Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft untergebrachte Personen

    Befreiung von der Ausweispflicht für dauerhaft untergebrachte Personen beantragen

    Wenn Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.

    Beschreibung

    Wenn Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden - also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben.
    Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie aufgrund Ihres gesundheitlichen Zustands nicht mehr in der Lage sind, in Ihrem Zuhause zu leben. 
    Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, die Befreiung für sich zu beantragen, kann dies auch eine bevollmächtige Person für Sie vornehmen. 
    Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nach den Bestimmungen des Personalausweisgesetzes muss jede/jeder Deutsche im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein.In besonderen Fällen kann eine Person jedoch von der (Personal-) Ausweispflicht befreit werden. Die Voraussetzungen hierfür sind in § 1 Absatz 3 Personalausweisgesetz geregelt.Ausnahmen von der Ausweispflicht: Für Personen, die dauerhaft unter Betreuung stehen (jedoch nicht durch einstweilige Anordnung) Für handlungs- und einwilligungsunfähige Personen, die von einer Person mit notarieller Vollmacht vertreten werden Personen, die dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind und eine Pflegestufe zugewiesen haben Personen, die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können Das entsprechende Antragsformular zur Befreiung finden Sie unter Downloads. Sie erhalten eine Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht. Zusammen mit dem abgelaufenen Ausweis dient die Bestätigung vor allem zur Vorlage bei Behörden und Banken.Da die zu befreiende Person oftmals nicht in der Lage ist, die Befreiung für sich zu beantragen, kann der Antrag auf Befreiung auch von einer anderen Person vorgenommen werden. Hierzu müssen Sie sich einen Termin über das Terminbuchungssystem oder per Telefon unter 02051/26-2320 buchen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    ServiceBüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomasstr. 1

    42551 Velbert

    Kontakt

    Fax: 02051 26-2327

    Telefon Festnetz: 02051 26-2320

    E-Mail: servicebuero@velbert.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher Antrag
    • soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
    • gegebenenfalls Nachweis, dass Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind, zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Folgende Unterlagen sind mitzubringen: Personalausweis / Reisepass der Person, die von der Ausweispflicht befreit werden soll Personalausweis / Reisepass der Person, die den Antrag stellt Als Nachweis des Befreiungsgrundes wird anerkannt: ein ärztliches Attest über die dauerhafte Behinderung oder eine Betreuungsurkunde des Amtsgerichts oder eine Bestätigung oder ein Vertrag über die dauerhafte Unterbringung in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung. Alle Unterlagen bitte im Original mitbringen. Aus dem Heimvertrag muss die Pflegestufe erkennbar sein.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
    • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
    • Sie sind voraussichtlich dauerhaft untergebracht in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung.
    • Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 1 Absatz 3 Personalausweisgesetz

    Rechtsbehelf

    • Beschwerde bei der dienstvorgesetzten Behörde, ersatzweise Innenministerium des Bundeslandes

    Verfahrensablauf

    Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.

    • Sie füllen den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht vollständig aus oder
    • Sie oder eine betreuende Person unterschreiben den Antrag.
    • Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei.
    • Sie senden den Antrag und die Unterlagen an die zuständige Personalausweis-Behörde in Ihrer Kommune oder 
    • Sie gehen persönlich zur zuständigen Behörde.
    • Die Behörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind.
    • Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie sofort die Bestätigung über die Befreiung. Bei schriftlicher Beantragung sendet Ihnen die zuständige Stelle die Bestätigung zu.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Auslandsreise kann mit der Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht nicht durchgeführt werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 29.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Personaldokument, Personalausweis, handlungsunfähig, einwilligungsunfähig, Ausweis, Krankenhaus, nPA, Handlungsunfähigkeit, PA, Pflegeheim, Ausweispflicht, ePA, Befreiung, Dauerhafte Unterbringung, elektronischer Personalausweis, Einwilligungsunfähigkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English