elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren
Beschreibung
Auf Wunsch können Sie bei der zuständigen Personalausweisbehörde ihre gespeicherten, auslesbaren Daten im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises einsehen.
Hierfür müssen Sie persönlich bei der Personalausweisbehörde erscheinen.
Hinweise für Olpe: Vorgesehen zum Löschen - elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren
Auf Wunsch können Sie bei der zuständigen Personalausweisbehörde ihre gespeicherten, auslesbaren Daten im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises einsehen.
Hierfür müssen Sie persönlich bei der Personalausweisbehörde erscheinen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Hinweise für Olpe: Vorgesehen zum Löschen - elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren
- Personalausweis
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Hinweise für Olpe: Vorgesehen zum Löschen - elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Olpe: Vorgesehen zum Löschen - elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren
Kosten
keine
Hinweise für Olpe: Vorgesehen zum Löschen - elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 09.01.2015
Stichwörter
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