Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion aktivieren
Sie wollen den Online-Ausweis Ihres Personalausweises aktivieren? Dies können Sie online mit Hilfe Ihrer Informationen aus dem PIN-Brief oder bei Ihrer Personalausweisbehörde vornehmen.
Hinweise für Werl: elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung
Sie wollen den Online-Ausweis Ihres Personalausweises aktivieren? Dies können Sie online mit Hilfe Ihrer Informationen aus dem PIN-Brief oder bei Ihrer Personalausweisbehörde vornehmen. .
Beschreibung
Der Online-Ausweis ermöglicht es Ihnen, digital angebotene Verwaltungsleistungen und geschäftliche Dienstleistungen online zu erledigen. Das Online-Ausweisen ist durch einen Chip in Ihrer Ausweiskarte möglich, sofern der Online-Ausweis aktiviert ist. Bei Bürgerinnen und Bürgern, die bei der Beantragung 16 Jahre oder älter waren, ist dieser Chip seit 2017 standardmäßig aktiviert.
Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen und Sie 16 Jahre und älter sind, können Sie den Online-Ausweis selbst aktivieren. Die dafür erforderliche PIN und alle Informationen dazu erhalten Sie per Post in Ihrem sogenannten "PIN-Brief". Später können Sie die PIN durch eine selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzen. Dies können Sie beim Abholen des Ausweises erledigen sowie später im Bürgeramt oder in Apps für den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp.
Wenn die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert ist, können Sie diese in Ihrem zuständigen Bürgeramt" aktivieren lassen. Ein Zurücksetzen Ihres PIN ist ebenfalls bei Ihrem zuständigen Bürgeramt möglich.
Mit Ihrem Online-Ausweis können Sie zum Beispiel:
- BAföG online beantragen,
- Ihre SIM-Karte online aktivieren,
- Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung rund um Ihr Versicherungskonto nutzen und
- die Identifizierung mit PostIdent über die PostIdent-App vornehmen.
Hinweise für Werl: elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung
Hier kommen Sie direkt zur Online-Terminvereinbarung im Bürgerbüro
für Beantragung Personalausweis
für Abholung des Personalausweises
für Beantraung Personalausweis (nur vorläufig)
für Beantragung Personalausweis (plus vorläufig)
für Personalausweis Online-Funktion aktivieren/PIN setzen
Die Beantragung des Personalausweises kann nur persönlich erfolgen - bei minderjährigen Kindern muss das Kind anwesend sein!
Die Laufzeit beträgt bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre und über 24 Jahre 10 Jahre.
Für die Beantragung eines Bundespersonalausweises wird ein aktuelles biometrisches Foto, bei Minderjährigen zusätzlich die schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern, die Ausweise beider Elternteile und die Geburtsurkunde beziehungsweise der Kinderausweis benötigt.
Der Chip im ePass enthält zunächst die üblichen Passdaten und das Lichtbild. Außerdem werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert. Mit dieser Passgeneration wird ein zweifacher Sicherheitsgewinn erzielt:
Zum einen stellt der Chip ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal dar. Mit dieser Technologie wird der Personalausweis damit noch fälschungssicherer gemacht. Zum anderen kann der Missbrauch von Pässen verhindert werden. Der Chip ermöglicht zukünftig einen maschinellen Abgleich, ob der Nutzer des Dokumentes tatsächlich der Passinhaber ist.
Bürgerinnen und Bürger sollten bei der Anfertigung der Passfotos beachten: Damit die ePass-Lichtbilder den internationalen Standards entsprechen und weltweit für biometrische Kontrollen geeignet sind, wird eine neue Art Passfotos benötigt. Die Aufnahmen werden nicht mehr im Halbprofil, sondern frontal aufgenommen.
Sie haben einen neuen Personalausweis beantragt und warten darauf, diesen abholen zu können? Ab sofort haben Sie die Möglichkeit in unserem Serviceportal den Status Ihrer Personalausweis-Beantragung einsehen zu können. Sie möchten dieses Service nutzen, klicken Sie hier.
Ausweis weg?
Sperrhotline ab 01.01.2014: 116 116 (bitte halten Sie das Sperrkennwort bereit!)
Weitere Infos hier: www.personalausweisportal.de
Der Urlaub steht an und Ihr Reise- oder Personalausweis ist abgelaufen? Hier kann Ihnen geholfen werden:
Sie können an Flughäfen, an denen die Bundespolizei vertreten ist, für zur Zeit acht Euro innerhalb weniger Minuten einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen lassen. Diese Möglichkeit gibt es unter anderem für Reisen innerhalb der EU, nicht allerdings für Flüge in die USA, die Türkei oder auf die Malediven. Voraussetzung ist auch, dass Ihr Ausweisdokument nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist.
