elektronischer Identitätsnachweis Sperrung
Beschreibung
Wurde der elektronische Identitätsnachweis aktiviert, so können Sie die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises bei der zuständigen Stelle veranlassen.
Hinweise für Ennepetal: elektronischer Identitätsnachweis Sperrung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Sperr-Hotline
Tel.: +49 116 116
Erreichbarkeit:
Mo 00:00 - 24:00 Uhr
Di 00:00 - 24:00 Uhr
Mi 00:00 - 24:00 Uhr
Do 00:00 - 24:00 Uhr
Fr 00:00 - 24:00 Uhr
Sa 00:00 - 24:00 Uhr
So 00:00 - 24:00 Uhr
Im Inland gebührenfrei.
Die Höhe der Gebühren aus dem Ausland richtet sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Anbieters/Netzbetreibers.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ennepetal: elektronischer Identitätsnachweis Sperrung
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Hinweise für Ennepetal: elektronischer Identitätsnachweis Sperrung
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Ennepetal: elektronischer Identitätsnachweis Sperrung
Verfahrensablauf
Die Sperrung erfolgt durch Sie persönlich über die Personalausweisbehörde oder telefonisch über die Sperrhotline und wird sofort eingeleitet.
Gleichzeitig informiert die Personalausweisbehörde die Polizei über den Verlust des Ausweises.
Für den Anruf bei der Sperrhotline ist das persönliche Sperrkennwort erforderlich (wurde Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt).
Liegt Ihnen dies nicht vor, kann das Sperrkennwort bei der Personalausweisbehörde erfragt werden, in der der Ausweis beantragt worden ist. Hierfür sind Ihr persönliches Erscheinen und ein Identitätsnachweis notwendig.
Hinweise für Ennepetal: elektronischer Identitätsnachweis Sperrung
Die Sperrung erfolgt durch Sie persönlich über die Personalausweisbehörde oder telefonisch über die Sperrhotline und wird sofort eingeleitet.
Gleichzeitig informiert die Personalausweisbehörde die Polizei über den Verlust des Ausweises.
Für den Anruf bei der Sperrhotline ist das persönliche Sperrkennwort erforderlich (wurde Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt).
Liegt Ihnen dies nicht vor, kann das Sperrkennwort bei der Personalausweisbehörde erfragt werden, in der der Ausweis beantragt worden ist. Hierfür sind Ihr persönliches Erscheinen und ein Identitätsnachweis notwendig.
Fristen
unverzüglich
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unverzüglich
Bearbeitungsdauer
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Kosten
- Sperrung gebührenfrei
- Kosten für den Anruf bei der Sperrhotline: siehe Kontakt
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Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 09.01.2015
Stichwörter
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