Ausweispflicht Befreiung

    Ausweispflicht Befreiung

    Beschreibung

    Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können.

    Hinweise für Lüdinghausen: Inhalte der zuständigen Stelle

    In einigen Fällen können Personen ausnahmsweise von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden. Für folgenden Personenkreis besteht diese Möglichkeit der Befreiung von der Ausweispflicht: Personen, für die eine Betreuung bestellt ist (jedoch nicht durch einstweilige Anordnung) Personen, die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem Bevollmächtigten mit öffentlich beglaubigter Vollmacht vertreten werden Personen, die voraussichtlich dauerhaft in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind Personen, die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können. Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, ab dem der Personalausweis oder der Reisepass ungültig sind. Hinweis: Eine Auslandsreise kann mit dieser Bescheinigung nicht durchgeführt werden. Unterlagen: abgelaufene Ausweisdokumente evtl. Vollmacht bzw. aktuelle Bestellungsurkunde gültiges Ausweisdokument der Person (z.B. Betreuer), die den Befreiungsantrag vorlegt Unterlagen zum Pflegegrad bzw. anderer Nachweis über die dauerhafte Behinderung / Immobilität Kosten: Die Ausstellung einer Bescheinigung für die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei. Rechtsgrundlagen allgemein Personalausweisgesetz PAuswG § 1 Absatz 3

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Für Termine nutzen Sie bitte den Link https://termine.stadt-luedinghausen.de. Infoseite: www.luedinghausen.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Borg 2

    59348 Lüdinghausen

    Kontakt

    Fax: 02591 926-139

    Telefon Festnetz: 02591 926-0

    E-Mail: info@stadt-luedinghausen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    - Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    - Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Informationen zum neuen Personalausweis
    https://www.personalausweisportal.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT4

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, PA, ePA, neu, nPA, Perso, Perser

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English