Personalausweis Ausgabe

    Personalausweis abholen

    Wenn Ihr neuer Personalausweis vorliegt, können Sie ihn persönlich abholen. Auch die Abholung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich.

    Beschreibung

    Sie holen Ihren Personalausweis in der Regel bei dem Bürgeramt ab, wo sie ihn beantragt haben. Mit einer Vollmacht, die auch Hinweise zum Erhalt des PIN-Briefs enthält, können Sie auch eine Vertreterin oder einen Vertreter bevollmächtigen, den Ausweis abzuholen.

    Haben Sie keinen PIN-Brief erhalten, ist eine Abholung nur persönlich und nicht mit Vertretungsvollmacht möglich.

    Ob Sie für die Abholung einen Termin vereinbaren müssen oder sonstige Hinweise zum Zeitpunkt der Abholung beachten müssen, kann ihnen nur dieses Bürgeramt mitteilen.

    Der PIN-Brief wird direkt an Ihre Meldeadresse geschickt. Wenn Sie keine Meldeadresse in Deutschland haben, kann der PIN-Brief auch an das ausstellende Bürgeramt geschickt werden. In diesem Fall erhalten Sie den PIN-Brief dort am Tag der Abholung des neuen Personalausweises.

    Der PIN-Brief enthält eine fünfstellige Transport-PIN, eine Entsperrnummer (PUK) sowie ein Sperrkennwort. Mit Hilfe der Transport-PIN können Sie eine selbstgewählte, sechsstellige PIN setzen. Diese sechsstellige selbstgewählte PIN benötigen Sie, um sich mit Ihrem Ausweis online auszuweisen.

    Ihren alten Personalausweis geben Sie bei der Abholung ab oder Sie lassen ihn entwerten, wenn Sie ihn als Andenken behalten wollen. Sollten Sie Ihren alten Personalausweis verloren haben, füllen Sie eine Verlustanzeige aus.

    Zur Abholung Ihres Personalausweises können Sie auch eine andere erwachsene Person schriftlich bevollmächtigen. Das Formular zur Bevollmächtigung finden Sie online über das Personalausweisportal. Um den Personalausweis Ihres Kindes abzuholen, brauchen Sie die Vollmacht nur, wenn das Kind schon 16 Jahre oder älter ist.

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ihren Personalausweis oder Reisepass können Sie ohne Termin an der Infothek des Bürgerbüros abholen. Über die Statusabfrage können Sie online erfahren, ob Ihr Ausweisdokument bereits hier vorliegt. Beachten Sie bitte, dass die Abholung nur möglich ist, wenn Sie den Brief nach § 13 PAuswG der Bundesdruckerei mit der PIN, der PUK und dem Sperrkennwort zum elektronischen Identitäsnachweis (eID-Funktion) erhalten haben!Statusabfrage Sollte es Ihnen nicht möglich sein, das Ausweisdokument persönlich abzuholen, können Sie auch eine Dritte Person bevollmächtigen, sofern sie das 16. Lebensjahr (Personalausweis) bzw. das 18. Lebensjahr (Reisepass) vollendet hat. Bitte bringen Sie hierfür eine Vollmacht mit.
    Ihren Personalausweis können Sie in jedem unserer Bürgerämter beantragen. Seit dem 01. November 2010 gibt es nur noch den neuen Personalausweis.Er ist kleiner, aber vielseitiger und bietet Möglichkeiten für eine praktikable und sichere Kommunikation in der analogen und der digitalen Welt. Die Ausweise stellt nur die Bundesdruckerei in Berlin her. Alle Anträge werden von uns unverzüglich an diese Stelle weitergeleitet. Erfahrungsgemäß beträgt die Lieferzeit ca. 4 Wochen. Jeder Deutsche ist ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Sollten Sie einen Personalausweis schneller benötigen, kann Ihnen auch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Eine Verlängerung dieser Ausweise ist nicht möglich. Ob für Ihre Auslandsreise der Personalausweis zur Einreise in Ihr Zielland ausreichend ist, erfahren Sie bei ihrem Reiseveranstalter oder über die Informationsseite des Auswärtiges Amt - Reisehinweise. Aktuelle Informationen zum neuen elektronischen Personalausweis, sowie zur eID eID-Funktion finden Sie hier.Für eine Neubeantragung benötigen Sie: Ihren alten Personalausweis (auch wenn dieser bereits abgelaufen oder sonst ungültig ist) oder Ihren Reisepass bzw. Kinderpass (Kinderausweis). Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument sowie eine Personenstandsurkunde, z.B. die Geburtsurkunde, mit. Ein sogenanntes biometrisches Lichtbild aus neuerer Zeit, schwarz-weiß oder in Farbe, in der Größe 45 x 35 mm im Hochformat ohne Rand. Ihr Gesicht muss auf diesem Foto in einer Höhe von mindestens 2 cm erkennbar sein. Sie dürfen auch grundsätzlich keine Kopfbedeckung tragen. Der Hintergrund des Lichtbildes muss heller als die Gesichtspartie sein. Mustertafeln für den neuen Bundespersonalausweis können Sie bei uns einsehen (s. unten). Zur Antragstellung müssen Sie selbst kommen. Eine Vertretung ist nicht möglich. Wenn Sie Ihren neuen Ausweis abholen, müssen Sie den alten Ausweis vorlegen. Dieser wird eingezogen. Fertige Ausweise können auch von einer bevollmächtigen Person abgeholt werden. Geben Sie in diesem Fall der bevollmächtigten Person den alten Ausweis mit. Eine Vollmacht zur Abholung des Ausweises können Sie hier online ausstellen und direkt ausdrucken. Der Personalausweis ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. Minderjährige unter 16 Jahren benötigen zur Antragstellung eine Einverständniserklärung der Eltern / gesetzlichen Vertreter. Einen Vordruck hierfür finden Sie im Downloadbereich. Beantragen Sie den Ausweis für Ihr Kind, muss das Kind bei der Antragstellung zwingend anwesend sein! Seit dem 01.08.2021 sind die Fingerabdrücke verpflichtend im Personalausweis zu speichern. Wenn Sie nicht mehr in der Lage sein sollten persönlich vorzusprechen, z.B. aus Gründen der Pflegebedürftigkeit, können Sie auch einen Antrag auf die Befreiung von der Ausweispflicht stellen (s. unter Downloads). Den Antrag richten Sie oder Ihre Betreuer/Bevollmächtigten mit dem entsprechenden Vordruck an das Bürgeramt Mitte. Hinweis: Nutzen Sie gerne unsere digitalen Fotostationen, um biometrische Fotos direkt im Bürgeramt aufzunehmen - diese finden Sie in den Bürgerämtern Mitte und Bockum-Hövel. Darüber hinaus können Sie Ihre biometrische Fotos in einem Fotostudio oder in geeigneten Fotokabinen anfertigen. Digitale Passbilder, die von anderen Stellen oder Personen angefertigt wurden, können wir nach aktueller Gesetzeslage derzeit nicht annehmen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Infothek Bürgerbüro - Telefonzentrale

