• Höxter (Landkreis Höxter, Nordrhein-Westfalen)
Personalausweis Meldung

Meldungen zum Personalausweis vornehmen

Wenn sich in Bezug auf Ihren Personalausweis oder die darauf eingetragenen Daten etwas ändert, müssen Sie das unverzüglich melden.

Beschreibung

Die Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein, sonst wird er ungültig. Zudem sind Sie als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
Sie sind daher verpflichtet, dem Bürgeramt Folgendes zu melden:

  • Namensänderungen
  • wenn Sie den Personalausweis verloren haben
  • wenn Ihr Personalausweis gestohlen wurde
  • wenn Sie den Personalausweis wiedergefunden haben, nachdem Sie ihn als verloren gemeldet hatten
  • Hinweis: Verlust und Diebstahl Ihres Personalausweises können Sie auch der Polizei melden.

Es gibt 2 Ausnahmen:

  • Wenn sich Ihre Anschrift oder Körpergröße ändert, bleibt Ihr Personalausweis weiterhin gültig.
  • Wenn Sie der Meldepflicht bei einer neuen Anschrift innerhalb Deutschlands nicht nachkommen, handeln Sie ordnungswidrig.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Für Höxter wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

bei Änderung von Daten, zum Beispiel Namensänderung:

  • Nachweis des neuen Namens durch neue Personenstandsurkunde (zum Beispiel Heiratsurkunde, Registerauszug des Standesamtes über den neuen Namen)
  • biometrisches Lichtbild

Voraussetzungen

Sie sind im Besitz eines deutschen Personalausweises.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Einspruch.
  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

Melden Sie die Änderung, den Verlust, den Diebstahl oder das darauffolgende Wiederfinden in einem Bürgeramt. Verlust und Diebstahl können Sie auch bei der Polizei melden.

Fristen

Sie müssen die Meldung unverzüglich machen.

Bearbeitungsdauer

Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

Kosten

Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.
Melden Sie eine Namensänderung, können Gebühren entstehen, da das Dokument neu ausgestellt werden muss, wenn kein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vorliegt.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Nordrhein-Westfalen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 14.01.2021

Version

Technisch geändert am 11.11.2024

Stichwörter

verloren, melden, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, Änderung, neu, wiederaufgetaucht, Diebstahl, PA, wiedergefunden, Identitätsdokument, Meldung, Lichtbildausweis, gestohlen, ePA, Verloren, Verlust, Identitätsnachweis, Ausweis, Perso, Wiederauffinden

Sprachversion

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Deutsch

Sprache: de