Personalausweis Ausgabe

    Personalausweis abholen

    Wenn Ihr neuer Personalausweis vorliegt, können Sie ihn persönlich abholen. Auch die Abholung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich.

    Beschreibung

    Sie holen Ihren Personalausweis in der Regel bei dem Bürgeramt ab, wo sie ihn beantragt haben. Mit einer Vollmacht, die auch Hinweise zum Erhalt des PIN-Briefs enthält, können Sie auch eine Vertreterin oder einen Vertreter bevollmächtigen, den Ausweis abzuholen.

    Haben Sie keinen PIN-Brief erhalten, ist eine Abholung nur persönlich und nicht mit Vertretungsvollmacht möglich.

    Ob Sie für die Abholung einen Termin vereinbaren müssen oder sonstige Hinweise zum Zeitpunkt der Abholung beachten müssen, kann ihnen nur dieses Bürgeramt mitteilen.

    Der PIN-Brief wird direkt an Ihre Meldeadresse geschickt. Wenn Sie keine Meldeadresse in Deutschland haben, kann der PIN-Brief auch an das ausstellende Bürgeramt geschickt werden. In diesem Fall erhalten Sie den PIN-Brief dort am Tag der Abholung des neuen Personalausweises.

    Der PIN-Brief enthält eine fünfstellige Transport-PIN, eine Entsperrnummer (PUK) sowie ein Sperrkennwort. Mit Hilfe der Transport-PIN können Sie eine selbstgewählte, sechsstellige PIN setzen. Diese sechsstellige selbstgewählte PIN benötigen Sie, um sich mit Ihrem Ausweis online auszuweisen.

    Ihren alten Personalausweis geben Sie bei der Abholung ab oder Sie lassen ihn entwerten, wenn Sie ihn als Andenken behalten wollen. Sollten Sie Ihren alten Personalausweis verloren haben, füllen Sie eine Verlustanzeige aus.

    Zur Abholung Ihres Personalausweises können Sie auch eine andere erwachsene Person schriftlich bevollmächtigen. Das Formular zur Bevollmächtigung finden Sie online über das Personalausweisportal. Um den Personalausweis Ihres Kindes abzuholen, brauchen Sie die Vollmacht nur, wenn das Kind schon 16 Jahre oder älter ist.

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Informationen finden Sie auf der Internetseite Personalausweisportal . Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Personalausweise beträgt bei Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre, nach Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre, der vorläufige Personalausweis wird für max. 3 Monate ausgestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Das Bürgerbüro ist für alle im Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohner/innen da und führt zur Erfüllung der Aufgaben ein Melderegister. Die Hauptaufgaben des Bürgerbüros sind es, die Einwohner zu registrieren, Ausweisdokumente auszustellen sowie Datenübermittlungen zwischen Behörden und anderen öffentlichen Stellen durchzuführen. Das weitere Aufgabenfeld des Bürgerbüros umfasst als zentrale Anlaufstelle das vielfältige Angebot von Auskunfts-, Beratungs- und Serviceleistungen in der Stadt für den Bürger, wie z.B. Herausgabe von Fremdvordrucken/-formularen, Verkauf von Eintrittskarten, Vermietung von Grillplätzen etc.

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld (Rheinland)

    Kontakt

    Fax: 02173 794-92424

    Telefon Festnetz: 02173 794-4444

    E-Mail: buergerbuero@langenfeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Ihr altes Personalausweisdokument (Ausnahme: alter Personalausweis ist wegen Verlust/Diebstahl nicht mehr vorhanden) 
    • Bei Vertretung: Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Beantragung eines neuen Personalausweises bringen Sie bitte mit: ein aktuelles (nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passbild hier können Sie Ihre Fotos in Rathausnähe erstellen lassen:- Studio 86- Foto Schatz- Fotokabine im Eingangsbereich des Rathauses (vier Fotos für 10,00 €) Bitte beachten Sie, dass digital erstellte und selbst ausgedruckte Bilder nicht verwendet werden können Ihren alten Personalausweis bzw. bei Kindern den alten Kinderausweis oder Kinderreisepass Kinder unter 16 Jahren benötigen zusätzlich noch das Einverständnis beider Elternteile siehe Einverständniserklärung

    Voraussetzungen

    Der neue Personalausweis liegt zur Abholung bei dem Bürgeramt bereit, wo der Personalausweis beantragt wurde.

