Personalausweis Meldung wegen Fund

    Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden

    Wenn Sie Ihren als verlorengegangenen gemeldeten Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies melden.

    Beschreibung

    Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Wenn Sie einen als verlorengegangen gemeldeten Personalausweis anschließend wiederfinden, müssen Sie dies melden.
    Erst wenn Sie Ihren Personalausweis als "aufgefunden" offiziell gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht. Danach können Sie Ihren wiedergefundenen Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.
    Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie auch die gesperrte Online-Ausweisfunktion wieder entsperren lassen. Das geht nur persönlich in Ihrem Bürgeramt. Das Bürgeramt veranlasst dann das Entsperren und informiert gegebenenfalls die Polizei darüber, dass der Personalausweis wiedergefunden wurde.
    Bitte beachten Sie: Deutschland kann nicht beeinflussen, ob und wie andere Staaten ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme einrichten beziehungsweise ob und wie häufig diese aktualisiert werden. Daher kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ausländische Behörden die Sachfahndung nicht oder nicht rechtzeitig löschen und daher das Wiederauffinden Ihres Personalausweises für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen oder ihn gar einziehen.
    Wenn Sie bei internationalen Reisen solche möglichen Unannehmlichkeiten vermeiden wollen, empfiehlt es sich, bei Meldung des Verlusts oder Diebstahls des Ausweises einen neuen Ausweis zu beantragen.

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Mit dem Personalausweis im Scheckkartenformat können Sie sich auch im Internet und an Automaten ausweisen. Die Kommunikation mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen wird dadurch immer einfacher und das Merken von zahlreichen Passwörtern und Benutzernamen überflüssig. Mit der Unterschriftsfunktion, für deren Nutzung der neue Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich sogar Verträge, Anträge und andere Dokumente schnell und einfach online unterzeichnen.Auf die biometrischen Datendes Ausweises können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen sowie Ausweis- und Meldebehörden zugreifen.Ihr Foto, Ihre Fingerabdrücke und Ihre Unterschrift können Sie bequem mit dem Fototerminal im Rathaus erfassen.So funktioniert die Nutzung des Fototerminals: bitte erfassen Sie erst Ihre Daten und begeben sich anschließend an einen der freien Arbeitsplätze der Einzug der Gebühr in Höhe von 6,00 Euro erfolgt bei der Beantragung zusammen mit den dafür fälligen Kosten (siehe Aufstellung unten) eine Mehrfachverwendung der erfassten Daten, z. B. für Personalausweis und Reisepass, ist möglich und in der Gebühr enthalten Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Fotos!

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Beschreibung

    Der Bürgerservice bietet Bürgerinnen und Bürgern eine Vielzahl verschiedener Dienstleistungen unter einem Dach. Von der Beantragung eines Personalausweises, Passes oder Führungszeugnisses über die Anmeldung für Kurse und Veranstaltungen bis hin zum Verkauf von Freibad-Saisonkarten.

    Adresse

    Hausanschrift

    Paderborner Str. 5

    33415 Verl

    Öffnungszeiten

    Montag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrDienstag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrMittwoch: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrDonnerstag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17.30 UhrFreitag: 8 bis 12.30 UhrSamstag: 9.30 bis 12 UhrSonntag: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05246 / 961 0

    E-Mail: buergerservice@verl.de

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    -    wiedergefundener Personalausweis

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    den alten Personalausweis oder Reisepass Geburtsurkunde bei Verlust des Personalausweises biometrisches Lichtbild Kinder unter 16 Jahren und über 12 Jahren: Geburtsurkunde ggf. das alte Ausweisdokument zur Entwertung Einverständniserklärung sowie Ausweise/Pässe der sorgeberechtigten Person/en (beider Elternteile, wenn die elterliche Sorge gemeinsam ausgeübt wird) Angabe von Körpergröße und Augenfarbe des Kindes Anwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils ist bei Antragstellung zwingend erforderlich biometrisches Lichtbild Bei unterschiedlichen Familienformen ist Folgendes vorzulegen Ehe ist geschieden: der/die allein Sorgeberechtigte muss den Antrag unterschreiben der gerichtliche Sorgerechtsbeschlussist vorzulegen Eltern sind nicht miteinander verheiratet und die Mutter des Kindes hat das alleinige Sorgerecht eine Negativbescheinigung vom Jugendamt des Geburtsortes des Kindes ist vorzulegen Eltern sind nicht miteinander verheiratetund haben eine gemeinsame Sorgeerklärungnach § 1626 a Bürgerliches Gesetzbuch abgegeben: beide Eltern haben den Antrag bzw. die Einverständniserklärung zu unterschreiben Sorgeerklärung ist vorzulegen ein Betreuer ist zur Aufenthaltsbestimmung des Kindes berechtigt: der Betreuer hat den Antrag zu unterschreiben. Die Betreuungsurkunde ist vorzulegen