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02594 12-104

    E-Mail: bbinfo@duelmen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Dienstags und donnerstags stehen wir Ihnen ohne Terminvereinbarung zur Verfügung! An den Tagen mit Terminbuchung, beachten Sie bitte, dass Ihr Termin verfällt, wenn Sie nicht pünktlich erscheinen. Termine beim Bürgerbüro Seit April 2023 können Parkausweise nicht mehr im Bürgerbüro, sondern im Sachgebiet Parkraumbewirtschaftung der Abteilung 312 Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt beantragt werden. Sie finden die zuständige Sachbearbeitung im Rathaus, 1. Obergeschoss, Raum 1.24. Bitte beachten Sie die dort gültigen Sprechzeiten. Es empfiehlt sich dringend, zuvor einen Termin zu vereinbaren!

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Fax: 02594 12-149

    Telefon Festnetz: 02594 12-102

    E-Mail: buergerbuero@duelmen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bürgeramt Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Heuss-Platz 16

    59065 Hamm

    3.Etage

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-9199

    Fax: 02381 17-2990

    E-Mail: ba-mitte@stadt.hamm.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Heessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsstraße 19

    59073 Hamm

    Kontakt

    Fax: 023281 17-109799

    Telefon Festnetz: 02381 17-9799

    E-Mail: ba-heessen@stadt.hamm.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Uentrop

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Grenzweg 2

    59071 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-9299

    Fax: 02381 17-109299

    E-Mail: ba-uentrop@stadt.hamm.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Rhynern

    Adresse

    Hausanschrift

    Unnaer Straße 10-12

    59069 Hamm

    Kontakt

    Fax: 02381 17-109399

    Telefon Festnetz: 02381 17-9399

    E-Mail: ba-rhynern@stadt.hamm.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Pelkum

    Beschreibung

    Im Stadtteil Pelkum befindet sich das Bürgeramt im alten Amtshaus an der Kamener Str. 177. Untergebracht sind hier im Erdgeschoss der Bereich Bürgerservice und im 2. Obergeschoss die Abteilung Schwerbehindertenrecht.

