Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Verlängerung bei Vorliegen eines Abschiebungsverbots

    Beantragen einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen eines Abschiebungsverbotes

    Verlängerung eines Aufenthaltstitels wegen Abschiebeverbots.

    Beschreibung

    Ihr Aufenthaltstitel wurde für mindestens ein Jahr erteilt. Er kann verlängert werden, wenn das Abschiebungsverbot und die weiteren Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.

    Sie müssen dringend darauf achten, vor Ablauf der Geltungsdauer Ihres Aufenthaltstitels einen Antrag auf Verlängerung bzw. Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels (beispielsweise einer Niederlassungserlaubnis) zu stellen.

    Wird der Antrag rechtzeitig, d. h. vor Ablauf der Befristung gestellt, gilt der weitere Aufenthalt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde mit allen sich daran anschließenden Wirkungen (z.B. der Berechtigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit) als erlaubt. Eine verspätete Antragstellung (nach Ende der im Aufenthaltstitel genannten Befristung) kann erhebliche Rechtsnachteile zur Folge haben.

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausländische Staatsangehörige, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen, benötigen für ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel. Die Aufenthaltstitel werden ihrem Zweck nach unterschieden in: Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit (Online-Antrag) Aufenthalt zu Ausbildungs-, Studienzwecken (Online-Antrag) Aufenthalt zum Zwecke des Familiennachzuges (Online-Antrag) Antrag auf Änderungen von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen (Online-Antrag) Aufenthalt aus völkerrechtliche, humanitären, politischen Gründen oder besondere Aufenthaltszwecke Zur Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstitels ist die persönliche Vorsprache zwingend notwendig. Ausgenommen sind hier Kinder unter sechs Jahren. Bei der Vorsprache können Sie gerne den vorausgefüllten Antragsvordruck mitbringen.Für die Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels können Sie hier einen Online-Termin (Einwohnermeldeangelegenheiten) machen: >> Hier Online-Termin zur Abholung eines elektronischen Aufenthaltstitels buchen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Örtlich zuständige Ausländerbehörde Ihrer kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises

    Zuständigkeit

    Örtlich zuständige Ausländerbehörde

    Ansprechpartner

    Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Goebenstraße 4 - 8

    41061 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Verlängerung
    • aktuelles biometrische Passfoto
    • bisheriger Aufenthaltstitel

    Weitere Unterlagen sind abhängig vom Sachverhalt und können bei Ihrem Ansprechpartner erfragt werden.

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Grundsätzlich müssen folgende Unterlagen zur Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels vorliegen: Gültiger Nationalpass Aktuelles biometrisches Lichtbild Ausgefülltes Antragsformular (bei erstmaliger Erteilung) Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes (z.B. Gehaltsabrechnung, Einkommenssteuerbescheid, Leistungsbescheid, bei Studenten Nachweis Sperrkonto) Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz Abhängig vom vorliegenden Aufenthaltszweck können weitere Unterlagen zusätzlich notwendig sein.

    Formulare

    Erhalten Sie von Ihrer örtlich zuständigen Ausländerbehörde

    Onlineverfahren möglich: nein

    Persönliches Erscheinen erforderlich: ja

    Voraussetzungen

    • Der Aufenthaltstitel wird verlängert, wenn die Voraussetzungen, die bei der erstmaligen Erteilung vorliegen müssen, weiterhin vorliegen.
    • Vorliegen eines Antrages auf Verlängerung
    • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen
    • Ein Widerruf der Feststellung der Abschiebeverbote durch das Bundesamt liegt nicht vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 Abs. 1 i.V.m. § 25 Abs. 3 AufenthG

    § 26 AufenthG

    § 45 AufenhV

    § 53 Abs. 1 AufenthV

    § 78 AufenthG

    Verfahrensablauf

    Die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels müssen Sie in der Regel persönlich - frühzeitig vor Ablauf der Gültigkeit ihres Aufenthaltstitels- bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

    Vereinbaren Sie mit der örtlich zuständigen Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin. Sie können sich dazu auch auf der jeweiligen Website der Ausländerbehörde über den Ablauf der Beantragung informieren und welche Unterlagen Sie in welcher Form vorlegen müssen.

    Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, beauftragt die Ausländerbehörde die Bundesdruckerei, den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit neuem Gültigkeitsdatum herzustellen.

    Hinsichtlich der Dauer des Verfahrens bis zur Aushändigung des Aufenthaltstitels informieren Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde.

    Fristen

    Beantragen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde. Erkundigen Sie sich dazu bei ihrer zuständigen Ausländerbehörde.

    Bearbeitungsdauer

    Ihnen wird in der Regel bei der Antragstellung auf Verlängerung von der zuständigen Ausländerbehörde die Dauer des Verfahrens mitgeteilt (etwa 6 bis 8 Wochen).

    Hinweis: Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt.

    Kosten

    Gebühr bei Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 93 Euro

    Für Minderjährige: 46,50 Euro

    Gebührenbefreiung bei Bezug von Sozialleistungen

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Höhe der Gebühr zur Ausstellung eines Aufenthaltstitels wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung von möglichen Ermäßigungen festgesetzt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach fünf Jahren auf Antrag und bei Vorliegen der Voraussetzungen möglich

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium des Innern am 29.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Abschiebungsverbot, Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, Abschiebeverbot

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de