Niederlassungserlaubnis Erteilung für ehemalige Deutsche

    Niederlassungserlaubnis Erteilung für ehemalige Deutsche

    Beschreibung

    Wenn Sie als Deutsche/ Deutscher Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, benötigen Sie als eingebürgerte Person einen Aufenthaltstitel.

    Als ehemalige Deutsche/ ehemaliger Deutscher können Sie

    • Eine Niederlassungserlaubnis oder
    • Eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

    Die unbefristete Niederlassungserlaubnis wird erteilt, wenn Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet beim Verlust Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit seit mindestens 5 Jahren bestand.

    Eine Aufenthaltserlaubnis können Sie erhalten, wenn Sie sich beim Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet aufgehalten haben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für Zuwanderung, Aufenthalt und Einbürgerung

    Adresse

    Hausanschrift

    Tecklenburger Straße 10

    48565 Steinfurt

    Kontakt

    Fax: abh@kreis-steinfurt.de

    E-Mail: 02551 690

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger ausländischer Pass
    • Deutscher Personalausweis, deutscher Reisepass
    • Wenn die deutschen Personaldokumente verloren gegangen sind, ist darüber eine Verlustanzeige vorzulegen.
    • 1 aktuelles biometrisches Foto
    • Bescheinigung über die Meldezeiten (erweiterte Meldebescheinigung)
    • Nachweis über den Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit im Original und in Kopie (mit Übersetzung)
    • Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit: Einbürgerungsurkunde (im Original und in Kopie)
    • Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
    • Ein Führungszeugnis für private Zwecke ist ausreichend.
    • Nachweise zum gesicherten Lebensunterhalt - alle Unterlagen sind im Original und in Kopie vorzulegen:
      • Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag, aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers,
      • Gehaltsnachweise der letzten 6 Monate
      • Selbständige: vom Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigten ausgefüllter Prüfungsbericht zusammen mit den darin genannten Unterlagen (Handelsregisterauszug), letzter Steuerbescheid
      • Freiberufler: Steuerbescheide, Kontoauszüge, Abrechnungen
      • Ruheständler: Rentenbescheide
    • Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche im Original und in Kopie
    • Wohnkosten - Nachweise über die monatlichen Mietkosten
    • Krankenversicherung
      Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten.
    • Nachweis über den Hauptwohnsitz: Meldebescheinigung

    Voraussetzungen

    Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (ab dem 01.01.2000) und gleichzeitiger Besitz eines deutschen Personalausweises und/oder Reisepasses

    Zur Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Bei minderjährigen Kindern ist die Vorsprache erst ab dem vollendeten 6. Lebensjahr erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie müssen den Antrag auf den Aufenthaltstitel innerhalb von 6 Monaten nach Kenntnis vom Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit stellen.

    Kosten

    EUR 113

    Weitere Informationen

    Seit 1. September 2011 erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Einführung des Elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)". http://www.bamf.de/DE/Willkommen/Aufenthalt/eAufenthaltstitel/e-aufenthaltstitel-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 18.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis Erteilung für ehemalige Deutsche, Blaue Karte EU, unbefristete Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltstitel, Freizügigkeitsrecht, Niederlassungserlaubnis, unbefristeter Aufenthaltstitel, Visum

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English