elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich
Beschreibung
Sie können jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bisher nicht aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises von nun an nutzen wollen.
Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.
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Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Sachgebiet Bürger- und Kundenbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon mobil: 02355 84-243
Fax: buergerbuero@schalksmuehle.de
E-Mail: 02355 84-0 (Zentrale) oder siehe weitere Ansprechpersonen unten
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
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Formulare
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Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Besitz eines Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion
Rechtsgrundlage(n)
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
EUR 6,00
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Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 09.01.2015
Stichwörter
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