Niederlassungserlaubnis Erteilung für ehemalige Deutsche
Beschreibung
Wenn Sie als Deutsche/ Deutscher Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, benötigen Sie als eingebürgerte Person einen Aufenthaltstitel.
Als ehemalige Deutsche/ ehemaliger Deutscher können Sie
- Eine Niederlassungserlaubnis oder
- Eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Die unbefristete Niederlassungserlaubnis wird erteilt, wenn Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet beim Verlust Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit seit mindestens 5 Jahren bestand.
Eine Aufenthaltserlaubnis können Sie erhalten, wenn Sie sich beim Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet aufgehalten haben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Aufenthaltsrecht und Staatsangehörigkeit
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
** Terminvereinbarung erforderlich ** Der Infopoint der Ausländerbehörde ist erster Anlaufpunkt für alle ausländerrechtlichen Fragen. Hier werden auch zentral die Termine für die Ausländerbehörde vergeben. Sie gelangen über den separaten Eingang vom Vorplatz des Kreishauses aus dorthin oder können wie folgt Kontakt aufnehmen: Tel.: +49 5231 62-3780 Fax: +49 5231 62-777 E-Mail: termin@kreis-lippe.de Für den Besuch beim Infopoint ist keine vorherige Terminabsprache nötig. Öffnungszeiten Montag: 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr Mittwoch: Geschlossen Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5231 62-3780
E-Mail: auslaenderamt@kreis-lippe.de
erforderliche Unterlagen
- Gültiger ausländischer Pass
- Deutscher Personalausweis, deutscher Reisepass
- Wenn die deutschen Personaldokumente verloren gegangen sind, ist darüber eine Verlustanzeige vorzulegen.
- 1 aktuelles biometrisches Foto
- Bescheinigung über die Meldezeiten (erweiterte Meldebescheinigung)
- Nachweis über den Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit im Original und in Kopie (mit Übersetzung)
- Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit: Einbürgerungsurkunde (im Original und in Kopie)
- Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Ein Führungszeugnis für private Zwecke ist ausreichend.
- Nachweise zum gesicherten Lebensunterhalt - alle Unterlagen sind im Original und in Kopie vorzulegen:
- Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag, aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers,
- Gehaltsnachweise der letzten 6 Monate
- Selbständige: vom Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigten ausgefüllter Prüfungsbericht zusammen mit den darin genannten Unterlagen (Handelsregisterauszug), letzter Steuerbescheid
- Freiberufler: Steuerbescheide, Kontoauszüge, Abrechnungen
- Ruheständler: Rentenbescheide
- Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche im Original und in Kopie
- Wohnkosten - Nachweise über die monatlichen Mietkosten
- Krankenversicherung
Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. - Nachweis über den Hauptwohnsitz: Meldebescheinigung
Voraussetzungen
Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (ab dem 01.01.2000) und gleichzeitiger Besitz eines deutschen Personalausweises und/oder Reisepasses
Zur Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Bei minderjährigen Kindern ist die Vorsprache erst ab dem vollendeten 6. Lebensjahr erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 18.01.2021
Stichwörter
Niederlassungserlaubnis, unbefristeter Aufenthaltstitel, Aufenthaltserlaubnis, unbefristete Niederlassungserlaubnis, Freizügigkeitsrecht, Visum, Niederlassungserlaubnis Erteilung für ehemalige Deutsche, Blaue Karte EU, Aufenthaltstitel