eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Ausstellung

    eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen

    Wenn Sie Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union sind oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, können Sie eine eID-Karte beantragen, um sich online ausweisen zu können.

    Beschreibung

    Die eID-Karte ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich online ausweisen und zum Beispiel Behördengänge oder Geschäftliches digital erledigen.

    Die deutsche eID-Karte können Sie als Bürgerin oder Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Islands, Liechtensteins oder Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum) erhalten - unabhängig davon, ob Sie in Deutschland leben oder nicht.

    Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet Ihnen als Bürgerin oder Bürger dieser Staaten die gleiche elektronische Funktion wie der deutsche elektronische Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht.

    Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln.

    Hinweise für Düsseldorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, wird auf Antrag eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte EU) ausgestellt. Informationen rund um die Nutzungsmöglichkeiten des elektronischen Identitätsnachweises, die dafür benötigte Hard- und Software sowie die Online-Funktionalitäten sind vergleichbar mit denen des deutschen Personalausweises. Das Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat hat die Anforderungen und Möglichkeiten im Personalausweisportal für Sie zusammengefasst. Antragstellung Die eID-Karte EU wird auf Antrag für die antragstellende Person ausgestellt, wenn diese dem o.a. Personenkreis unterfällt und das 16. Lebensjahr vollendet hat. In dem Antrag sind alle Tatsachen anzugeben, die zur Feststellung der Identität der antragstellenden Person notwendig sind. Karteninhaber ist die Person, für die die eID-Karte EU ausgestellt wurde. Niemand darf mehr als eine auf seine Person ausgestellte gültige eID-Karte EU besitzen. Die Antragstellung erfolgt im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt Düsseldorf über nachfolgende Internetseite. Die Antragstellung ist ganz einfach: füllen Sie das Online-Formular wahrheitsgemäß aus bezüglich Ihrer Namensführung orientieren Sie sich bitte an den Eintragungen Ihrer ID-Karte (Personalausweis) oder Ihres Reisepasses Ihres Heimatlandes bezahlen Sie die Gebühr für die eID-Karte EU in Höhe von 37,00 Euro bequem online und halten Sie den Zahlungsbeleg vor innerhalb weniger Tage schicken wir Ihnen eine schriftliche Antragsbestätigung an Ihre Düsseldorfer Meldeanschrift Abholung Etwa 3-4 Wochen nach Erhalt der schriftlichen Antragbestätigung, prüfen Sie bitte über die Dokumentenverfügbarkeitsauskunft der Landeshauptstadt Düsseldorf, ob Ihre eID-Karte EU bereits bei uns eingegangen ist. Falls ja, vereinbaren Sie bitte direkt im Anschluss einen Termin zur Abholung in der Dokumentenausgabe im Dienstleistungszentrum, Willi-Becker Allee 7, 40227 Düsseldorf. Die Dokumentenverfügbarkeitsauskunft leitet Sie direkt auf die entsprechende Seite weiter. Wichtig die Ausgabe der eID-Karte EU kann nur persönlich an den/die Antragsteller/-in erfolgen die Ausgabe an eine bevollmächtigte Person oder an einen Ehepartner kann aus Identitätsfeststellungsgründen nicht erfolgen bringen Sie Ihre Antragsbestätigung sowie den Zahlungsnachweis mit weisen Sie sich mit einem anerkannten und gültigen ausländischem Pass oder Personalausweis aus; bestehen Zweifel über Ihre Identität, so wird die eID-Karte EU nicht ausgehändigt. Eine Gebührenerstattung ist in diesem Fall nicht möglich. Verlustfall Haben Sie die eID-Karte EU verloren oder verlegt? dann rufen Sie umgehend die bundesweite Sperrnummer unter 116 116 an. Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit.Außerdem zeigen Sie den Verlust oder Diebstahl umgehend bei der ausstellenden Behörde an. Für in Düsseldorf ausgestellte eID-Karte EU nutzen Sie bitte untenstehende Online-Verlustanzeige. Weitere Informationen rund um die eID-Karte EU Die eID-Karte EU wird für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht zulässig. Sie können jedoch bereits vor Ablauf der der Gültigkeit eine neue Karte beantragen. Ist eine Eintragung auf dem Chip (z.B. die darauf hinterlegte Anschrift Ihres Wohnsitzes) oder auf der Karte selbst unrichtig geworden, sind Sie verpflichtet, die Karte in einem Bürgerbüro vorzulegen. Beim Empfang einer neuen eID-Karte EU ist die alte Karte abzugeben. Die eID-Karte EU ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Die Geheimnummer zur Nutzung der Online-Identitätsfunktion darf nur Ihnen persönlich bekannt sein. Sie haben selbst Sorge dafür zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von der Geheimnummer erhält. Insbesondere darf die Geheimnummer nicht auf der Karte selbst vermerkt oder in anderer Weise mit dieser zusammen aufbewahrt werden. Sie haben alle Informationen gelesen und möchten nun eine eID-Karte EU beantragen? Antragstellung eID-Karte EU Verlustanzeige eID-Karte EU

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung Einwohnermeldeamt - 33/4

    Beschreibung

    KartenansichtInformationen über Anfahrt und Zugänglichkeiten erhalten Sie hier: Amts- und Abteilungsübersicht mit Kontaktdaten und Sprechzeiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Willi-Becker-Allee 7

    40227 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 89-90141

    Fax: 0211 89-29035

    E-Mail: einwohnermeldeamt@duesseldorf.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • ID-Karte (Personalausweis), Pass oder ein anderes, von Ihrem Heimatstaat ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument
    • Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist ein anderer Nachweis Ihres Wohnsitzes erforderlich. Die nötigen Unterlagen erfragen Sie bei der zuständigen Auslandsvertretung.

    Wenn Sie nach Deutschland gezogen und noch nicht angemeldet sind, müssen Sie sich zunächst bei einer deutschen Meldebehörde (in der Regel: Bürgeramt) anmelden. Welche Unterlagen für die Anmeldung nötig sind, können Sie bei Ihrer Meldebehörde erfragen.

    Formulare

    Formulare: nein

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Sie sind

    • mindestens 16 Jahre alt und
    • Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates der Europäischen Union oder
    • Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch.
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag auf Ausstellung der eID-Karte entnehmen.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Die eID-Karte können Sie persönlich beim Bürgeramt für Ihren Wohnort beantragen.

    • Wenden Sie sich an Ihr Bürgeramt und vereinbaren Sie wenn nötig einen Termin.

    Wenn Sie Ihre eID-Karte außerhalb von Deutschland beantragen wollen (ab 1. November 2021):

    • Wenden Sie sich an das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretung in dem Bezirk, in dem Sie wohnen.

    Fristen

    • Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre

    Kosten

    • Ausstellung der eID-Karte: EUR 37,00
    • bei Versand ins Ausland: jeweilige Versandkosten

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 08.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Chipkarte, elektronische Identifizierung, eID, Online-Ausweisfunktion, Online-Ausweis, elektronischer Identitätsnachweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English