Über die Internetseite der Bundespolizei lassen sich die provisorischen Reiseausweise bereits von zuhause bestellen. Sie können die Dokumente dann am Flughafen unmittelbar vor Ihrem Abflug abholen. Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten der Bundespolizei.
Hier finden Sie auch eine Übersicht von Staaten, die in Deutschland ausgestellte Passersatzpapiere ohne Einschränkung oder in Verbindung mit einem zeitlich abgelaufenen amtlichen Lichtbildausweis anerkennen. Änderungen in der Praxis ausländischer Grenzbehörden sind allerdings auch kurzfristig möglich.
Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon mobil: 02922 800-3298
Fax: buergerbuero@werl.de
E-Mail: 02922 800-3212
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- AusweisApp und NFC-fähiges Smartphone oder Kartenlesegerät
- selbstgewählte, sechsstellige PIN
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Geburtsurkunde oder Familienstammbuch, 1 biometrisches Lichtbild, alten Personalausweis
Einverständniserklärung
Sollte der Personalausweis nicht von der Wallfahrtsstadt Werl ausgestellt worden sein, ist die Vorlage der Geburts- bzw. Heiratsurkunde erforderlich.
Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle
Formulare
Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen deutschen Personalausweis.
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- Sie besitzen einen deutschen Personalausweis.
Rechtsgrundlage(n)
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- Personalausweisgesetz (PAuswG)
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Verfahrensablauf
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Beantragung Ihres neuen Ausweisdokuments mindestens 16 Jahre alt waren, ist Ihr Online-Ausweis in der Regel bereits aktiviert. Einsatzbereit wird er durch das Setzen der selbstgewählten, sechsstelligen PIN. Hierzu gehen Sie wie folgt vor:
- Nach Beantragung eines neuen Personalausweises erhalten Sie den sogenannten "PIN-Brief" per Post.
- Folgen Sie den Anweisungen im Brief zum Setzen Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN für den Online-Ausweis. Das Setzen der PIN ist in Ihrem Bürgeramt direkt bei der Abholung des Ausweises sowie jederzeit über Apps für den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp, möglich.
Wenn Sie nachträglich Ihre PIN zurücksetzen oder neu beantragen möchten, dann können Sie eine neue PIN kostenfrei bei Ihrem zuständigen Bürgeramt setzen lassen.
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Wenn Sie zum Zeitpunkt der Beantragung Ihres neuen Ausweisdokuments mindestens 16 Jahre alt waren, ist Ihr Online-Ausweis in der Regel bereits aktiviert. Einsatzbereit wird er durch das Setzen der selbstgewählten, sechsstelligen PIN. Hierzu gehen Sie wie folgt vor:
- Nach Beantragung eines neuen Personalausweises erhalten Sie den sogenannten "PIN-Brief" per Post.
- Folgen Sie den Anweisungen im Brief zum Setzen Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN für den Online-Ausweis. Das Setzen der PIN ist in Ihrem Bürgeramt direkt bei der Abholung des Ausweises sowie jederzeit über Apps für den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp, möglich.
Wenn Sie nachträglich Ihre PIN zurücksetzen oder neu beantragen möchten, dann können Sie eine neue PIN kostenfrei bei Ihrem zuständigen Bürgeramt setzen lassen.
Fristen
Es gibt keine Frist.
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Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Wenn die PIN vorliegt, dauert die Bearbeitung ca. 5 Minuten..
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Wenn die PIN vorliegt, dauert die Bearbeitung ca. 5 Minuten..
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise für Werl: elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung
unter 24 Jahren 22,80 €
ab 24 Jahren 37,00 €
Der jeweilige Betrag ist direkt bei der Beantragung zu zahlen!
Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres gebührenfrei Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei Ändern der PIN im Bürgerbüro (z. B. PIN vergessen) gebührenfrei Ändern der Anschrift bei Umzügen gebührenfrei Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei Entsperren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates Festlegung durch jeweiligen AnbieterHinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle
Weitere Informationen
- Informationen über den Personalausweis und den Online-Ausweis auf der Internetseite "Personalausweisportal" des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
- Häufige Fragen zum Online-Ausweis auf einer Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
- Online-Broschüre "Ihr Personalausweis - digital, einfach und sicher" des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
Hinweise für Werl: elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 22.03.2024
Stichwörter
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