elektronischer Identitätsnachweis Speicherung von Fingerabdrücken

    Vorgesehen zum Löschen - elektronischer Identitätsnachweis Speicherung von Fingerabdrücken

    Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen, werden Ihre Fingerabdrücke im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium ("Chip") Ihres Personalausweises gespeichert.

    Hinweise für Witten: elektronischer Identitätsnachweis Speicherung von Fingerabdrücken

    Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen, werden Ihre Fingerabdrücke im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium ("Chip") Ihres Personalausweises gespeichert.

    Beschreibung

    Die Fingerabdrücke für Pässe und Personalausweise sind aufgrund EU-weit geltender verbindlicher Vorgaben ausnahmslos elektronisch aufzunehmen, um anschließend medienbruchfrei im Chip des Passes, beziehungsweise des Personalausweises, gespeichert zu werden.

    Die bei der Dokumentenbeantragung erfassten Fingerabdrücke werden in der Behörde spätestens nach Aushändigung des Passes oder Personalausweises gelöscht.

    Der Ausweishersteller Bundesdruckerei GmbH löscht nach Abschluss der Produktion des Passes oder Personalausweises sowohl die Fingerabdrücke sowie alle weiteren personenbezogenen Daten zum Dokument. Insofern ist nach dem Abhandenkommen eines Dokumentes (Verlust/Diebstahl) bei einer Neubeantragung die erneute Erfassung der Antragsdaten erforderlich.

    Die Speicherung der Fingerabdrücke im Chip des Ausweisdokuments dient ausschließlich dem Schutz der Identität des Ausweisinhabers beziehungsweise der Ausweisinhaberin. Die sichere Speicherung der Fingerabdrücke im Ausweisdokument hat in keinem Fall Bezüge zur Fingerabdruck-Datenbank der Polizei beziehungsweise der Strafverfolgung.

    Verliert beispielsweise der Ausweisinhaber beziehungsweise die Ausweisinhaberin seinen beziehungsweisen ihren Ausweis und wird dieser (echte) Ausweis von einer ähnlich aussehenden, fremden Person versucht zu missbrauchen, kann aufgrund bestehender Zweifel beim Lichtbildabgleich anschließend der Fingerabdruck für die Identifizierung herangezogen werden. Dies kann es in vielen Fällen ermöglichen, den Missbrauchsfall schnell und vor Ort aufzudecken.

    Gemäß Artikel 3 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2019/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgerinnen und -bürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgerinnen und -bürger und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben, besteht eine Verpflichtung zur Aufnahme von Fingerabdrücken in Personalausweisen. Die Verordnung ist ab dem 02. August 2021 anwendbar.

    Die im Reisepass oder Personalausweis gespeicherten Fingerabdrücke sind gegen unberechtigte Lesezugriffe zuverlässig geschützt. Nur Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten können die Fingerabdrücke aus dem Pass oder Personalausweis für Identifizierungszwecke auslesen, wenn Zweifel an der Identität nach Lichtbildabgleich bleiben; andere Staaten weltweit haben keinen Zugriff auf die Fingerabdruckdaten im Reisepass oder Personalausweis.

    Hinweise für Witten: elektronischer Identitätsnachweis Speicherung von Fingerabdrücken

