Personalausweis Meldung wegen Verlust

    Verlust des eigenen Personalausweises melden

    Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.

    Beschreibung

    Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, besitzen.

    Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird die Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt.

    Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

    Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen.

    Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen.

    Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.

    Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Informationen finden Sie auf der Internetseite Personalausweisportal . Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Personalausweise beträgt bei Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre, nach Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre, der vorläufige Personalausweis wird für max. 3 Monate ausgestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Das Bürgerbüro ist für alle im Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohner/innen da und führt zur Erfüllung der Aufgaben ein Melderegister. Die Hauptaufgaben des Bürgerbüros sind es, die Einwohner zu registrieren, Ausweisdokumente auszustellen sowie Datenübermittlungen zwischen Behörden und anderen öffentlichen Stellen durchzuführen. Das weitere Aufgabenfeld des Bürgerbüros umfasst als zentrale Anlaufstelle das vielfältige Angebot von Auskunfts-, Beratungs- und Serviceleistungen in der Stadt für den Bürger, wie z.B. Herausgabe von Fremdvordrucken/-formularen, Verkauf von Eintrittskarten, Vermietung von Grillplätzen etc.

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld (Rheinland)

    Kontakt

    Fax: 02173 794-92424

    Telefon Festnetz: 02173 794-4444

    E-Mail: buergerbuero@langenfeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Beantragung eines neuen Personalausweises bringen Sie bitte mit: ein aktuelles (nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passbild hier können Sie Ihre Fotos in Rathausnähe erstellen lassen:- Studio 86- Foto Schatz- Fotokabine im Eingangsbereich des Rathauses (vier Fotos für 10,00 €) Bitte beachten Sie, dass digital erstellte und selbst ausgedruckte Bilder nicht verwendet werden können Ihren alten Personalausweis bzw. bei Kindern den alten Kinderausweis oder Kinderreisepass Kinder unter 16 Jahren benötigen zusätzlich noch das Einverständnis beider Elternteile siehe Einverständniserklärung

    Voraussetzungen

    • Ihr Personalausweis ist verlorengegangen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    1. Deutsche Staatsangehörigkeit, sollten Sie noch andere Staatsangehörigkeiten haben, bringen Sie bitte entsprechende Nachweise mit. 2. mit Hauptwohnsitz in Langenfeld Rhld. gemeldet sein. 3. Altersmäßig gibt es keine Begrenzung. Die Ausweispflicht gilt ab Vollendung des 16. Lebensjahres.Ist der Antragsteller unter 16 Jahre alt, müssen beide Sorgeberechtigte ihre Zustimmmung geben. Die Unterschrift wird ab zehnjährigen Kindern aufgenommen. Zur Identifizierung muss das Kind bei der Beantragung immer dabei sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch.
    • Widerspruch.
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung.

    Verlust beim Bürgeramt melden:

    • Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
    • Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
    • Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.

    Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:

    • Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
    • Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
    • Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Abholung: Sobald Sie den PIN-Brief der Bundesdruckerei erhalten haben, liegt der Ausweis zur Abholung an der Information im Bürgerbüro bereit. Bringen Sie dafür den alten bzw. vorläufigen Ausweis mit. Falls Sie nicht persönlich den Ausweis abholen, können Sie jemanden bevollmächtigen. Zur Abholung mit Vollmacht füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus. Gegen Vorlage dieser Vollmacht und dem alten bzw. vorläufigen Personalausweis wird der neue Ausweis ausgehändigt. Bitte denken Sie daran, dass die bevollmächtige Person sich bei Abholung ausweisen muss. Abholungsvollmacht

    Fristen

    Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitungsfrist richtet sich nach der Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei Berlin. Sollte ein Personalausweis kurzfristig benötigt werden, besteht die Möglichkeit der sofortigen Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises (nur bei gleichzeitiger Antragstellung eines endgültigen Personalausweises).

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    1. Von der Ausweispflicht ist befreit, wer im Besitz eines gültigen Reisepasses ist, Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sowie Personen, die pflegebedürftig und dauernd stationär in einer Pflegeanstalt untergebracht sind. 2. Der Personalausweis kann auch ohne Unterschrift gültig sein. Im Unterschriftsfeld ist dann ein waagerechter Strich anzubringen (bei Schreibunkundig- oder -unfähigkeit).

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de