Personalausweis Statusabfrage
Personalausweis Statusabfrage
Beschreibung
Die Personalausweisbehörde informiert darüber, sobald der Ausweis abgeholt werden kann.
Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle
Die Stadt Aachen verschickt aus Kosten- und Umweltschutzgründen keine postalischen Abholbenachrichtigungen für Personalausweise und Reisepässe. Die Abfrage des Dokumentenstatus kann online oder telefonisch erfolgen. Online Unter Angabe des Geburtsdatums und der vorläufigen Seriennummer, die Ihnen bei Antragstellung in Papierform ausgehändigt wurde, können Sie den Status Ihres Dokumentes online einsehen. Ohne die vorläufige Seriennummer ist die Online-Abfrage nicht möglich. Wenn der Statusschlüssel "Dokument eingegangen (bei Meldebehörde)" angezeigt wird, liegt der Personalausweis bzw. Reisepass zur Abholung bereit. Dokumente, die den Status "Dokument versandt von Bundesdruckerei (an Meldebehörde)" haben, können gewöhnlich nach wenigen Werktagen abgeholt werden. Falls sich ein Dokument länger als eine Woche in diesem Status befindet, wird um telefonische Kontaktaufnahme gebeten. Telefonisch Falls Sie die Online-Abfrage nicht nutzen können oder möchten, können Sie den Status Ihres Dokumentes Montags bis Freitags zwischen 7 und 18 Uhr telefonisch unter der Rufnummer 0241 432-0 erfragen. Hinweise zur Abholung Bitte beachten Sie, dass die Abholung von Dokumenten derzeit ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Vergessen Sie bitte nicht, Ihren bisherigen/vorläufigen Personalausweis bzw. Reisepass zur Abholung mitzubringen. Vor Abholung des Personalausweises sollte der Eingang des PIN-Briefes abgewartet werden. Sollten Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben, ist eine persönliche Vorsprache zwingend erforderlich, da ein neuer PIN vor Ort gesetzt werden muss. Dies betrifft ausschließlich den Personalausweis, bei Reisepässen gibt es keinen PIN-Brief.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Servicecenter Call Aachen
Beschreibung
Das Servicecenter Call Aachen ist die erste telefonische Anlaufstelle für Bürger*innen der Stadt Aachen. Sie haben Fragen wir haben die Antworten: 0241 432-0.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Informationen zum neuen Personalausweis
https://www.personalausweisportal.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT4
Stichwörter
neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, neu, PA, ePA, Perso, Perser, nPA