Ausweispflicht Befreiung
Beschreibung
Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können.
Hinweise für Ladbergen: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Abteilung III - Ordnungsamt und Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch:08.00 Uhr bis 12.00 UhrDonnerstag:08.00 Uhr bis 12.00 Uhr14.00 Uhr bis 17.30 UhrFreitag:08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Fax: ordnungsamt@ladbergen.de
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Hinweise für Ladbergen: Inhalte der zuständigen Stelle
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Informationen zum neuen Personalausweis
https://www.personalausweisportal.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT4
Stichwörter
neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, PA, ePA, neu, nPA, Perso, Perser