Personalausweis Meldung wegen Fund

    Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden

    Wenn Sie Ihren als verlorengegangenen gemeldeten Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies melden.

    Hinweise für Werl: Personalausweis Meldung wegen Fund

    Wenn Sie Ihren als verlorengegangenen gemeldeten Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies melden.

    Beschreibung

    Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Wenn Sie einen als verlorengegangen gemeldeten Personalausweis anschließend wiederfinden, müssen Sie dies melden.
    Erst wenn Sie Ihren Personalausweis als "aufgefunden" offiziell gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht. Danach können Sie Ihren wiedergefundenen Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.
    Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie auch die gesperrte Online-Ausweisfunktion wieder entsperren lassen. Das geht nur persönlich in Ihrem Bürgeramt. Das Bürgeramt veranlasst dann das Entsperren und informiert gegebenenfalls die Polizei darüber, dass der Personalausweis wiedergefunden wurde.
    Bitte beachten Sie: Deutschland kann nicht beeinflussen, ob und wie andere Staaten ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme einrichten beziehungsweise ob und wie häufig diese aktualisiert werden. Daher kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ausländische Behörden die Sachfahndung nicht oder nicht rechtzeitig löschen und daher das Wiederauffinden Ihres Personalausweises für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen oder ihn gar einziehen.
    Wenn Sie bei internationalen Reisen solche möglichen Unannehmlichkeiten vermeiden wollen, empfiehlt es sich, bei Meldung des Verlusts oder Diebstahls des Ausweises einen neuen Ausweis zu beantragen.

    Hinweise für Werl: Personalausweis Meldung wegen Fund

    Hier kommen Sie direkt zur Online-Terminvereinbarung im Bürgerbüro
    für Beantragung Personalausweis
    für Abholung des Personalausweises
    für Beantraung Personalausweis (nur vorläufig)
    für Beantragung Personalausweis (plus vorläufig)
    für Personalausweis Online-Funktion aktivieren/PIN setzen

    Die Beantragung des Personalausweises kann nur persönlich erfolgen - bei minderjährigen Kindern muss das Kind anwesend sein!

    Die Laufzeit beträgt bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre und über 24 Jahre 10 Jahre.

    Für die Beantragung eines Bundespersonalausweises wird ein aktuelles biometrisches Foto, bei Minderjährigen zusätzlich die schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern, die Ausweise beider Elternteile und die Geburtsurkunde beziehungsweise der Kinderausweis benötigt.

    Der Chip im ePass enthält zunächst die üblichen Passdaten und das Lichtbild. Außerdem werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert. Mit dieser Passgeneration wird ein zweifacher Sicherheitsgewinn erzielt:
    Zum einen stellt der Chip ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal dar. Mit dieser Technologie wird der Personalausweis damit noch fälschungssicherer gemacht. Zum anderen kann der Missbrauch von Pässen verhindert werden. Der Chip ermöglicht zukünftig einen maschinellen Abgleich, ob der Nutzer des Dokumentes tatsächlich der Passinhaber ist.

    Bürgerinnen und Bürger sollten bei der Anfertigung der Passfotos beachten: Damit die ePass-Lichtbilder den internationalen Standards entsprechen und weltweit für biometrische Kontrollen geeignet sind, wird eine neue Art Passfotos benötigt. Die Aufnahmen werden nicht mehr im Halbprofil, sondern frontal aufgenommen.

    Sie haben einen neuen Personalausweis beantragt und warten darauf, diesen abholen zu können? Ab sofort haben Sie die Möglichkeit in unserem Serviceportal den Status Ihrer Personalausweis-Beantragung einsehen zu können. Sie möchten dieses Service nutzen, klicken Sie hier.

    Ausweis weg? 
    Sperrhotline ab 01.01.2014:   116 116    (bitte halten Sie das Sperrkennwort bereit!)

