Ausweispflicht Befreiung

    Ausweispflicht Befreiung

    Beschreibung

    Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können.

    Hinweise für Lüdenscheid: Ausweispflicht Befreiung

    Sie möchten von der Ausweispflicht befreit werden? Personalausweispflicht besteht grundsätzlich für deutsche Staatsangehörige ab dem 16. Lebensjahr, sofern sie nicht bereits im Besitz eines gültigen Reisepasses sind. In besonderen Fällen kann eine Person von der Ausweispflicht befreit werden, die Voraussetzungen regelt § 1 Absatz 3 Personalausweisgesetz. Demnach können Personen von der Ausweispflicht befreit werden, für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden, die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können. Der Antrag kann durch die Person selbst oder durch eine betreuende bzw. bevollmächtigte Person gestellt werden, wenn der Personalausweis abgelaufen und somit ungültig ist. Bitte füllen Sie das Formular, welches Sie unter "Formulare und Informationen" weiter unten auf dieser Seite finden, aus, drucken und unterschreiben dieses. Anschließend senden Sie uns dieses bitte per Post oder E-Mail (buergeramt@luedenscheid.de) zu. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Nach Prüfung Ihres Antrages wird Ihnen die Befreiung von der Ausweispflicht schriftlich bestätigt. Diese Bestätigung kann von Ihnen zusammen mit dem abgelaufenen Ausweis zur Vorlage bei Banken und Behörden, verwendet werden. Eine Auslandsreise ist mit dieser Bestätigung nicht möglich. Sollte die Beantragung eines Personalausweises für Sie in Zukunft wieder möglich sein, kann die Befreiung jederzeit rückgängig gemacht werden. Die Ausstellung einer Bescheinigung für die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei. Mit dem Antrag müssen weitere Unterlagen vorgelegt werden. Welche das sind, entnehmen Sie bitte direkt dem Antrag, den Sie weiter unten auf dieser Seite unter "Formulare und Informationen" finden.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Fachdienst Bürgeramt (33)

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausplatz 2

    58507 Lüdenscheid

    Parkmöglichkeiten Kinderbetreuungsangebot

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02351 / 17-16 66

    Fax: 02351 / 17-17 17

    E-Mail:

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    - Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    - Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Hinweise für Lüdenscheid: Ausweispflicht Befreiung

    - Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    - Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lüdenscheid: Ausweispflicht Befreiung

    § 1 Absatz 3 in Verbindung mit § 7 Absatz 2 Personalausweisgesetz (PAuswG)

    Kosten

    Hinweise für Lüdenscheid: Ausweispflicht Befreiung

    Es werden keine Gebühren erhoben.

    Weitere Informationen

    Informationen zum neuen Personalausweis
    https://www.personalausweisportal.de

    Hinweise für Lüdenscheid: Ausweispflicht Befreiung

    Meldewesen - Bundespersonalausweis: Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht (Serviceportal)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT4

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, PA, ePA, neu, nPA, Perso, Perser

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English