Ausweispflicht Befreiung
Ausweispflicht Befreiung
Beschreibung
Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgeramt
Beschreibung
Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Vorsprache im Bürgeramt ist ausschließlich mit Termin möglich. Sie können online www.gladbeck.de/onlinetermin oder telefonisch (02043 / 99 29 99) einen Termin vereinbaren. Eine Beantwortung von E-Mail-Anfragen bezüglich eines Termin sowie eine persönliche Terminvereinbarung ist nicht möglich. Derzeit ist der Serviceschalter für folgende Anliegen verfügbar: Beantragung eines Führungszeugnis, einer Meldebescheinigung, eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister für eine natürliche Person, einer Haushaltsbescheinigung oder eines Untersuchungsberechtigungsscheines. Diese Anliegen können zu folgenden Zeiten ohne Termin am Serviceschalter erledigt werden: Montag - Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr u. 15:00 - 17:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Ziehen Sie sich hierzu einfach ein Ticket an unserem Ticketautomaten. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihr Bürgeramt
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Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Informationen zum neuen Personalausweis
https://www.personalausweisportal.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT4
Stichwörter
neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, PA, ePA, neu, nPA, Perso, Perser