elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren

    elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren

    Beschreibung

    Auf Wunsch können Sie bei der zuständigen Personalausweisbehörde ihre gespeicherten, auslesbaren Daten im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises einsehen.

    Hierfür müssen Sie persönlich bei der Personalausweisbehörde erscheinen.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 09.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Perso, auflisten, Daten, Ausweis-Chip, Ausweisdaten, neu, PA, anschauen, Elektronisch, aufzählen, Ausweis, Personalausweisdaten, Personalausweis, Infos, Chip, elektronischer Personalausweis, sichten, Einsicht, Online-Ausweisfunktion, Pass, Personaldokument, neuer Personalausweis, Neuer PA, ePA, Ausweischip, nPA, PA-Daten, Listen, informieren, Informationen, Identitätsnachweis, Information, Info

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English