Personalausweis Meldung wegen Verlust

    Verlust des eigenen Personalausweises melden

    Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Melden Sie einen verlorenen Pass oder Personalausweis bitte umgehend!

    Beschreibung

    Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, besitzen.

    Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird die Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt.

    Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

    Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen.

    Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen.

    Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.

    Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Haben Sie Ihren Pass oder Personalausweis verloren oder wurde dieser gestohlen, teilen Sie dies bitte umgehend dem Bürgerbüro mit. Gerne können Sie den Verlust per E-Mail oder Telefon melden.Wenn Sie Ihren neuen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (eID) verloren haben beachten Sie bitte:Um einen Missbrauch des Personalausweises bei Diebstahl oder Verlust auszuschließen, sollten Sie die Online-Ausweisfunktion unverzüglich sperren lassen.Am einfachsten geht das über die telefonische Sperrhotline unter der Rufnummer 116 116, in Deutschland kostenfrei. Aus dem Ausland ist die Sperrhotline mit der deutschen Ländervorwahl, also über +49 116 116 gebührenpflichtig zu erreichen. Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.Sollte Ihnen das Sperrkennwort abhandenkommen, können Sie es bei der Personalausweisbehörde erfragen, in der Sie Ihren Ausweis beantragt haben. Hier sind aus Sicherheitsgründen das persönliche Erscheinen und der Nachweis Ihrer Identität notwendig.Die Online-Ausweisfunktion wird umgehend gesperrt und kann vorerst nicht mehr verwendet werden. Sie können Sich auch telefonisch unter der 05250 / 996-190 zur Sperrung melden.Bitte beachten Sie: Als Ausweisinhaberin oder Ausweisinhaber sind Sie verpflichtet, den Verlust Ihres Personalausweises, egal ob die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet ist oder nicht, der zuständigen Personalausweisbehörde zu melden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Das Bürgerbüro befindet sich im Erdgeschoss des Rathauses Himmelreichallee 20 und ist barrierefrei erreichbar. Im Bürgerbüro werden neben den klassischen Meldeamtsaufgaben weitere Aufgaben aus verschiedenen Verwaltungsbereichen bearbeitet.

    Adresse

    Hausanschrift

    Himmelreichallee 20

    33129 Delbrück

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Mittwoch:08:30 - 12:30 Uhr14:00 - 16:30 UhrDonnerstag:07:30 - 18:00 UhrFreitag:08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05250 / 996-190

    E-Mail: buergerbuero@delbrueck.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Voraussetzungen

    • Ihr Personalausweis ist verlorengegangen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch.
    • Widerspruch.
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung.

    Verlust beim Bürgeramt melden:

    • Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
    • Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
    • Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.

    Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:

    • Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
    • Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
    • Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.

    Fristen

    Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wichtiger Hinweis zu wiederaufgefundenen DokumentenBei einer Verlustanzeige weist die Pass- und Ausweisbehörde ausdrücklich darauf hin, dass Dokumenteninhaberinnen und Dokumenteninhaber zur Meldung des Wiederauffindens und zur Vorlage des wiedergefundenen Ausweisdokuments verpflichtet sind.Selbst bei korrekter Meldung kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Nutzung von vorher verloren oder gestohlen gemeldeten Dokumenten zu Problemen führen kann. Die Dokumente werden bei Verlust in die Interpol-Datenbank eingespeist. Einige Staaten akzeptieren jedoch nicht die Rücknahme solcher Meldungen. Eine Gewährleistung, dass wiederaufgefundene Dokumente außerhalb Deutschlands uneingeschränkt weiterverwendet werden können, kann nicht gegeben werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de