Ausweispflicht Befreiung
Ausweispflicht Befreiung
Beschreibung
Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können.
Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle
In einigen Fällen können Personen ausnahmsweise von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden. Für folgenden Personenkreis besteht diese Möglichkeit der Befreiung von der Ausweispflicht: Personen für die eine Betreuung bestellt ist (jedoch nicht durch einstweilige Anordnung) Personen, die von einem Bevollmächtigten mit öffentlich beglaubigter Vollmacht vertreten werden Personen, die voraussichtlich auf Dauer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind Personen, die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können. Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, ab dem der Personalausweis oder der Reisepass ungültig sind. Hinweis:Eine Auslandsreise kann mit dieser Bestätigung nicht durchgeführt werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bürgerbüros. Termin vereinbaren
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Beschreibung
Dienstags und donnerstags stehen wir Ihnen ohne Terminvereinbarung zur Verfügung! An den Tagen mit Terminbuchung, beachten Sie bitte, dass Ihr Termin verfällt, wenn Sie nicht pünktlich erscheinen. Termine beim Bürgerbüro Seit April 2023 können Parkausweise nicht mehr im Bürgerbüro, sondern im Sachgebiet Parkraumbewirtschaftung der Abteilung 312 Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt beantragt werden. Sie finden die zuständige Sachbearbeitung im Rathaus, 1. Obergeschoss, Raum 1.24. Bitte beachten Sie die dort gültigen Sprechzeiten. Es empfiehlt sich dringend, zuvor einen Termin zu vereinbaren!
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle
Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht (ausgedruckt und unterschrieben) Antrag online ausfüllen abgelaufenes Ausweisdokument evtl. Vollmacht bzw. aktuelle Bestellungsurkunde Nachweis über die dauerhafte Behinderung / Immobilität (z.B. vom Arzt) gültiges Ausweisdokument der Person, die den Befreiungsantrag vorlegt
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Informationen zum neuen Personalausweis
https://www.personalausweisportal.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT4
Stichwörter
neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, PA, ePA, neu, nPA, Perso, Perser