    Adresse

    Hausanschrift

    Kamener Straße 177

    59077 Hamm

    Kontakt

    Fax: 02381 17-109499

    Telefon Festnetz: 02381 17-9499

    E-Mail: ba-pelkum@stadt.hamm.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bürgeramt Herringen

    Adresse

    Hausanschrift

    Dortmunder Straße 245

    59077 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-9599

    Fax: 02381 17-109599

    E-Mail: ba-herringen@stadt.hamm.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Bockum-Hövel

    Adresse

    Hausanschrift

    Teichweg 1

    59075 Hamm

    Kontakt

    Fax: 02381 17-109699

    Telefon Festnetz: 02381 17-9699

    E-Mail: ba-bockum-hoevel@stadt.hamm.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ihr altes Personalausweisdokument (Ausnahme: alter Personalausweis ist wegen Verlust/Diebstahl nicht mehr vorhanden) 
    • Bei Vertretung: Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ihren alten Personalausweis (auch wenn dieser bereits abgelaufen oder sonst ungültig ist) oder Ihren Reisepass bzw. Kinderpass (Kinderausweis). Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument mit, sowie eine Personenstandsurkunde, z.B. Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde Ein biometrisches Lichtbild Bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Eltern (siehe Downloadbereich) Bei Beantragung durch Eltern für Kinder müssen die Kinder zwingend bei Antragstellung anwesend sein.

    Voraussetzungen

    Der neue Personalausweis liegt zur Abholung bei dem Bürgeramt bereit, wo der Personalausweis beantragt wurde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihren neuen Personalausweis bei dem Bürgeramt abholen, wo Sie ihn beantragt haben:

    • Bevor Sie Ihren neuen Personalausweis abholen können, wird in der Regel der PIN-Brief an Ihre Meldeadresse geschickt. Im PIN-Brief finden Sie die Transport-PIN und ein Sperrkennwort. Im Ausnahmefall kann der PIN-Brief direkt an das Bürgeramt geschickt werden.
    • Wann der Personalausweis abgeholt werden kann, erfahren Sie bei der Beantragung oder fragen bei dem Bürgeramt nach. Wenn Sie keinen PIN-Brief erhalten haben, können Sie Ihren Personalausweis trotzdem abholen, wenn Sie bei der Abholung eine selbstgewählte, sechsstellige PIN unmittelbar vergeben.
    • Sie holen Ihren neuen Personalausweis beim Bürgeramt ab, bei dem Sie ihn beantragt haben.
    • Ob Sie für die Abholung einen Termin vereinbaren müssen, erfahren Sie bei der Beantragung oder Sie fragen bei dem Bürgeramt nach.
    • Unter Vorlage Ihres alten Personalausweises wird Ihnen der neue Personalausweis ausgehändigt. Wenn Sie den alten Personalausweis als Andenken behalten möchten, kann Ihnen das Dokument entwertet wieder ausgehändigt werden.
    • Sollten Sie den alten Personalausweis zwischenzeitlich verloren haben oder er gestohlen wurde, füllen Sie eine Verlustanzeige aus.
    • Dem Behördenpersonal erklären Sie vor der Aushändigung des neuen Personalausweises, ob Sie den PIN-Brief erhalten haben, und bestätigen dies mit einer Unterschrift.
    • Wurde der PIN-Brief direkt an das Bürgeramt geschickt, wird Ihnen der PIN-Brief dort übergeben. Sie bestätigen den Erhalt mit einer Unterschrift.
    • Sie werden über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises durch das Behördenpersonal informiert.
    • Sie haben die Möglichkeit, bei der Aushändigung des neuen Personalausweises eine selbstgewählte sechsstellige PIN zu vergeben und damit die Online-Ausweisfunktion (Online-Ausweis) direkt einsatzbereit zu machen. Die sechsstellige PIN können Sie unter anderem auch mit einem geeigneten NFC-fähigen Smartphone sowie dem PIN-Brief und der AusweisApp2 jederzeit selbst und zu Hause setzen.
    • Falls Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben und dieser auch nicht an die Personalausweisbehörde geschickt wurde, müssen Sie - wenn Sie den Ausweis entgegennehmen möchten - eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen und Sie bekommen das Sperrkennwort vom Behördenpersonal mitgeteilt. Andernfalls wird eine gebührenfreie Reklamationsbestellung veranlasst.
    • Abschließend bestätigen Sie den Erhalt des neuen Personalausweises mit Ihrer Unterschrift.
    • Mit der Abholung kann eine bevollmächtigte erwachsene Person beauftragt werden. Diese muss sich selbst ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung mit folgender, zusätzlicher Erklärung vorlegen: "PIN-Brief erhalten". Einen Vordruck für diese Vollmacht finden Sie online auf dem Personalausweisportal.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 1 Stunden

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 04.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Personaldokument, Ausweis abholen, Lichtbildausweis, Neuer PA, neuer Personalausweis, Personalausweis abholen, elektronischer Personalausweis, Ausweis, Identitätsdokument, Ausweispflicht, PA, Ausweisausgabe, Personalausweis, Identitätsnachweis, Dokumentenausgabe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English