elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

    elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

    Beschreibung

    Wurde der elektronische Identitätsnachweis aktiviert, so können Sie die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises bei der zuständigen Stelle veranlassen.

    Hinweise für Witten: elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

    Ihr Anliegen kann ausschließlich im Rahmen eines Termins bearbeitet werden. Termine werden regelmäßig freigeschaltet und sind hier online verfügbar: Terminvereinbarung Bürgerberatung oder können unter der Rufnummer 581-1234 telefonisch vereinbart werden. Sollte kein Termin verfügbar sein, können Sie sich in dringenden Angelegenheiten per eMail (buergerberatung@stadt-witten.de) direkt an die Bürgerberatung wenden. Im Interesse unserer Gesundheit tragen Sie bitte zum Selbst- und Fremdschutz im Rathaus eine medizinische Maske. Vielen Dank EU-Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben können eine elektronische Identitätskarte (eID-Karte) beantragen. Die Beantragung kann nur persönlich erfolgen. Die Gültigkeit der eID-Karte beträgt 10 Jahre. Zur Antragstellung muss ein gültiges Ausweisdokument des jeweiligen EU-Staates vorgelegt werden. Die eID-Karte kostet 37,00 Euro und ist bei Antragstellung zu bezahlen. Weitere Informationen und Anwendungs- und Nutzungsbeispiele zur neuen eID-Karte erhalten Sie auf der Internetseite http://www.personalausweisportal.de. Die eID-Karte wird durch die Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungszeit dauert dort in der Regel mehrere Wochen. Sobald das Dokument fertig gestellt ist, erhalten Sie von der Bundesdruckerei einen Brief, der die für Sie wichtigen Informationen (Transport-PIN, PUK, Sperrkennwort) enthält. Wenige Tage nachdem Sie den Brief erhalten haben, sollte die neue eID-Karte in der Bürgerberatung zur Abholung bereit liegen. Sollten Sie bei der persönlichen Abholung verhindert sein, können Sie sich durch Erteilung einer Vollmacht von einer anderen Person vertreten lassen. Haben Sie den PIN-Brief nicht erhalten, können Sie die eID-Karte nur persönlich abholen!

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Sperr-Hotline

    Tel.: +49 116 116

    Erreichbarkeit:

    Mo 00:00 - 24:00 Uhr

    Di 00:00 - 24:00 Uhr

    Mi 00:00 - 24:00 Uhr

    Do 00:00 - 24:00 Uhr

    Fr 00:00 - 24:00 Uhr

    Sa 00:00 - 24:00 Uhr

    So 00:00 - 24:00 Uhr

    Im Inland gebührenfrei.

    Die Höhe der Gebühren aus dem Ausland richtet sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Anbieters/Netzbetreibers.

    Ansprechpartner

    33 Servicebereich

    Adresse

    Postanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Witten: elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

    gültiges Ausweisdokument des jeweiligen EU-Staates

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Hinweise für Witten: elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Witten: elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

    Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)

    Verfahrensablauf

    Die Sperrung erfolgt durch Sie persönlich über die Personalausweisbehörde oder telefonisch über die Sperrhotline und wird sofort eingeleitet.

    Gleichzeitig informiert die Personalausweisbehörde die Polizei über den Verlust des Ausweises.

    Für den Anruf bei der Sperrhotline ist das persönliche Sperrkennwort erforderlich (wurde Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt).

    Liegt Ihnen dies nicht vor, kann das Sperrkennwort bei der Personalausweisbehörde erfragt werden, in der der Ausweis beantragt worden ist. Hierfür sind Ihr persönliches Erscheinen und ein Identitätsnachweis notwendig.

    Hinweise für Witten: elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

    Die Sperrung erfolgt durch Sie persönlich über die Personalausweisbehörde oder telefonisch über die Sperrhotline und wird sofort eingeleitet.

    Gleichzeitig informiert die Personalausweisbehörde die Polizei über den Verlust des Ausweises.

    Für den Anruf bei der Sperrhotline ist das persönliche Sperrkennwort erforderlich (wurde Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt).

    Liegt Ihnen dies nicht vor, kann das Sperrkennwort bei der Personalausweisbehörde erfragt werden, in der der Ausweis beantragt worden ist. Hierfür sind Ihr persönliches Erscheinen und ein Identitätsnachweis notwendig.

    Fristen

    unverzüglich

    Hinweise für Witten: elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

    unverzüglich

    Kosten

    • Sperrung gebührenfrei
    • Kosten für den Anruf bei der Sperrhotline: siehe Kontakt

    Hinweise für Witten: elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

    37,00 Euro

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 09.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Sperr, Sperren, Online-Ausweisfunktion, Starten, Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises, Elektronisch, Pass, ePA, Chip, Neuer PA, Ausweischip, Identitätsnachweis, Sperrung, Personaldokument, aktivieren, nPA, Personalausweis, Ausweis, Perso, neu, elektronischer Personalausweis, PA, neuer Personalausweis, Ausweis-Chip

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English