Personalausweis Meldung wegen Fund

    Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden

    Wenn Sie Ihren als verlorengegangenen gemeldeten Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies melden.

    Hinweise für Münster: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie Ihren als verlorengegangenen gemeldeten Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies melden.

    Beschreibung

    Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Wenn Sie einen als verlorengegangen gemeldeten Personalausweis anschließend wiederfinden, müssen Sie dies melden.
    Erst wenn Sie Ihren Personalausweis als "aufgefunden" offiziell gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht. Danach können Sie Ihren wiedergefundenen Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.
    Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie auch die gesperrte Online-Ausweisfunktion wieder entsperren lassen. Das geht nur persönlich in Ihrem Bürgeramt. Das Bürgeramt veranlasst dann das Entsperren und informiert gegebenenfalls die Polizei darüber, dass der Personalausweis wiedergefunden wurde.
    Bitte beachten Sie: Deutschland kann nicht beeinflussen, ob und wie andere Staaten ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme einrichten beziehungsweise ob und wie häufig diese aktualisiert werden. Daher kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ausländische Behörden die Sachfahndung nicht oder nicht rechtzeitig löschen und daher das Wiederauffinden Ihres Personalausweises für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen oder ihn gar einziehen.
    Wenn Sie bei internationalen Reisen solche möglichen Unannehmlichkeiten vermeiden wollen, empfiehlt es sich, bei Meldung des Verlusts oder Diebstahls des Ausweises einen neuen Ausweis zu beantragen.

    Hinweise für Münster: Inhalte der zuständigen Stelle

    Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Wenn Sie einen als verlorengegangen gemeldeten Personalausweis anschließend wiederfinden, müssen Sie dies melden. Erst wenn Sie Ihren Personalausweis als "aufgefunden" offiziell gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht. Danach können Sie Ihren wiedergefundenen Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen. Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie auch die gesperrte Online-Ausweisfunktion wieder entsperren lassen. Das geht nur persönlich in Ihrem Bürgeramt. Das Bürgeramt veranlasst dann das Entsperren und informiert gegebenenfalls die Polizei darüber, dass der Personalausweis wiedergefunden wurde. Bitte beachten Sie: Deutschland kann nicht beeinflussen, ob und wie andere Staaten ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme einrichten beziehungsweise ob und wie häufig diese aktualisiert werden. Daher kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ausländische Behörden die Sachfahndung nicht oder nicht rechtzeitig löschen und daher das Wiederauffinden Ihres Personalausweises für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen oder ihn gar einziehen. Wenn Sie bei internationalen Reisen solche möglichen Unannehmlichkeiten vermeiden wollen, empfiehlt es sich, bei Meldung des Verlusts oder Diebstahls des Ausweises einen neuen Ausweis zu beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für Bürger- und Ratsservice

    Beschreibung

    Von Ausweis bis Zeugnisbeglaubigung Das Amt für Bürger- und Ratsservice hat viele Adressen und bietet einen kompetenten Service und kurze Wege. In der Zentrale mitten in der Stadt sowie in den Bürgerbüros in den Stadtteilen können Sie mit uns rechnen, den Profis in Sachen Meldewesen, Ausweise, Fundsachen und noch so manchem mehr. Egal ob Sie uns im Stadthaus 1 besuchen, die Bürgerbüros in Handorf oder in Gremmendorf. Sie können überall auf das gleiche Angebot zugreifen. Nutzen Sie es. Das Bürgerbüro Mitte hat auch jeden Samstag (außer Karsamstag sowie 27. und 28. Dezember 2019) von 8 bis 12 Uhr für Sie geöffnet. Tipp zur Vermeidung von Wartezeiten: Online-Terminvereinbarung

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Brüning-Straße 7

    48143 Münster

    Ein barrierefreier Zugang ist vorahanden.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bürgerbüro Roxel in der Bezirksverwaltung West

    Adresse

    Hausanschrift

    Pantaleonplatz 7

    48161 Münster

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Kinderhaus in der Bezirksverwaltung Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Idenbrockplatz 8

    48159 Münster

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

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    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Gievenbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Rüschhausweg 17

    48161 Münster

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    Technisch geändert am 24.11.2024

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    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Handorf in der Bezirksverwaltung Ost

    Adresse

    Hausanschrift

    Vennemannstraße 5

    48157 Münster

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Wolbeck in der Bezirksverwaltung Südost

    Adresse

    Hausanschrift

    Münsterstraße 7

    48167 Münster

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Hiltrup in der Bezirksverwaltung Hiltrup

    Adresse

    Hausanschrift

    Patronatsstraße 20

    48165 Münster

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    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    -    wiedergefundener Personalausweis

    Hinweise für Münster: Inhalte der zuständigen Stelle

    wiedergefundener Personalausweis

    Voraussetzungen

    Sie hatten Ihren Personalausweis zuvor als verloren gemeldet.

    Hinweise für Münster: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie hatten Ihren Personalausweis zuvor als verloren gemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Münster: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 27 Absatz 1 Nummer 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)(Wird in einem neuen Fenster geöffnet)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch.
    • Widerspruch.
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Melden Sie persönlich bei einem Bürgeramt, dass Sie Ihren Personalausweis wiedergefunden haben

    Hinweise für Münster: Inhalte der zuständigen Stelle

    Melden Sie persönlich bei einem Bürgeramt, dass Sie Ihren Personalausweis wiedergefunden haben

    Fristen

    Sie müssen es unverzüglich melden, wenn Sie Ihren Personalausweis wiederfinden.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

    Kosten

    Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Münster: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wichtiger Hinweis zu wiederaufgefundenen DokumentenBei einer Verlustanzeige weist die Pass- und Ausweisbehörde ausdrücklich darauf hin, dass Dokumentinhaberinnen und Dokumenteninhaber zur Meldung des Wiederauffindens und zur Vorlage des wiedergefundenen Ausweisdokuments verpflichtet sind (persönliche Vorsprache, da die Online-Ausweisfunktion entsperrt werden muss).Selbst bei korrekter Meldung kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Nutzung von vorher verloren oder gestohlen gemeldeten Dokumenten zur Problemen führen kann. Die Dokumente werden bei Verlust in die Interpol-Datenbank eingespeist. Einige Staaten akzetieren jedoch nicht die Rücknahme solcher Meldungen. Eine Gewährleistung, dass wiederaufgefundene Dokumente außerhalb Deutschlands uneingeschränkt weiterverwendet werden können, kann nicht gegeben werden.Empfehlung: Benutzen Sie keine Ausweisdokumente, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren, um bei internationalen Reisen mit wiederaufgefundenen Reisedokumenten etwaigen auftretenden Unannehmlichkeiten vorzubeugen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 14.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    elektronischer Personalausweis, Perso, PA, ePA, Wiederauffinden, neu, Fund, Meldung, melden, neuer Personalausweis, wiedergefunden, wiederaufgetaucht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English