    Weitere Infos hier: www.personalausweisportal.de

    Der Urlaub steht an und Ihr Reise- oder Personalausweis ist abgelaufen? Hier kann Ihnen geholfen werden:  

    Sie können an Flughäfen, an denen die Bundespolizei vertreten ist, für zur Zeit acht Euro innerhalb weniger Minuten einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen lassen. Diese Möglichkeit gibt es unter anderem für Reisen innerhalb der EU, nicht allerdings für Flüge in die USA, die Türkei oder auf die Malediven. Voraussetzung ist auch, dass Ihr Ausweisdokument nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist.

    Über die Internetseite der Bundespolizei lassen sich die provisorischen Reiseausweise bereits von zuhause bestellen. Sie können die Dokumente dann am Flughafen unmittelbar vor Ihrem Abflug abholen. Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten der Bundespolizei.

    Hier finden Sie auch eine Übersicht von Staaten, die in Deutschland ausgestellte Passersatzpapiere ohne Einschränkung oder in Verbindung mit einem zeitlich abgelaufenen amtlichen Lichtbildausweis anerkennen. Änderungen in der Praxis ausländischer Grenzbehörden sind allerdings auch kurzfristig möglich.

    Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hier kommen Sie direkt zur Online-Terminvereinbarung im Bürgerbürofür Beantragung Personalausweisfür Abholung des Personalausweisesfür Beantraung Personalausweis (nur vorläufig)für Beantragung Personalausweis (plus vorläufig)für Personalausweis Online-Funktion aktivieren/PIN setzen Die Beantragung des Personalausweises kann nur persönlich erfolgen - bei minderjährigen Kindern muss das Kind anwesend sein! Die Laufzeit beträgt bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre und über 24 Jahre 10 Jahre. Für die Beantragung eines Bundespersonalausweises wird ein aktuelles biometrisches Foto, bei Minderjährigen zusätzlich die schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern, die Ausweise beider Elternteile und die Geburtsurkunde beziehungsweise der Kinderausweis benötigt. Der Chip im ePass enthält zunächst die üblichen Passdaten und das Lichtbild. Außerdem werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert. Mit dieser Passgeneration wird ein zweifacher Sicherheitsgewinn erzielt:Zum einen stellt der Chip ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal dar. Mit dieser Technologie wird der Personalausweis damit noch fälschungssicherer gemacht. Zum anderen kann der Missbrauch von Pässen verhindert werden. Der Chip ermöglicht zukünftig einen maschinellen Abgleich, ob der Nutzer des Dokumentes tatsächlich der Passinhaber ist.Bürgerinnen und Bürger sollten bei der Anfertigung der Passfotos beachten: Damit die ePass-Lichtbilder den internationalen Standards entsprechen und weltweit für biometrische Kontrollen geeignet sind, wird eine neue Art Passfotos benötigt. Die Aufnahmen werden nicht mehr im Halbprofil, sondern frontal aufgenommen. Sie haben einen neuen Personalausweis beantragt und warten darauf, diesen abholen zu können? Ab sofort haben Sie die Möglichkeit in unserem Serviceportal den Status Ihrer Personalausweis-Beantragung einsehen zu können. Sie möchten dieses Service nutzen, klicken Sie hier. Ausweis weg? Sperrhotline ab 01.01.2014: 116 116 (bitte halten Sie das Sperrkennwort bereit!) Weitere Infos hier: www.personalausweisportal.de Der Urlaub steht an und Ihr Reise- oder Personalausweis ist abgelaufen? Hier kann Ihnen geholfen werden: Sie können an Flughäfen, an denen die Bundespolizei vertreten ist, für zur Zeit acht Euro innerhalb weniger Minuten einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen lassen. Diese Möglichkeit gibt es unter anderem für Reisen innerhalb der EU, nicht allerdings für Flüge in die USA, die Türkei oder auf die Malediven. Voraussetzung ist auch, dass Ihr Ausweisdokument nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist. Über die Internetseite der Bundespolizei lassen sich die provisorischen Reiseausweise bereits von zuhause bestellen. Sie können die Dokumente dann am Flughafen unmittelbar vor Ihrem Abflug abholen. Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten der Bundespolizei. Hier finden Sie auch eine Übersicht von Staaten, die in Deutschland ausgestellte Passersatzpapiere ohne Einschränkung oder in Verbindung mit einem zeitlich abgelaufenen amtlichen Lichtbildausweis anerkennen. Änderungen in der Praxis ausländischer Grenzbehörden sind allerdings auch kurzfristig möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Fax: 02922 800-3298

