Daueraufenthalt-EU Erlaubnis

    Daueraufenthalt-EU Erlaubnis

    Sie möchten unbefristet in Deutschland leben? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auf Antrag als ausländische Staatsangehörige/ausländischer Staatsangehöriger eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG erhalten. Damit dürfen Sie sich innerhalb der Europäischen Union (EU) freier bewegen.

    Beschreibung

    Mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG dürfen sich ausländische Staatsangehörige innerhalb der Europäischen Union (EU) freier bewegen. Sie ist der Niederlassungserlaubnis in vielen Punkten gleichgestellt und ein unbefristeter Aufenthaltstitel.

    Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich auf Antrag eine so genannte Erlaubnis zum Daueraufenthalt in Deutschland ausstellen lassen.

    Zuständig ist dafür die Ausländerbehörde in Ihrem Wohnort.

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht - EU - Staaten, die sich langfristig rechtmäßig in Deutschland aufhalten und sich sowohl wirtschaftlich als auch sozial integriert haben, können die Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EG erhalten. Dies ist ebenfalls ein unbefristeter Aufenthaltstitel.Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG hat nichts mit dem Daueraufenthaltsrecht zu tun, das Unionsbürgerinnen und -bürgern sowie deren Familienangehörigen nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU erhalten können.VorteileWer einen solchen Aufenthaltstitel besitzt, kann sich unter erleichterten Voraussetzungen in fast allen anderen EU-Ländern (außer in Großbritannien, Irland und Dänemark) niederlassen. Hierdurch soll eine Verbesserung der innereuropäischen Mobilität erreicht werden. Diese Erleichterungen gibt es im Wesentlichen bei den Einreisevorschriften. Die allgemeinen nationalen aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen des anderen EU-Staates müssen erfüllt werden. Das gilt auch für die Regelungen zum Familiennachzug.Eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis erlischt unter anderem, wenn nach einer Ausreise die Wiedereinreise nicht innerhalb von 6 Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist erfolgt ist. Ein Daueraufenthalt-EG erlischt aber erst- nach 12 Monaten bei Ausreise aus dem Gebiet der Europäischen Union - nach 6 Jahren außerhalb des Bundesgebiets.Voraussetzung für den Erwerb:1. AufenthaltszeitenSie müssen sich seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Zwischenzeitliche Auslandsaufenthalte von höchstens 6 aufeinander folgenden Monaten und insgesamt höchstens 10 Monaten gelten nicht als Unterbrechung;nicht angerechnet auf die 5 Jahre werden:- vorübergehende oder befristete Aufenthalte z.B. zur Ausbildung oder für Arbeitsaufenthalte, bei denen Höchstzeiträume festgelegt sind (u.a. Au-Pair- oder Saisonbeschäftigungen); vorausgegangene legale Aufenthalte zum Studium werden zur Hälfte angerechnet - Aufenthalte, die ausschließlich aufgrund humanitärer Gründe erlaubt wurden z.B. für anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge, für im Rahmen von Kontingenten Aufgenommene (Rechtsgrundlagen der Aufenthaltstitel sind die §§ 22 bis 26 des Aufenthaltsgesetzes)Bei Antragstellung müssen Sie im Besitz eines Aufenthaltstitels sein, der nicht zu einem vorübergehenden Zweck oder aus humanitären Gründen erteilt wurde. Die Erteilung einer »nationalen« Niederlassungserlaubnis darf nicht ausgeschlossen sein.2. LebensunterhaltDer Lebensunterhalt, auch für alle in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen, muss durch feste und regelmäßige Einkünfte gesichert sein.Feste und regelmäßige Einkünfte liegen in der Regel vor, wenn1. steuerliche Verpflichtungen erfüllt werden (Bestätigung des Finanzamtes), 2. Beiträge für eine angemessene Altersversorgung geleistet werden (mindestens 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge), 3. eine Absicherung gegen das Risiko der Krankheit und der Pflegebedürftigkeit besteht (gesetzliche Krankenversicherung oder einen im Wesentlichen gleichwertigen, unbefristeten oder sich automatisch verlängernden Versicherungsschutz), und4. Sie, wenn Sie regelmäßige Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit beziehen, zu der Erwerbstätigkeit berechtigt sind (Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate, Arbeitsvertrag).3. DeutschkenntnisseSie müssen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Das Vorliegen der Sprachkenntnisse wird im Rahmen der Antragstellung überprüft, falls Sie nicht über ein B1-Zertifikat einer Sprachschule oder des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge verfügen.4. Grundkenntnisse der Rechts - und GesellschaftsordnungZudem haben Sie nachzuweisen, dass Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet vorliegen. Der Nachweis kann durch Vorlage einer Bescheinigung eines Integrationskursträgers erbracht werden, mit der bestätigt wird, dass Sie erfolgreich am 45-stündigen Orientierungskurs teilgenommen haben.5. Gründe der öffentlichen Sicherheit oder OrdnungGründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung dürfen der Erteilung nicht entgegen stehen. Hierbei hängt es im Einzelfall von der Schwere oder der Art des Verstoßes ab. Strafrechtliche Ermittlungsverfahren dürfen nicht anhängig sein.6. WohnraumEs muss ausreichender Wohnraum, auch für die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen, vorhanden sein. Eine abgeschlossene Wohnung mit Küche, Bad, WC ist stets als ausreichend anzusehen, wenn für jede Person über 6 Jahren 12 Quadratmeter und für jede Person unter 6 Jahren 10 Quadratmeter zur Verfügung stehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für öffentliche Ordnung - Ausländerabteilung

