Personalausweis Meldung wegen Verlust

    Verlust des eigenen Personalausweises melden

    Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.

    Beschreibung

    Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, besitzen.

    Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird die Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt.

    Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

    Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen.

    Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen.

    Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.

    Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.

    Hinweise für Radevormwald: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweise sind persönlich mit dem bisherigen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.Die Beantragung erfolgt formlos und mündlich mit einem biometrischen Lichtbild aus neuester Zeit (heller Hintergrund) in der Größe 45x35 mm.Alle Deutschen, die in Radevormwald ihren Hauptwohnsitz haben, können einen Personalausweis bei uns beantragen.Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz an einem anderen Ort, müssen Sie den Ausweis dort beantragen.Der Personalausweis für Personen unter 24 Jahren ist sechs Jahre, der für Personen ab dem 24. Lebensjahr zehn Jahre gültig.Bitte beachten Sie:Eine Ausweisänderung ist nur bei Wohnort- oder Wohnungswechsel möglich. Ändert sich z.B. der Familienname durch Eheschließung, muß ein neuer Ausweis beantragt werden.In dringenden Fällen können auch vorläufige Ausweise ausgestellt werden. Erforderlich ist hier ebenfalls die Vorlage der unten genannten Unterlagen. Der vorläufige Ausweis ist maximal drei Monate gültig (Bearbeitungszeit: sofort). Verlust:Der Verlust und dessen Umstände, ggf. das Wiederauffinden des Personalausweises, sind unverzüglich beim Servicebüro anzuzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Servicebüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenfuhrstr. 13

    42477 Radevormwald

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Hinweise für Radevormwald: Inhalte der zuständigen Stelle

    ein neues Passbild, etwa 35 Millimeter breit und 45 Millimeter hoch, mit hellem Hintergrund - Ihr Fotograf kennt die Vorgabe der alte Personalausweis, auch wenn er abgelaufen ist, oder der Reisepass bzw. der Kinderausweis das Familienbuch bzw. vom Standesamt die Geburts- oder Abstammungsurkunde (dies ist nur erforderlich, wenn Sie in Radevormwald erstmalig einen Personalausweis beantragen)

    Voraussetzungen

    • Ihr Personalausweis ist verlorengegangen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch.
    • Widerspruch.
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung.

    Verlust beim Bürgeramt melden:

    • Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
    • Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
    • Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.

    Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:

    • Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
    • Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
    • Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.

    Fristen

    Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de