Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn kein gültiger Reisepass vorliegt.
Jeder Diebstahl Ihres Personalausweises ist beim Bürgeramt oder bei der Polizei zu melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig.
Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Sperrung der Online-Ausweisfunktion: Zeigen Sie den Diebstahl bei Ihrem Bürgeramt oder bei der Polizei an, wird der Online-Ausweis automatisch gesperrt.
- Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.
- Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der Online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht mehr möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen oder diesen vor Ort auslesen zu lassen.
- Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.
Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle
Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) zu besitzten. Diesen können Sie im Bürgerbüro der Stadt Dülmen beantragen. Die Lieferzeit Ihres Personalausweises beträgt 2 bis 3 Wochen. Der Status der Bearbeitung kann online verfolgt werden: Statusabfrage Der Ausweis wird in der Regel für Personen ab 16 Jahren ausgestellt, da mit 16 die Ausweispflicht beginnt. Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union. In dringenden Fällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich. Online-Ausweisfunktion Mit der Online-Ausweisfunktion werden Ihre Daten nicht einfach an einen Ihnen unbekannten Online-Anbieter übermittelt. Sie bietet vielmehr ein entscheidendes Plus an Datensicherheit. Denn sogenannte Berechtigungszertifikate stellen die Identität Ihres Gegenübers, z. B. eines Online-Shops, sicher. Diese Berechtigungszertifikate werden nur von einer staatlichen Behörde nach umfangreicher Prüfung ausgestellt. Dabei wird auch entschieden, welche Daten zur Abwicklung des Online-Dienstes für den Anbieter erforderlich sind. Und nur diese Daten kann der Anbieter aus Ihrem Personalausweis - vorausgesetzt Sie erteilen die Freigabe- auslesen. Somit wissen Sie bei jeder Online-Transaktion sicher und zuverlässig, wer Ihr Kommunikationspartner ist und welche Daten Sie ihm übermitteln. Die elD auf Ihrem Personalausweis aktivieren oder eine neue Pin setzen, können Sie persönlich unter Vorlage Ihres Personalausweises an der Infothek im Bürgerbüro. Verlust des Personalausweises Wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben, teilen Sie dieses bitte umgehend persönlich im Bürgerbüro mit. Sofern Sie einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (eID) verloren haben, beachten Sie bitte folgendes:Lassen Sie die eID unverzüglich über die bundeseinheitliche Sperrhotline 116 116 sperren (aus dem Ausland +49 116 116). Hierzu benötigen Sie das Sperrkennwort, welches Ihnen mit dem PIN-Brief mitgeteilt wurde. Sollte Ihnen das Sperrkennwort abhanden gekommen sein, können Sie es bei der Personalausweisbehörde erfragen, in der Sie Ihren Ausweis beantragt haben. Hier sind aus Sicherheitsgründen das persönliche Erscheinen und der Nachweis Ihrer Identität notwendig. Hinweis:Als Ausweisinhaber sind Sie zusätzlich verpflichtet, den Verlust Ihres Personalausweises der zuständigen Personalausweisbehörde zu melden. Sie können die Sperrung der eID auch direkt im Bürgerbüro veranlassen. Die Personalausweisbehörde leitet sofort die Sperrung ein. Außerdem wird die Polizei über den Verlust Ihres Ausweises informiert. Für den Fall, dass Sie den Personalausweis auch für die elektronische Signatur nutzen, müssen Sie diese Unterschriftenfunktion separat, bei Ihrem Anbieter (Trustcenter), sperren lassen. Wiederauffinden eines Dokumentes Bei der Verlustanzeige werden Sie ausdrücklich darauf hingewiesen, dass DokumenteninhaberInnen zur Meldung des Wiederauffindens und zur Vorlage des aufgefundenen Dokuments verpflichtet sind. Das Bundesministerium des Inneren rät davon ab, einmal als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente für Reisen in bestimmte Länder zu verwenden. Erkundigen Sie sich hier ggfs. auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Dienstags und Donnerstags ist das Bürgerbüro terminfrei geöffnet. Termin vereinbaren Hinweise zu Ausweisdokumenten für Säuglinge und Kleinstkinder finden Sie auf der BMI-Internetseite unter dem Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-
