Ausweispflicht Befreiung

    Ausweispflicht Befreiung

    Beschreibung

    Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können.

    Hinweise für Haltern am See: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweise und Reisepässe werden im Bürgerbüro beantragt und dort auch ausgehändigt. Die sofortige Ausstellung eines vorläufigen Dokumentes, allerdings mit kurzer Gültigkeit, ist grundsätzlich möglich. Die Ausstellung eines regulären Reisepasses ist im Expressverfahren (3-4 Werktage) gegen Zusatzgebühr möglich. Verlust oder Diebstahl der Ausweispapiere: Wer seinen Personalausweis oder Reisepass verloren hat, hat für die erneute Beantragung seinen EU-Kartenführerschein/ alten Personalausweisantrag sowie einen aktuellen Auszug aus dem Geburtenregister und ein biometrisches Passfoto vorzulegen. Sperrung der e-ID Funktion bei Verlust des elektronischen Personalausweises: Sperrnotruf: 0180 - 1 333 333 Ist Ihnen der elektronische Personalausweis mit eingeschalteter e-ID Funktion abhanden gekommen, teilen Sie dies bitte schnellstmöglich dem Bürgerbüro mit.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Vorab ist ein Termin zu vereinbaren. Termine können über das Termin-Portal gebucht werden. Alternativ ist eine Buchung auch per Mail oder telefonisch möglich.Terminbuchungen über das Portal sind nur dann erfolgt, wenn auch der letzte Schritt "Bestätigung" mit einer Bestätigungsnachricht angezeigt wird.

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Conrads-Straße 1

    45721 Haltern am See

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02364 933 180

    Fax: 02364 933 181

    E-Mail: buergerbuero@haltern.de

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Haltern am See: Inhalte der zuständigen Stelle

    aktueller Personalausweis/ Reisepass (auch wenn dieser ungültig ist) oder Kinderreisepass oder aktueller Auszug aus dem Geburtenregister sowie ein biometrisches Lichtbild, nicht älter als 2 Jahre; Größe 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand Ist die Person, für die das Dokument beantragt werden soll unter 16 Jahren (Personalausweis) bzw. unter 18 Jahren (Reisepass), wird zusätzlich auch das Einverständnis aller sorgeberechtigten Personen benötigt (s. Punkt Formulare)

    Voraussetzungen

    - Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    - Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Hinweise für Haltern am See: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das persönliche Erscheinen ist erforderlich, da die eigenhändige Unterschrift und die Erfassung der Fingerabdrücke erforderlich ist!

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Haltern am See: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis: bis Vollendung des 24. Lebensjahres: 22,80 €; 6 Jahre gültig nach Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,- €; 10 Jahre gültig Vorläufiger Personalausweis: 10,- €; maximal 3 Monate gültig Reisepass: bis Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 €; 6 Jahre gültig nach Vollendung des 24. Lebensjahres 70,- €; 10 Jahre gültig Zusatzgebühr für Expressverfahren (wahlweise): 32,- € Vorläufiger Reisepass: 26,- €; maximal 1 Jahr gültig Bitte beachten Sie, dass Gebühren, die eine Summe von 50,- € übersteigen, nicht mehr in bar entgegen genommen werden.

    Weitere Informationen

    Informationen zum neuen Personalausweis
    https://www.personalausweisportal.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT4

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, PA, ePA, neu, nPA, Perso, Perser

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English