elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich

    elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich

    Beschreibung

    Sie können jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bisher nicht aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises von nun an nutzen wollen.

    Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Mit Ihrem neuen Personalausweis (nPA) können Sie sich sicher im Netz oder an Automaten ausweisen. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege. Möglich wird das elektronische Ausweisen durch den Chip in der Ausweiskarte. Sie können damit Behördengänge und geschäftliche Angelegenheiten einfach und schnell im Internet und an Automaten bzw. Bürgerterminals erledigen. Für die Nutzung Ihrer Online-Ausweisfunktion benötigen Sie: Ihren Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN Ein geeignetes Smartphone oder Kartenlesegerät Eine Software, z. B. die kostenlose AusweisApp2 Online-Ausweis aktivieren und neue PIN bestellen Im Bürgerbüro wird Ihnen geholfen, wenn Ihr Online-Ausweis nicht aktiviert bzw. deaktiviert ist, Sie Ihren PIN-Brief mit Transport-PIN nicht mehr finden, Sie Ihre PIN vergessen haben oder die PIN blockiert ist. Ein Besuch des Bürgerbüros ist generell nur mit Terminvereinbarung möglich! Bitte buchen Sie diesen unter termine.grevenbroich.de.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro / Wahlen - 33.1

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 3

    41515 Grevenbroich

    Kontakt

    Fax: 02181 608-3390

    Telefon Festnetz: 02181 608-3399

    E-Mail: buergerbuero@grevenbroich.de

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • Besitz eines Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    EUR 6,00

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 09.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Starten, Nachhinein, Ausweis-Chip, elektronischer Personalausweis, Pass, neuer Personalausweis, Elektronisch, Anschaltung, PA, Chip, nachträglich, Personalausweis, ePA, Perso, aktivieren, neu, Personaldokument, Ausweischip, Neuer PA, Start, später, Online-Ausweisfunktion, Identitätsnachweis, Erstbenutzung, nPA, Aktivierung, Nachgang, Ausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de