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    1. Deutsche Staatsangehörigkeit, sollten Sie noch andere Staatsangehörigkeiten haben, bringen Sie bitte entsprechende Nachweise mit. 2. mit Hauptwohnsitz in Langenfeld Rhld. gemeldet sein. 3. Altersmäßig gibt es keine Begrenzung. Die Ausweispflicht gilt ab Vollendung des 16. Lebensjahres.Ist der Antragsteller unter 16 Jahre alt, müssen beide Sorgeberechtigte ihre Zustimmmung geben. Die Unterschrift wird ab zehnjährigen Kindern aufgenommen. Zur Identifizierung muss das Kind bei der Beantragung immer dabei sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihren neuen Personalausweis bei dem Bürgeramt abholen, wo Sie ihn beantragt haben:

    • Bevor Sie Ihren neuen Personalausweis abholen können, wird in der Regel der PIN-Brief an Ihre Meldeadresse geschickt. Im PIN-Brief finden Sie die Transport-PIN und ein Sperrkennwort. Im Ausnahmefall kann der PIN-Brief direkt an das Bürgeramt geschickt werden.
    • Wann der Personalausweis abgeholt werden kann, erfahren Sie bei der Beantragung oder fragen bei dem Bürgeramt nach. Wenn Sie keinen PIN-Brief erhalten haben, können Sie Ihren Personalausweis trotzdem abholen, wenn Sie bei der Abholung eine selbstgewählte, sechsstellige PIN unmittelbar vergeben.
    • Sie holen Ihren neuen Personalausweis beim Bürgeramt ab, bei dem Sie ihn beantragt haben.
    • Ob Sie für die Abholung einen Termin vereinbaren müssen, erfahren Sie bei der Beantragung oder Sie fragen bei dem Bürgeramt nach.
    • Unter Vorlage Ihres alten Personalausweises wird Ihnen der neue Personalausweis ausgehändigt. Wenn Sie den alten Personalausweis als Andenken behalten möchten, kann Ihnen das Dokument entwertet wieder ausgehändigt werden.
    • Sollten Sie den alten Personalausweis zwischenzeitlich verloren haben oder er gestohlen wurde, füllen Sie eine Verlustanzeige aus.
    • Dem Behördenpersonal erklären Sie vor der Aushändigung des neuen Personalausweises, ob Sie den PIN-Brief erhalten haben, und bestätigen dies mit einer Unterschrift.
    • Wurde der PIN-Brief direkt an das Bürgeramt geschickt, wird Ihnen der PIN-Brief dort übergeben. Sie bestätigen den Erhalt mit einer Unterschrift.
    • Sie werden über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises durch das Behördenpersonal informiert.
    • Sie haben die Möglichkeit, bei der Aushändigung des neuen Personalausweises eine selbstgewählte sechsstellige PIN zu vergeben und damit die Online-Ausweisfunktion (Online-Ausweis) direkt einsatzbereit zu machen. Die sechsstellige PIN können Sie unter anderem auch mit einem geeigneten NFC-fähigen Smartphone sowie dem PIN-Brief und der AusweisApp2 jederzeit selbst und zu Hause setzen.
    • Falls Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben und dieser auch nicht an die Personalausweisbehörde geschickt wurde, müssen Sie - wenn Sie den Ausweis entgegennehmen möchten - eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen und Sie bekommen das Sperrkennwort vom Behördenpersonal mitgeteilt. Andernfalls wird eine gebührenfreie Reklamationsbestellung veranlasst.
    • Abschließend bestätigen Sie den Erhalt des neuen Personalausweises mit Ihrer Unterschrift.
    • Mit der Abholung kann eine bevollmächtigte erwachsene Person beauftragt werden. Diese muss sich selbst ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung mit folgender, zusätzlicher Erklärung vorlegen: "PIN-Brief erhalten". Einen Vordruck für diese Vollmacht finden Sie online auf dem Personalausweisportal.

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Abholung: Sobald Sie den PIN-Brief der Bundesdruckerei erhalten haben, liegt der Ausweis zur Abholung an der Information im Bürgerbüro bereit. Bringen Sie dafür den alten bzw. vorläufigen Ausweis mit. Falls Sie nicht persönlich den Ausweis abholen, können Sie jemanden bevollmächtigen. Zur Abholung mit Vollmacht füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus. Gegen Vorlage dieser Vollmacht und dem alten bzw. vorläufigen Personalausweis wird der neue Ausweis ausgehändigt. Bitte denken Sie daran, dass die bevollmächtige Person sich bei Abholung ausweisen muss. Abholungsvollmacht

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 1 Stunden

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitungsfrist richtet sich nach der Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei Berlin. Sollte ein Personalausweis kurzfristig benötigt werden, besteht die Möglichkeit der sofortigen Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises (nur bei gleichzeitiger Antragstellung eines endgültigen Personalausweises).

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    1. Von der Ausweispflicht ist befreit, wer im Besitz eines gültigen Reisepasses ist, Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sowie Personen, die pflegebedürftig und dauernd stationär in einer Pflegeanstalt untergebracht sind. 2. Der Personalausweis kann auch ohne Unterschrift gültig sein. Im Unterschriftsfeld ist dann ein waagerechter Strich anzubringen (bei Schreibunkundig- oder -unfähigkeit).

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 04.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Personaldokument, Ausweis abholen, Lichtbildausweis, Neuer PA, neuer Personalausweis, Personalausweis abholen, elektronischer Personalausweis, Ausweis, Identitätsdokument, Ausweispflicht, PA, Ausweisausgabe, Personalausweis, Identitätsnachweis, Dokumentenausgabe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English