elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich
Beschreibung
Sie können jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bisher nicht aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises von nun an nutzen wollen.
Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.
Hinweise für Witten: elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
33 Servicebereich
Adresse
Postanschrift
Marktstraße 16
58452 Witten
Kontakt
Fax: -
E-Mail: buergerberatung@stadt-witten.de
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
Hinweise für Witten: elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Besitz eines Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion
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- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Besitz eines Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Witten: elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich
Kosten
EUR 6,00
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Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 09.01.2015
Stichwörter
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