Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können

    Befreiung von der Ausweispflicht als dauerhaft behinderte Person beantragen, die sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen kann

    Wenn Sie sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.

    Hinweise für Lüdenscheid: Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können

    Wenn Sie sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.

    Beschreibung

    Wenn Sie sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden - also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben.

    Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.
    Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

    Hinweise für Lüdenscheid: Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können

    Sie möchten von der Ausweispflicht befreit werden? Personalausweispflicht besteht grundsätzlich für deutsche Staatsangehörige ab dem 16. Lebensjahr, sofern sie nicht bereits im Besitz eines gültigen Reisepasses sind. In besonderen Fällen kann eine Person von der Ausweispflicht befreit werden, die Voraussetzungen regelt § 1 Absatz 3 Personalausweisgesetz. Demnach können Personen von der Ausweispflicht befreit werden, für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden, die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können. Der Antrag kann durch die Person selbst oder durch eine betreuende bzw. bevollmächtigte Person gestellt werden, wenn der Personalausweis abgelaufen und somit ungültig ist. Bitte füllen Sie das Formular, welches Sie unter "Formulare und Informationen" weiter unten auf dieser Seite finden, aus, drucken und unterschreiben dieses. Anschließend senden Sie uns dieses bitte per Post oder E-Mail (buergeramt@luedenscheid.de) zu. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Nach Prüfung Ihres Antrages wird Ihnen die Befreiung von der Ausweispflicht schriftlich bestätigt. Diese Bestätigung kann von Ihnen zusammen mit dem abgelaufenen Ausweis zur Vorlage bei Banken und Behörden, verwendet werden. Eine Auslandsreise ist mit dieser Bestätigung nicht möglich. Sollte die Beantragung eines Personalausweises für Sie in Zukunft wieder möglich sein, kann die Befreiung jederzeit rückgängig gemacht werden. Die Ausstellung einer Bescheinigung für die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei. Mit dem Antrag müssen weitere Unterlagen vorgelegt werden. Welche das sind, entnehmen Sie bitte direkt dem Antrag, den Sie weiter unten auf dieser Seite unter "Formulare und Informationen" finden.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Fachdienst Bürgeramt (33)

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausplatz 2

    58507 Lüdenscheid

    Parkmöglichkeiten Kinderbetreuungsangebot

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02351 / 17-16 66

    Fax: 02351 / 17-17 17

    E-Mail:

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher Antrag
    • soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
    • Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes
    • wenn Sie handlungs- oder einwilligungsunfähig sind: die öffentlich beglaubigte Vollmacht im Original
    • bei einem Antrag durch eine Vertreterin oder einen Vertreter:
      • Nachweis der Vertretungsmacht, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuer-Ausweis
      • Ausweis-Dokument der Vertreterin oder des Vertreters, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass

    Hinweise für Lüdenscheid: Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können

    • schriftlicher Antrag
    • soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
    • Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes
    • wenn Sie handlungs- oder einwilligungsunfähig sind: die öffentlich beglaubigte Vollmacht im Original
    • bei einem Antrag durch eine Vertreterin oder einen Vertreter:
      • Nachweis der Vertretungsmacht, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuer-Ausweis
      • Ausweis-Dokument der Vertreterin oder des Vertreters, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Hinweise für Lüdenscheid: Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
    • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
    • Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen.
    • Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

    Hinweise für Lüdenscheid: Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können

    • Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
    • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
    • Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen.
    • Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lüdenscheid: Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können

    § 1 Absatz 3 in Verbindung mit § 7 Absatz 2 Personalausweisgesetz (PAuswG)

    Rechtsbehelf

    Beschwerde bei der dienstvorgesetzten Behörde, ersatzweise beim Innenministerium des Landes

    Verfahrensablauf

    Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.

    • Sie füllen den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht vollständig aus oder
    • Sie oder eine betreuende Person unterschreiben den Antrag.
    • Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei.
    • Sie senden den Antrag und die an die zuständige Personalausweis-Behörde in Ihrer Kommune oder
    • Sie gehen persönlich zur zuständigen Behörde.
    • Die Behörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind.
    • Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie sofort die Bestätigung über die Befreiung. Bei schriftlicher Beantragung sendet Ihnen die zuständige Stelle die Bestätigung zu.

    Hinweise für Lüdenscheid: Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können

    Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.

    • Sie füllen den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht vollständig aus oder
    • Sie oder eine betreuende Person unterschreiben den Antrag.
    • Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei.
    • Sie senden den Antrag und die an die zuständige Personalausweis-Behörde in Ihrer Kommune oder
    • Sie gehen persönlich zur zuständigen Behörde.
    • Die Behörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind.
    • Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie sofort die Bestätigung über die Befreiung. Bei schriftlicher Beantragung sendet Ihnen die zuständige Stelle die Bestätigung zu.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise für Lüdenscheid: Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können

    Es werden keine Gebühren erhoben.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lüdenscheid: Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können

    Meldewesen - Bundespersonalausweis: Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht (Serviceportal)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 29.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Befreiung, Pflegeheim, Ausweis, einwilligungsunfähig, PA, Einwilligungsunfähigkeit, handlungsunfähig, Dauerhafte Behinderung, nPA, elektronischer Personalausweis, Krankenhaus, Ausweispflicht, Handlungsunfähigkeit, ePA, Personaldokument, Personalausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de