Ausweispflicht Befreiung

    Ausweispflicht Befreiung

    Beschreibung

    Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Termine unter: https://termin.eschweiler.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02403 71-600

    Fax: 02403 71-575

    E-Mail: buergerbuero@eschweiler.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eschweiler: Inhalte der zuständigen Stelle

    schriftlicher Antrag (Übersendung per Post möglich) Bitte verwenden Sie für den Antrag das Formular https://www.kommunenonline.de/jfs/findform?shortname=anz_j_befrei_ausweis&formtecid=2&areashortname=jena Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes bzw. des Krankenhauses oder Pflegeheimes, sowie des Pflegedienstes Soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass Zusätzlich bei einem Antrag durch eine Vertreterin oder einen Vertreter: Nachweis der Vertretungsmacht, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuer-Ausweis Ausweis-Dokument der Vertreterin oder des Vertreters, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass

    Voraussetzungen

    - Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    - Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Hinweise für Eschweiler: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie erfüllen wenigstens eine der folgenden Voraussetzungen: Sie sind voraussichtlich dauerhaft untergebracht, in einem Krankenaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt Sie können sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen Sie haben keinen gültigen Personalausweis und keinen gültigen Reisepass mehr, entweder weil die Gültigkeit abgelaufen ist oder zum Beispiel weil Ihr Ausweis gestohlen wurde. Ihr Hauptwohnsitz befindet sich in Eschweiler, ein Zweitwohnsitz in Eschweiler reicht nicht aus.

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Informationen zum neuen Personalausweis
    https://www.personalausweisportal.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT4

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, PA, ePA, neu, nPA, Perso, Perser

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English