elektronischer Identitätsnachweis Speicherung von Fingerabdrücken

    Vorgesehen zum Löschen - elektronischer Identitätsnachweis Speicherung von Fingerabdrücken

    Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen, werden Ihre Fingerabdrücke im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium ("Chip") Ihres Personalausweises gespeichert.

    Beschreibung

    Die Fingerabdrücke für Pässe und Personalausweise sind aufgrund EU-weit geltender verbindlicher Vorgaben ausnahmslos elektronisch aufzunehmen, um anschließend medienbruchfrei im Chip des Passes, beziehungsweise des Personalausweises, gespeichert zu werden.

    Die bei der Dokumentenbeantragung erfassten Fingerabdrücke werden in der Behörde spätestens nach Aushändigung des Passes oder Personalausweises gelöscht.

    Der Ausweishersteller Bundesdruckerei GmbH löscht nach Abschluss der Produktion des Passes oder Personalausweises sowohl die Fingerabdrücke sowie alle weiteren personenbezogenen Daten zum Dokument. Insofern ist nach dem Abhandenkommen eines Dokumentes (Verlust/Diebstahl) bei einer Neubeantragung die erneute Erfassung der Antragsdaten erforderlich.

    Die Speicherung der Fingerabdrücke im Chip des Ausweisdokuments dient ausschließlich dem Schutz der Identität des Ausweisinhabers beziehungsweise der Ausweisinhaberin. Die sichere Speicherung der Fingerabdrücke im Ausweisdokument hat in keinem Fall Bezüge zur Fingerabdruck-Datenbank der Polizei beziehungsweise der Strafverfolgung.

    Verliert beispielsweise der Ausweisinhaber beziehungsweise die Ausweisinhaberin seinen beziehungsweisen ihren Ausweis und wird dieser (echte) Ausweis von einer ähnlich aussehenden, fremden Person versucht zu missbrauchen, kann aufgrund bestehender Zweifel beim Lichtbildabgleich anschließend der Fingerabdruck für die Identifizierung herangezogen werden. Dies kann es in vielen Fällen ermöglichen, den Missbrauchsfall schnell und vor Ort aufzudecken.

    Gemäß Artikel 3 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2019/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgerinnen und -bürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgerinnen und -bürger und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben, besteht eine Verpflichtung zur Aufnahme von Fingerabdrücken in Personalausweisen. Die Verordnung ist ab dem 02. August 2021 anwendbar.

    Die im Reisepass oder Personalausweis gespeicherten Fingerabdrücke sind gegen unberechtigte Lesezugriffe zuverlässig geschützt. Nur Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten können die Fingerabdrücke aus dem Pass oder Personalausweis für Identifizierungszwecke auslesen, wenn Zweifel an der Identität nach Lichtbildabgleich bleiben; andere Staaten weltweit haben keinen Zugriff auf die Fingerabdruckdaten im Reisepass oder Personalausweis.

    Hinweise für Waldbröl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für deutsche Staatsbürger ab 16 Jahren ist im Regelfall ein Personalausweis auszustellen. Auf Antrag beider Elternteile kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden. Entsprechende Formulare finden Sie unter "benötigte Unterlagen". Antragsteller ab 24 Jahren erhalten einen Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre. Für die Beantragung ist persönliche Vorsprache erforderlich. Es dauert ca. 4 Wochen bis der Ausweis fertig gestellt ist. Diese werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Das Bürgerbüro hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Die hierfür benötigten Unterlagen sind der alte Ausweis und ein Foto. Die Gebühr für einen vorläufigen Personalausweis beträgt 10 Euro. Der Personalausweis sollte grundsätzlich persönlich abgeholt werden und kann nur ausgehändigt werden, wenn der Erhalt des PIN-Briefes bestätigt wird. Bei Nichterhalt des PIN-Briefes ist immer eine persönliche Vorsprache erforderlich. Bedenken Sie bitte, dass für die Einreise in einige Länder eine Mindestgültigkeit des Personalausweises vorgeschrieben ist, bzw. dass die Einreise nur mit einem Reisepass möglich ist. Weitere Informationen finden Sie über die Seite des Auswärtigen Amtes. Das Bürgerbüro erteilt Ihnen hierzu keine verbindlichen Auskünfte. (§ 1 Absatz 1 ; 1.1.2 Reisebestimmungen anderer EU-Mitgliedstaaten und ausländischer Staaten) PassVwV Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig. Personalausweis (Erstantrag) Der Personalausweis kann auf Antrag beider Elternteile ab dem 12. Lebensjahr beantragt werden, spätestens ist er jedoch ab dem vollendeten 16. Lebensjahr zu beantragen. In diesem Fall ist eine Antragsstellung bereits 4-6 Wochen vor dem 16. Geburtstag möglich. Um evtl. Unstimmigkeiten in den Melderegistereintragungen sofort ausräumen zu können, empfiehlt es sich, das Familienstammbuch oder eine andere Personenstandsurkunde zur Antragstellung mitzubringen. Personalausweis (Eheschließung) Trifft zu, wenn geheiratet haben und Ihr Familienname sich geändert hat. Personalausweis (Eintrag eines Doktortitels) Sie möchten Ihren Doktortitel in Ihren Personalausweis eintragen lassen? Legen Sie uns bitte die Genehmigungsurkunde vor. Personalausweis (Einbürgerung) Trifft zu, wenn Sie sich einbürgern lassen haben und nun die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Das Bürgerbüro der Marktstadt Waldbröl (früher Einwohnermeldeamt oder Passamt genannt) ist die erste Anlaufstelle für die meisten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Sie finden es direkt im Erdgeschoss des Rathaus-Neubaus "Bürgerdorf am Alsberg". Das Bürgerbüro ist nicht für alle Anliegen zuständig. Einen vollständigen Überblick über die Dienstleistungen aller Ämter finden Sie hier:

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02291 85-200

    E-Mail: buergerbuero@waldbroel.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Waldbröl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Alter Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder Original Geburtsurkunde Biometrie taugliche Passbilder (nicht älter als 6 Monate) Einverständniserklärung (falls beantragende Person unter 16 Jahre) Genehmigungsurkunde (Bei Eintrag eines Doktortitels)

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Hat die antragstellende Person zum Zeitpunkt der Antragstellung das 6. Lebensjahr vollendet, müssen Fingerabdrücke im Chip des Dokuments gespeichert werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Für die Speicherung im Chip des Personalausweises werden 2 Fingerabdrücke von Ihnen aufgenommen. Die Abdrücke werden bei der Beantragung in der Behörde mit Hilfe von Fingerabdruckscannern aufgenommen.
    • In der Regel werden die Fingerabdrücke der beiden Zeigefingerkuppen jeweils dreimal hintereinander erfasst. Sie legen Ihren Finger auf die Glasscheibe und Ihr Fingerabdruck wird binnen Sekunden elektronisch erfasst - ohne Stempelfarbe oder andere Hilfsmittel. Die Software wählt anschließend den besten Abdruck aus.
    • Bei Fehlen eines Zeigefingers oder ungenügender Qualität des Fingerabdrucks wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers gespeichert.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 05.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Chip, Personaldokument, Online-Ausweisfunktion, elektronischer Fingerabdruck, digitaler Fingerabdruck, Abdruck, elektronische Fingerabdrücke, PA, Ausweis-Chip, Identitätsnachweis, Ausweischip, Pass, elektronischer Personalausweis, ePA, nPA, Personalausweis, Perso, neuer Personalausweis, digitale Fingerabdrücke, Ausweis, Fingerabdruck

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English