elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren
Beschreibung
Auf Wunsch können Sie bei der zuständigen Personalausweisbehörde ihre gespeicherten, auslesbaren Daten im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises einsehen.
Hierfür müssen Sie persönlich bei der Personalausweisbehörde erscheinen.
Hinweise für Ennepetal: Vorgesehen zum Löschen - elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
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Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
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- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
keine
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Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 09.01.2015
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