Ausweispflicht Befreiung
Ausweispflicht Befreiung
Beschreibung
Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können.
Hinweise für Havixbeck: Inhalte der zuständigen Stelle
In einigen Fällen können Personen ausnahmsweise von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden. Für folgenden Personenkreis besteht diese Möglichkeit. Personen, für die eine Betreuung bestellt ist (jedoch nicht durch einstweilige Anordnung) Personen, die von einem Bevollmächtigten mit öffentlich beglaubigter Vollmacht vertreten werden Personen, die voraussichtlich auf Dauer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind Personen, die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, ab dem der Personalausweis oder der Reisepass ungültig sind. Hinweis:Eine Auslandsreise kann mit dieser Bestätigung nicht durchgeführt werden. Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Havixbeck: Inhalte der zuständigen Stelle
abgelaufenes Ausweisdokument evtl. Vollmacht Nachweis der Immobiliät (Pflegegrad)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Informationen zum neuen Personalausweis
https://www.personalausweisportal.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT4
Stichwörter
neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, PA, ePA, neu, nPA, Perso, Perser