    Beschreibung

    Die Ausländerabteilung betreut die Belange der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger. Sie ist die wichtigste Anlaufstelle, wenn es um Fragen des Aufenhalts, der Familie und von Visangelegenheiten geht. Bei Fragen beraten wir Sie gerne. Familienname Ansprechpartner A - ALH Hr. Schmidts ALI - ALS Fr. Volkmann ALT - BOJ, REY - SAA Fr. Goerigk BOK - DZU Fr. Göttlicher DZV - HAN Hr. Volmert HAO - JEV, RAJ - REX Fr. Pankratz JEW - KHAN Hr. Lohoff KHAO - LYZ Hr. Kaufmann LZ - MOK, POU - RAI Fr. Hüster MOL - PAT Fr. Handzik PAU - POT, SAB - SIN, UMA (A - P) Hr. Hergesell SIO - TSY, UMA (Q - Z) Hr. Wiens TSZ - Z Hr. Berhorst

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hoppenhof 33

    33104 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
    • Nachweis, dass Sie seit mindestens 5 Jahren ohne Unterbrechung mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland leben
    • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
    • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
    • Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
    • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
    • Nachweis über ausreichenden Wohnraum für Sie und Ihre Familie
    • Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
    • ein aktuelles Lichtbild (Biometriefoto gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH)

    Voraussetzungen

    • Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
    • Sie leben seit mindestens 5 Jahren ohne Unterbrechung mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland.
    • Ihr Lebensunterhalt sowie der Ihrer Angehörigen, denen Sie Unterhalt leisten, ist durch regelmäßige Einkünfte gesichert.
    • Sie sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder haben einen unbefristeten Krankenversicherungsschutz.
    • Sie haben Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen eingezahlt.
    • Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse sowie über Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
    • Sie haben ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie.
    • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    keine

    Kosten

    EUR 109

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 18.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Fiktionsbescheinigung, Asyl, vorläufige Aufenthaltsbescheinigung, Aufenthaltserlaubnis, Einreisesperre, Daueraufenthalt in Deutschland, Duldung, vorläufige Aufenthaltsbescheinigung, vorläufige Aufenthaltserlaubnis, Integrationskurse für Ausländer, Aufenthaltsgenehmigung, aufenthaltsbeendende Maßnahme, Reiseausweise für Ausländer, Reiseausweise für Flüchtlinge, Daueraufenthalt-EG, unbefristeter Aufenthaltstitel, Aufenthaltstitel, Ausreisepflicht, aufenthaltsbeendende Maßnahme, Migration, Erlaubnis zum Daueraufenthalt, Ausländerabteilung, Daueraufenthalt-EG Erlaubnis, Ausländerbehörde, Durchsetzung der Ausreisepflicht, unbefristeter Aufenthaltstitel, Fiktionsbescheinigungen, Ausländerabteilung, Integrationskurse für Ausländer, Aufenthaltsbeendigung, Sprachkurs für Ausländer, Aufenthaltsbeendigung, Reiseausweise für Ausländer, Fiktionsbescheinigung, Reiseausweise für Staatenlose, Ausreisepflicht, Freizügigkeit, Genehmigung, Aufenthaltsgesetz, Daueraufenthalt, Abschiebung, Ausländeramt, vorläufige Aufenthaltserlaubnis, Fiktionsbescheinigungen, Unbefristete Aufenthaltserlaubnis, Familienzusammenführung, Niederlassungserlaubnis, Anerkennung des Daueraufenthalts, Familienzusammenführung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de