Angaben zur Person mitteilen, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt
Beschreibung
Handelt es sich bei dem Strahlenschutzverantwortlichen um eine juristische Person oder um eine rechtsfähige Personengesellschaft, so werden die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen von der durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person wahrgenommen. Teilen Sie bitte die Angaben über die entsprechende Person der zuständigen Behörde mit.
Besteht das vertretungsberechtigte Organ aus mehreren Mitgliedern oder sind bei sonstigen Personenvereinigungen mehrere vertretungsberechtigte Personen vorhanden, so teilen Sie der zuständigen Behörde mit, welche dieser Personen die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt.
Die Gesamtverantwortung aller Organmitglieder oder Mitglieder der Personenvereinigung bleibt hiervon unberührt.
Ansprechpartner
Bezirksregierung Münster Dezernat 55
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: dez55@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon mobil: 0251 411 2525
E-Mail: 0251 411 0
erforderliche Unterlagen
- Fachkundebescheinigung/Fachkundeaktualisierung (wenn kein Strahlenschutzbeauftragter bestellt ist)
- Approbationsurkunde (bei Ärzten und Ärztinnen)
- Führungszeugnis (Belegart 0)
- Aktueller Handelsregisterauszug
Voraussetzungen
- Bei einer juristischen Peron muss es eine vertretungsberechtigte Person sein
- Die Zuverlässigkeit ist zu prüfen (z. B. durch ein Führungszeugnis)
Rechtsgrundlage(n)
§ 69 Abs. 2 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
- Sie senden die Mitteilung über den Strahlenschutzverantwortlichen in Ihrem Unternehmen, inklusiver aller Angaben und Nachweise, an die zuständige Behörde.
- Diese registriert und bearbeitet Ihre Mitteilung samt den eingegangenen Nachweisen.
- Fehlen Angaben oder Nachweise, kommt die Behörde mit einer Anfrage auf Sie zu.
- Sind alle Angaben und Nachweise vollständig, entscheidet die Behörde über Ihren Antrag und sendet Ihnen einen entsprechenden Bescheid.
Fristen
Bearbeitungsdauer
2 bis 4 Wochen (Müssen Unterlagen nachgefordert und nachgereicht werden, verlängert sich die Bearbeitungsdauer.)
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Bei einer juristischen Person sind alle vertretungsberechtigten, natürlichen Personen zu benennen und die Ansprechperson für die Behörde zu kennzeichnen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 06.08.2024
Stichwörter
Röntgeneinrichtung, Genehmigung, Benennung und Wechsel, Benennung und Wechsel, Strahlenschutzbeauftragte, Strahlenschutzverantwortlicher, Mitteilung, SSV, Röntgeneinrichtung, Strahlenschutzverantwortliche, Anzeige, SSV