    Telefon Festnetz: 02922 800-3212

    E-Mail: buergerbuero@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Fax: 02922 800-3298

    Telefon Festnetz: 02922 800-3212

    E-Mail: buergerbuero@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    -    wiedergefundener Personalausweis

    Hinweise für Werl: Personalausweis Meldung wegen Fund

    Geburtsurkunde oder Familienstammbuch, 1 biometrisches Lichtbild, alten Personalausweis

    Einverständniserklärung

    Sollte der Personalausweis nicht von der Wallfahrtsstadt Werl ausgestellt worden sein, ist die Vorlage der Geburts- bzw. Heiratsurkunde erforderlich.

    Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Geburtsurkunde oder Familienstammbuch, 1 biometrisches Lichtbild, alten Personalausweis Einverständniserklärung Sollte der Personalausweis nicht von der Wallfahrtsstadt Werl ausgestellt worden sein, ist die Vorlage der Geburts- bzw. Heiratsurkunde erforderlich.

    Formulare

    Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Einverständniserklärung zur Beantragung von Ausweisdokumenten Vollmacht zur Abholung des Personalausweises Statusabfrage Reisepass / Personalausweis

    Voraussetzungen

    Sie hatten Ihren Personalausweis zuvor als verloren gemeldet.

    Hinweise für Werl: Personalausweis Meldung wegen Fund

    Sie hatten Ihren Personalausweis zuvor als verloren gemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Werl: Personalausweis Meldung wegen Fund

    Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweisgesetz (PAuswG)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch.
    • Widerspruch.
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Melden Sie persönlich bei einem Bürgeramt, dass Sie Ihren Personalausweis wiedergefunden haben

    Hinweise für Werl: Personalausweis Meldung wegen Fund

    Melden Sie persönlich bei einem Bürgeramt, dass Sie Ihren Personalausweis wiedergefunden haben

    Fristen

    Sie müssen es unverzüglich melden, wenn Sie Ihren Personalausweis wiederfinden.

    Hinweise für Werl: Personalausweis Meldung wegen Fund

    Sie müssen es unverzüglich melden, wenn Sie Ihren Personalausweis wiederfinden.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

    Hinweise für Werl: Personalausweis Meldung wegen Fund

    Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

    Kosten

    Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.

    Hinweise für Werl: Personalausweis Meldung wegen Fund

    unter 24 Jahren 22,80 €

    ab 24 Jahren    37,00 €

    Der jeweilige Betrag ist direkt bei der Beantragung zu zahlen!

    Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres gebührenfrei Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei Ändern der PIN im Bürgerbüro (z. B. PIN vergessen) gebührenfrei Ändern der Anschrift bei Umzügen gebührenfrei Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei Entsperren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates Festlegung durch jeweiligen Anbieter

    Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle

    unter 24 Jahren 22,80 € ab 24 Jahren 37,00 € Der jeweilige Betrag ist direkt bei der Beantragung zu zahlen!Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. LebensjahresgebührenfreiNachträgliches Aktivieren der Online-AusweisfunktiongebührenfreiÄndern der PIN im Bürgerbüro (z. B. PIN vergessen)gebührenfreiÄndern der Anschrift bei UmzügengebührenfreiSperren der Online-Ausweisfunktion im VerlustfallgebührenfreiEntsperren der Online-AusweisfunktiongebührenfreiKosten für das Aufbringen eines elektronischen SignaturzertifikatesFestlegung durch jeweiligen Anbieter

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 14.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    elektronischer Personalausweis, Perso, PA, ePA, Wiederauffinden, neu, Fund, Meldung, melden, neuer Personalausweis, wiedergefunden, wiederaufgetaucht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English