    Ihr Anliegen kann ausschließlich im Rahmen eines Termins bearbeitet werden. Termine werden regelmäßig freigeschaltet und sind hier online verfügbar: Terminvereinbarung Bürgerberatung oder können unter der Rufnummer 581-1234 telefonisch vereinbart werden. Sollte kein Termin verfügbar sein, können Sie sich in dringenden Angelegenheiten per eMail (buergerberatung@stadt-witten.de) direkt an die Bürgerberatung wenden. Im Interesse unserer Gesundheit tragen Sie bitte zum Selbst- und Fremdschutz im Rathaus eine medizinische Maske. Vielen Dank EU-Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben können eine elektronische Identitätskarte (eID-Karte) beantragen. Die Beantragung kann nur persönlich erfolgen. Die Gültigkeit der eID-Karte beträgt 10 Jahre. Zur Antragstellung muss ein gültiges Ausweisdokument des jeweiligen EU-Staates vorgelegt werden. Die eID-Karte kostet 37,00 Euro und ist bei Antragstellung zu bezahlen. Weitere Informationen und Anwendungs- und Nutzungsbeispiele zur neuen eID-Karte erhalten Sie auf der Internetseite http://www.personalausweisportal.de. Die eID-Karte wird durch die Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungszeit dauert dort in der Regel mehrere Wochen. Sobald das Dokument fertig gestellt ist, erhalten Sie von der Bundesdruckerei einen Brief, der die für Sie wichtigen Informationen (Transport-PIN, PUK, Sperrkennwort) enthält. Wenige Tage nachdem Sie den Brief erhalten haben, sollte die neue eID-Karte in der Bürgerberatung zur Abholung bereit liegen. Sollten Sie bei der persönlichen Abholung verhindert sein, können Sie sich durch Erteilung einer Vollmacht von einer anderen Person vertreten lassen. Haben Sie den PIN-Brief nicht erhalten, können Sie die eID-Karte nur persönlich abholen!

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    33 Servicebereich

    Adresse

    Postanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Witten: elektronischer Identitätsnachweis Speicherung von Fingerabdrücken

    gültiges Ausweisdokument des jeweiligen EU-Staates

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Hat die antragstellende Person zum Zeitpunkt der Antragstellung das 6. Lebensjahr vollendet, müssen Fingerabdrücke im Chip des Dokuments gespeichert werden.

    Hinweise für Witten: elektronischer Identitätsnachweis Speicherung von Fingerabdrücken

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Hat die antragstellende Person zum Zeitpunkt der Antragstellung das 6. Lebensjahr vollendet, müssen Fingerabdrücke im Chip des Dokuments gespeichert werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Witten: elektronischer Identitätsnachweis Speicherung von Fingerabdrücken

    Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)

    Verfahrensablauf

    • Für die Speicherung im Chip des Personalausweises werden 2 Fingerabdrücke von Ihnen aufgenommen. Die Abdrücke werden bei der Beantragung in der Behörde mit Hilfe von Fingerabdruckscannern aufgenommen.
    • In der Regel werden die Fingerabdrücke der beiden Zeigefingerkuppen jeweils dreimal hintereinander erfasst. Sie legen Ihren Finger auf die Glasscheibe und Ihr Fingerabdruck wird binnen Sekunden elektronisch erfasst - ohne Stempelfarbe oder andere Hilfsmittel. Die Software wählt anschließend den besten Abdruck aus.
    • Bei Fehlen eines Zeigefingers oder ungenügender Qualität des Fingerabdrucks wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers gespeichert.

    Hinweise für Witten: elektronischer Identitätsnachweis Speicherung von Fingerabdrücken

    • Für die Speicherung im Chip des Personalausweises werden 2 Fingerabdrücke von Ihnen aufgenommen. Die Abdrücke werden bei der Beantragung in der Behörde mit Hilfe von Fingerabdruckscannern aufgenommen.
    • In der Regel werden die Fingerabdrücke der beiden Zeigefingerkuppen jeweils dreimal hintereinander erfasst. Sie legen Ihren Finger auf die Glasscheibe und Ihr Fingerabdruck wird binnen Sekunden elektronisch erfasst - ohne Stempelfarbe oder andere Hilfsmittel. Die Software wählt anschließend den besten Abdruck aus.
    • Bei Fehlen eines Zeigefingers oder ungenügender Qualität des Fingerabdrucks wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers gespeichert.

    Kosten

    Hinweise für Witten: elektronischer Identitätsnachweis Speicherung von Fingerabdrücken

    37,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen.

    Hinweise für Witten: elektronischer Identitätsnachweis Speicherung von Fingerabdrücken

    • Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 05.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Chip, Personaldokument, Online-Ausweisfunktion, elektronischer Fingerabdruck, digitaler Fingerabdruck, Abdruck, elektronische Fingerabdrücke, PA, Ausweis-Chip, Identitätsnachweis, Ausweischip, Pass, elektronischer Personalausweis, ePA, nPA, Personalausweis, Perso, neuer Personalausweis, digitale Fingerabdrücke, Ausweis, Fingerabdruck

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English