elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren
Beschreibung
Auf Wunsch können Sie bei der zuständigen Personalausweisbehörde ihre gespeicherten, auslesbaren Daten im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises einsehen.
Hierfür müssen Sie persönlich bei der Personalausweisbehörde erscheinen.
Hinweise für Werl: Vorgesehen zum Löschen - elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren
Hier kommen Sie direkt zur Online-Terminvereinbarung im Bürgerbüro
für Beantragung Personalausweis
für Abholung des Personalausweises
für Beantraung Personalausweis (nur vorläufig)
für Beantragung Personalausweis (plus vorläufig)
für Personalausweis Online-Funktion aktivieren/PIN setzen
Die Beantragung des Personalausweises kann nur persönlich erfolgen - bei minderjährigen Kindern muss das Kind anwesend sein!
Die Laufzeit beträgt bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre und über 24 Jahre 10 Jahre.
Für die Beantragung eines Bundespersonalausweises wird ein aktuelles biometrisches Foto, bei Minderjährigen zusätzlich die schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern, die Ausweise beider Elternteile und die Geburtsurkunde beziehungsweise der Kinderausweis benötigt.
Der Chip im ePass enthält zunächst die üblichen Passdaten und das Lichtbild. Außerdem werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert. Mit dieser Passgeneration wird ein zweifacher Sicherheitsgewinn erzielt:
Zum einen stellt der Chip ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal dar. Mit dieser Technologie wird der Personalausweis damit noch fälschungssicherer gemacht. Zum anderen kann der Missbrauch von Pässen verhindert werden. Der Chip ermöglicht zukünftig einen maschinellen Abgleich, ob der Nutzer des Dokumentes tatsächlich der Passinhaber ist.
Bürgerinnen und Bürger sollten bei der Anfertigung der Passfotos beachten: Damit die ePass-Lichtbilder den internationalen Standards entsprechen und weltweit für biometrische Kontrollen geeignet sind, wird eine neue Art Passfotos benötigt. Die Aufnahmen werden nicht mehr im Halbprofil, sondern frontal aufgenommen.
Sie haben einen neuen Personalausweis beantragt und warten darauf, diesen abholen zu können? Ab sofort haben Sie die Möglichkeit in unserem Serviceportal den Status Ihrer Personalausweis-Beantragung einsehen zu können. Sie möchten dieses Service nutzen, klicken Sie hier.
Ausweis weg?
Sperrhotline ab 01.01.2014: 116 116 (bitte halten Sie das Sperrkennwort bereit!)
Weitere Infos hier: www.personalausweisportal.de
Der Urlaub steht an und Ihr Reise- oder Personalausweis ist abgelaufen? Hier kann Ihnen geholfen werden:
Sie können an Flughäfen, an denen die Bundespolizei vertreten ist, für zur Zeit acht Euro innerhalb weniger Minuten einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen lassen. Diese Möglichkeit gibt es unter anderem für Reisen innerhalb der EU, nicht allerdings für Flüge in die USA, die Türkei oder auf die Malediven. Voraussetzung ist auch, dass Ihr Ausweisdokument nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist.
Über die Internetseite der Bundespolizei lassen sich die provisorischen Reiseausweise bereits von zuhause bestellen. Sie können die Dokumente dann am Flughafen unmittelbar vor Ihrem Abflug abholen. Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten der Bundespolizei.
Hier finden Sie auch eine Übersicht von Staaten, die in Deutschland ausgestellte Passersatzpapiere ohne Einschränkung oder in Verbindung mit einem zeitlich abgelaufenen amtlichen Lichtbildausweis anerkennen. Änderungen in der Praxis ausländischer Grenzbehörden sind allerdings auch kurzfristig möglich.
Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon mobil: 02922 800-3298
Fax: buergerbuero@werl.de
E-Mail: 02922 800-3212
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
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Geburtsurkunde oder Familienstammbuch, 1 biometrisches Lichtbild, alten Personalausweis
Einverständniserklärung
Sollte der Personalausweis nicht von der Wallfahrtsstadt Werl ausgestellt worden sein, ist die Vorlage der Geburts- bzw. Heiratsurkunde erforderlich.
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Formulare
Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
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- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
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- Personalausweisgesetz (PAuswG)
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Kosten
keine
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unter 24 Jahren 22,80 €
ab 24 Jahren 37,00 €
Der jeweilige Betrag ist direkt bei der Beantragung zu zahlen!
Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres gebührenfrei Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei Ändern der PIN im Bürgerbüro (z. B. PIN vergessen) gebührenfrei Ändern der Anschrift bei Umzügen gebührenfrei Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei Entsperren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates Festlegung durch jeweiligen AnbieterHinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle
Weitere Informationen
Hinweise für Werl: Vorgesehen zum Löschen - elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 09.01.2015
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