Ausweispflicht Befreiung für betreute Personen

    Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen

    Wenn für Sie darum eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt ist, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr: Ausweispflicht Befreiung für betreute Personen

    Wenn für Sie darum eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt ist, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.

    Beschreibung

    Wenn für Sie auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt worden ist, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden - also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben. 
    Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr: Ausweispflicht Befreiung für betreute Personen

    Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen. Mitzubringen sind in beiden Fällen: ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig) Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind: 1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung 2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm 3. Augen offen und deutlich sichtbar 4. neutraler Gesichtsausdruck 5. geschlossene Lippen 6. einfarbiger HintergrundDie aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird. Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt. Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei. Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann. Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet: Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.Achtung: Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Weitere Informationen über den neuen Personalausweis entnehmen Sie bitte der beigefügten Infobroschüre [.pdf/2MB]Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung. Eine Zustimmungserklärung der Eltern finden Sie hier.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Soziales, Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstr. 2

    58730 Fröndenberg/Ruhr

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher Antrag
    • soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
    • Nachweis der öffentlich bestellten Vertretungsmacht oder der Anordnung der Betreuung, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuer-Ausweis
    • Personalausweis des Betreuers oder der Betreuerin

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr: Ausweispflicht Befreiung für betreute Personen

    • schriftlicher Antrag
    • soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
    • Nachweis der öffentlich bestellten Vertretungsmacht oder der Anordnung der Betreuung, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuer-Ausweis
    • Personalausweis des Betreuers oder der Betreuerin

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr: Ausweispflicht Befreiung für betreute Personen

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
    • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
    • Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt.
    • Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr: Ausweispflicht Befreiung für betreute Personen

    • Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
    • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
    • Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt.
    • Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Beschwerde bei der dienstvorgesetzten Behörde, ersatzweise beim Innenministerium des Landes

    Verfahrensablauf

    Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.

    • Sie füllen den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht gemeinsam mit Ihrem Betreue oder mit Ihrer Betreuerin vollständig aus oder
    • Sie lassen den Antrag von Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin ausfüllen.
    • Sie und die Betreuerin oder der Betreuer unterschreiben den Antrag.
    • Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei.
    • Sie senden den Antrag und die Unterlagen an die zuständige Personalausweis-Behörde in Ihrer Kommune oder 
    • Sie gehen mit Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin persönlich zur zuständigen Behörde.
    • Die Behörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind.
    • Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie sofort die Bestätigung über die Befreiung. Bei schriftlicher Beantragung sendet Ihnen die zuständige Stelle die Bestätigung zu.

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr: Ausweispflicht Befreiung für betreute Personen

    Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.

    • Sie füllen den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht gemeinsam mit Ihrem Betreue oder mit Ihrer Betreuerin vollständig aus oder
    • Sie lassen den Antrag von Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin ausfüllen.
    • Sie und die Betreuerin oder der Betreuer unterschreiben den Antrag.
    • Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei.
    • Sie senden den Antrag und die Unterlagen an die zuständige Personalausweis-Behörde in Ihrer Kommune oder 
    • Sie gehen mit Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin persönlich zur zuständigen Behörde.
    • Die Behörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind.
    • Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie sofort die Bestätigung über die Befreiung. Bei schriftlicher Beantragung sendet Ihnen die zuständige Stelle die Bestätigung zu.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr: Ausweispflicht Befreiung für betreute Personen

    Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres22,80 €Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises nach Vollendung des 24. Lebensjahres 37,00 €Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)10,00 €Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)37,50 €Ausstellung eines Reisepasses nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 10 Jahre)60,00 €Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)69,50 €Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)92,00 €vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)26,00 €

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 29.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    ePA, betreute Person, einwilligungsunfähig, Ausweis, handlungsunfähig, Einwilligungsunfähigkeit, Handlungsunfähigkeit, Ausweispflicht, PA, Personaldokument, Befreiung, elektronischer Personalausweis, Personalausweis, nPA

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English