    Formulare

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Begleitschreiben Personalausweis - Vollmacht zur AbholungEinverstaendniserklaerung zur Ausstellung von DokumenteEinverständniserklärung zur Ausstellung

    Voraussetzungen

    Sie hatten Ihren Personalausweis zuvor als verloren gemeldet.

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    PAuswGPersonalausweisgesetz (PAuswG)Personalausweisverordnung (PAuswV)Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch.
    • Widerspruch.
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Melden Sie persönlich bei einem Bürgeramt, dass Sie Ihren Personalausweis wiedergefunden haben

    Fristen

    Sie müssen es unverzüglich melden, wenn Sie Ihren Personalausweis wiederfinden.

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gültigkeit: 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr 10 Jahre für Personen über 24 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    ca. 2 Wochen

    Kosten

    Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    37,00 Euro (antragstellende Person ab 24 Jahre) Gültigkeit: 10 Jahre 22,80 Euro (antragstellende Person unter 24 Jahre) Gültigkeit: 6 Jahre 10,00 Euro vorläufiger Personalausweis 6,00 Euro Benutzung des Fototerminals Weitere Gebührenregelungen Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen): gebührenfrei Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Fragen und Antworten zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (früher: neuer Personalausweis) 1. Muss ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen? Nein, eine Umtauschpflicht besteht nicht. Ein neuer Personalausweis muss nicht beantragt werden, wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist, oder vor dem 01.11.2010 ein Personalausweis in bisheriger Form beantragt wurde, oder ein gültiger Reisepass vorhanden ist 2. Kann ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen, obwohl mein Personalausweis noch gültig ist? Ja, seit dem 01.11.2010 kann der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion jederzeit beantragt werden, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist. 3. Brauche ich für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ein biometrietaugliches Foto? Ja, es wird ein biometrietaugliches Foto benötigt (nach der Fotomustertafel; neu im Vergleich zum bisher verwendeten Personalausweis). 4. Ist die Abgabe des Fingerabdrucks verpflichtend? Fingerabdrücke sind bei allen Personen ab dem 6. Lebensjahr verpflichtend, weshalb auch Kinder ab 6 Jahren zur Antragstellung mitkommen müssen. 5. Gibt es Daten, die nur auf dem Personalausweis sichtbar und nicht im Chip gespeichert sind? Ja, dies sind: Unterschrift Größe, Farbe der Augen Seriennummer 6. Gibt es Daten, die nur im Chip gespeichert werden und nicht auf dem Personalausweis sichtbar sind? Ja, dies sind auf Wunsch: elektronische Signatur 2 Fingerabdrücke 7. Wie wird die Adresse auf dem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion geändert? Die Personalausweisbehörde bringt einen Aufkleber auf dem Ausweis auf (wie beim jetzigen Personalausweis) und ändert die im Chip gespeicherte Adresse. 8. Was ist zu tun, wenn der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verloren bzw. gestohlen wurde? Der Verlust ist bei der Polizei oder bei einer Pass- und Ausweisbehörde einer Gemeinde zu melden. Wenn die Online-Ausweisfunktion (elektronische Identitätsnachweis) aktiviert wurde, ist die Sperrung zu veranlassen, entweder bei einer Pass- und Ausweisbehörde oder bei einer Sperr-Hotline (weitere Angaben über die Servicenummer des Personalausweises). Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben. 9. Können Kinder auch den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion bekommen? Auf Wunsch ja. Kinder unter 16 Jahren allerdings ist die Online-Ausweisfunktion ausgeschaltet. Diese kann ab einem Alter von 16 Jahren aber nachträglich eingeschaltet werden. Bei Kindern ab 6 Jahren können auf Wunsch 2 digitale Fingerabdrücke gespeichert werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 14.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    elektronischer Personalausweis, Perso, PA, ePA, Wiederauffinden, neu, Fund, Meldung, melden, neuer Personalausweis, wiedergefunden, wiederaufgetaucht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English