Personalausweis Ausgabe

    Personalausweis abholen

    Wenn Ihr neuer Personalausweis vorliegt, können Sie ihn persönlich abholen. Auch die Abholung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich.

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis mit eID Funktion

    Beschreibung

    Sie holen Ihren Personalausweis in der Regel bei dem Bürgeramt ab, wo sie ihn beantragt haben. Mit einer Vollmacht, die auch Hinweise zum Erhalt des PIN-Briefs enthält, können Sie auch eine Vertreterin oder einen Vertreter bevollmächtigen, den Ausweis abzuholen.

    Haben Sie keinen PIN-Brief erhalten, ist eine Abholung nur persönlich und nicht mit Vertretungsvollmacht möglich.

    Ob Sie für die Abholung einen Termin vereinbaren müssen oder sonstige Hinweise zum Zeitpunkt der Abholung beachten müssen, kann ihnen nur dieses Bürgeramt mitteilen.

    Der PIN-Brief wird direkt an Ihre Meldeadresse geschickt. Wenn Sie keine Meldeadresse in Deutschland haben, kann der PIN-Brief auch an das ausstellende Bürgeramt geschickt werden. In diesem Fall erhalten Sie den PIN-Brief dort am Tag der Abholung des neuen Personalausweises.

    Der PIN-Brief enthält eine fünfstellige Transport-PIN, eine Entsperrnummer (PUK) sowie ein Sperrkennwort. Mit Hilfe der Transport-PIN können Sie eine selbstgewählte, sechsstellige PIN setzen. Diese sechsstellige selbstgewählte PIN benötigen Sie, um sich mit Ihrem Ausweis online auszuweisen.

    Ihren alten Personalausweis geben Sie bei der Abholung ab oder Sie lassen ihn entwerten, wenn Sie ihn als Andenken behalten wollen. Sollten Sie Ihren alten Personalausweis verloren haben, füllen Sie eine Verlustanzeige aus.

    Zur Abholung Ihres Personalausweises können Sie auch eine andere erwachsene Person schriftlich bevollmächtigen. Das Formular zur Bevollmächtigung finden Sie online über das Personalausweisportal. Um den Personalausweis Ihres Kindes abzuholen, brauchen Sie die Vollmacht nur, wenn das Kind schon 16 Jahre oder älter ist.

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Seit dem 1. November 2010 gibt es den neuen Personalausweis. Er ist kleiner, aber vielseitiger und bietet Möglichkeiten für eine praktikable und sichere Kommunikation in der analogen und der digitalen Welt.Weitere Informationen finden Sie auf dem Personalausweisportal des Bundesministerium des Innern und für Heimat (siehe Link unten auf dieser Seite).Nutzen Sie gerne die Möglichkeit, online einen Termin zu buchen. Selbstverständlich können Sie auch weiterhin ohne Termin während unserer Öffnungszeiten vorbei kommen.AusweispflichtDeutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, müssen einen gültigen Personalausweis besitzen, es sei denn sie haben einen gültigen Reisepass.ReisenMit dem Personalausweis ist die Einreise in einige EU Länder möglich. Ob Sie zur Einreise in ein Land einen Personalausweis oder einen Reisepass benötigen, können Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amts nachlesen. Dort finden Sie für jedes Reiseland Einreiseinformationen für deutsche Staatsbürger.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Das Bürgerbüro befindet sich im Erdgeschoss des Rathauses Himmelreichallee 20 und ist barrierefrei erreichbar. Im Bürgerbüro werden neben den klassischen Meldeamtsaufgaben weitere Aufgaben aus verschiedenen Verwaltungsbereichen bearbeitet.

    Adresse

    Hausanschrift

    Himmelreichallee 20

    33129 Delbrück

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Mittwoch:08:30 - 12:30 Uhr14:00 - 16:30 UhrDonnerstag:07:30 - 18:00 UhrFreitag:08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05250 / 996-190

    E-Mail: buergerbuero@delbrueck.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Ihr altes Personalausweisdokument (Ausnahme: alter Personalausweis ist wegen Verlust/Diebstahl nicht mehr vorhanden) 
    • Bei Vertretung: Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Antragstellung benötigen wir: Ihren alten Personalausweis, auch wenn er ungültig ist oder Ihren Kinderreisepass und/oder Ihren Reisepass Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr), Größe: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand Der Antrag wird grundsätzlich aus dem Datenbestand des Melderegisters erstellt. Um gegebenenfalls unterschiedliche Daten/Schreibweisen abklären zu können, legen Sie bitte bei Neuzuzug, Erstbeantragung, Einbürgerung, Eheschließung die Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch vor. Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind Sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch, Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.Personalausweis für MinderjährigeFür Minderjährige unter 16 Jahren wird für die Beantragung eines Personalausweises zusätzliche benötigt: bei gemeinsam ausgeübtem Sorgerecht: die Zustimmung beider Sorgeberechtigter (ein Formular hierzu finden Sie unter "Downloads"); alternativ können beide Sorgeberechtigten zur Antragstellung mitkommen bei alleiniger Sorge ist ein Nachweis darüber vorzulegen; dieser ist z.B. vom Jugendamt zu bekommen ein altes Ausweisdokument, soweit vorhanden, sonst die Geburtsurkunde Vorläufiger PersonalausweisSollte ein vorläufiger Personalausweis benötigt werden, sind die o.g. Dokumente ebenfalls mitzubringen. Für die Beantragung gelten die gleichen Voraussetzungen, wie für den richtigen Personalausweis.

    Voraussetzungen

    Der neue Personalausweis liegt zur Abholung bei dem Bürgeramt bereit, wo der Personalausweis beantragt wurde.