Ihren Personalausweis können Sie in jedem unserer Bürgerämter beantragen. Seit dem 01. November 2010 gibt es nur noch den neuen Personalausweis.Er ist kleiner, aber vielseitiger und bietet Möglichkeiten für eine praktikable und sichere Kommunikation in der analogen und der digitalen Welt. Die Ausweise stellt nur die Bundesdruckerei in Berlin her. Alle Anträge werden von uns unverzüglich an diese Stelle weitergeleitet. Erfahrungsgemäß beträgt die Lieferzeit ca. 4 Wochen. Jeder Deutsche ist ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Sollten Sie einen Personalausweis schneller benötigen, kann Ihnen auch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Eine Verlängerung dieser Ausweise ist nicht möglich. Ob für Ihre Auslandsreise der Personalausweis zur Einreise in Ihr Zielland ausreichend ist, erfahren Sie bei ihrem Reiseveranstalter oder über die Informationsseite des Auswärtiges Amt - Reisehinweise. Aktuelle Informationen zum neuen elektronischen Personalausweis, sowie zur eID eID-Funktion finden Sie hier.Für eine Neubeantragung benötigen Sie: Ihren alten Personalausweis (auch wenn dieser bereits abgelaufen oder sonst ungültig ist) oder Ihren Reisepass bzw. Kinderpass (Kinderausweis). Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument sowie eine Personenstandsurkunde, z.B. die Geburtsurkunde, mit. Ein sogenanntes biometrisches Lichtbild aus neuerer Zeit, schwarz-weiß oder in Farbe, in der Größe 45 x 35 mm im Hochformat ohne Rand. Ihr Gesicht muss auf diesem Foto in einer Höhe von mindestens 2 cm erkennbar sein. Sie dürfen auch grundsätzlich keine Kopfbedeckung tragen. Der Hintergrund des Lichtbildes muss heller als die Gesichtspartie sein. Mustertafeln für den neuen Bundespersonalausweis können Sie bei uns einsehen (s. unten). Zur Antragstellung müssen Sie selbst kommen. Eine Vertretung ist nicht möglich. Wenn Sie Ihren neuen Ausweis abholen, müssen Sie den alten Ausweis vorlegen. Dieser wird eingezogen. Fertige Ausweise können auch von einer bevollmächtigen Person abgeholt werden. Geben Sie in diesem Fall der bevollmächtigten Person den alten Ausweis mit. Eine Vollmacht zur Abholung des Ausweises können Sie hier online ausstellen und direkt ausdrucken. Der Personalausweis ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. Minderjährige unter 16 Jahren benötigen zur Antragstellung eine Einverständniserklärung der Eltern / gesetzlichen Vertreter. Einen Vordruck hierfür finden Sie im Downloadbereich. Beantragen Sie den Ausweis für Ihr Kind, muss das Kind bei der Antragstellung zwingend anwesend sein! Seit dem 01.08.2021 sind die Fingerabdrücke verpflichtend im Personalausweis zu speichern. Wenn Sie nicht mehr in der Lage sein sollten persönlich vorzusprechen, z.B. aus Gründen der Pflegebedürftigkeit, können Sie auch einen Antrag auf die Befreiung von der Ausweispflicht stellen (s. unter Downloads). Den Antrag richten Sie oder Ihre Betreuer/Bevollmächtigten mit dem entsprechenden Vordruck an das Bürgeramt Mitte. Hinweis: Nutzen Sie gerne unsere digitalen Fotostationen, um biometrische Fotos direkt im Bürgeramt aufzunehmen - diese finden Sie in den Bürgerämtern Mitte und Bockum-Hövel. Darüber hinaus können Sie Ihre biometrische Fotos in einem Fotostudio oder in geeigneten Fotokabinen anfertigen. Digitale Passbilder, die von anderen Stellen oder Personen angefertigt wurden, können wir nach aktueller Gesetzeslage derzeit nicht annehmen.