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie müssen den Antrag selbst stellen und können sich nicht vertreten lassen Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unbedingt notwendig Behinderte, Kranke oder Gebrechliche, die nicht persönlich in die Dienststelle kommen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro aufzunehmen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihren neuen Personalausweis bei dem Bürgeramt abholen, wo Sie ihn beantragt haben:

    • Bevor Sie Ihren neuen Personalausweis abholen können, wird in der Regel der PIN-Brief an Ihre Meldeadresse geschickt. Im PIN-Brief finden Sie die Transport-PIN und ein Sperrkennwort. Im Ausnahmefall kann der PIN-Brief direkt an das Bürgeramt geschickt werden.
    • Wann der Personalausweis abgeholt werden kann, erfahren Sie bei der Beantragung oder fragen bei dem Bürgeramt nach. Wenn Sie keinen PIN-Brief erhalten haben, können Sie Ihren Personalausweis trotzdem abholen, wenn Sie bei der Abholung eine selbstgewählte, sechsstellige PIN unmittelbar vergeben.
    • Sie holen Ihren neuen Personalausweis beim Bürgeramt ab, bei dem Sie ihn beantragt haben.
    • Ob Sie für die Abholung einen Termin vereinbaren müssen, erfahren Sie bei der Beantragung oder Sie fragen bei dem Bürgeramt nach.
    • Unter Vorlage Ihres alten Personalausweises wird Ihnen der neue Personalausweis ausgehändigt. Wenn Sie den alten Personalausweis als Andenken behalten möchten, kann Ihnen das Dokument entwertet wieder ausgehändigt werden.
    • Sollten Sie den alten Personalausweis zwischenzeitlich verloren haben oder er gestohlen wurde, füllen Sie eine Verlustanzeige aus.
    • Dem Behördenpersonal erklären Sie vor der Aushändigung des neuen Personalausweises, ob Sie den PIN-Brief erhalten haben, und bestätigen dies mit einer Unterschrift.
    • Wurde der PIN-Brief direkt an das Bürgeramt geschickt, wird Ihnen der PIN-Brief dort übergeben. Sie bestätigen den Erhalt mit einer Unterschrift.
    • Sie werden über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises durch das Behördenpersonal informiert.
    • Sie haben die Möglichkeit, bei der Aushändigung des neuen Personalausweises eine selbstgewählte sechsstellige PIN zu vergeben und damit die Online-Ausweisfunktion (Online-Ausweis) direkt einsatzbereit zu machen. Die sechsstellige PIN können Sie unter anderem auch mit einem geeigneten NFC-fähigen Smartphone sowie dem PIN-Brief und der AusweisApp2 jederzeit selbst und zu Hause setzen.
    • Falls Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben und dieser auch nicht an die Personalausweisbehörde geschickt wurde, müssen Sie - wenn Sie den Ausweis entgegennehmen möchten - eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen und Sie bekommen das Sperrkennwort vom Behördenpersonal mitgeteilt. Andernfalls wird eine gebührenfreie Reklamationsbestellung veranlasst.
    • Abschließend bestätigen Sie den Erhalt des neuen Personalausweises mit Ihrer Unterschrift.
    • Mit der Abholung kann eine bevollmächtigte erwachsene Person beauftragt werden. Diese muss sich selbst ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung mit folgender, zusätzlicher Erklärung vorlegen: "PIN-Brief erhalten". Einen Vordruck für diese Vollmacht finden Sie online auf dem Personalausweisportal.

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für den neuen Personalausweis wird Ihr aktuelles Lichtbild, Ihre Unterschrift (ab 10 Jahren) sowie Ihre Fingerabdrücke (ab 6 Jahren) erfasst. Die Gebühren sind mit Vorkasse direkt vor Ort zu entrichten. Eine Zahlung ist per EC-Karte (auch digital), Kreditkarte oder in Bar möglich. Eine bargeldlose Zahlung wird bevorzugt.Sobald der neue Personalausweis von der Bundesdruckerei Berlin produziert und wieder zu unserer Behörde geliefert wurde, erhalten Sie eine Benachrichtig über die erfolgreiche Produktion des Personalausweises per Post. Der neue Personalausweis liegt für Sie dann zur Abholung im Bürgerbüro der Stadt Delbrück bereit. Für die Abholung benötigen Sie Ihren alten Personalausweis / den vorläufigen Personalausweis.Es ist auch möglich, sich bei Abholung des Dokumentes durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Eine entsprechende Vollmacht finden Sie unter "Downloads".

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 1 Stunden

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Antragstellung vor Ort beträgt ca. 5 bis 10 Minuten, je nach Wartezeit. Bis der neue Personalausweis zur Abholung bereitliegt, vergehen zwei bis drei Wochen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für Personen unter 24 Jahren: 22,80 €Für Personen über 24 Jahren: 37 €Vorläufiger Personalausweis: 10 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Papierbasierte Passbilder sind ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen. Lichtbilder für Identitätsdokumente müssen ab diesem Zeitpunkt von Fotostudios ausschließlich in elektronischer Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege zur Ausweisbehörde übermittelt werden.Alternativ wird die Stadt Delbrück anbieten, Lichtbilder vor Ort in der Behörde elektronisch aufzunehmen und medienbruchfrei in den Antragsprozess zu übernehmen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 04.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Personaldokument, Ausweis abholen, Lichtbildausweis, Neuer PA, neuer Personalausweis, Personalausweis abholen, elektronischer Personalausweis, Ausweis, Identitätsdokument, Ausweispflicht, PA, Ausweisausgabe, Personalausweis, Identitätsnachweis, Dokumentenausgabe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English