Personalausweis Meldung

    Meldungen zum Personalausweis vornehmen

    Wenn sich in Bezug auf Ihren Personalausweis oder die darauf eingetragenen Daten etwas ändert, müssen Sie das unverzüglich melden.

    Beschreibung

    Die Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein, sonst wird er ungültig. Zudem sind Sie als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
    Sie sind daher verpflichtet, dem Bürgeramt Folgendes zu melden:

    • Namensänderungen
    • wenn Sie den Personalausweis verloren haben
    • wenn Ihr Personalausweis gestohlen wurde
    • wenn Sie den Personalausweis wiedergefunden haben, nachdem Sie ihn als verloren gemeldet hatten
    • Hinweis: Verlust und Diebstahl Ihres Personalausweises können Sie auch der Polizei melden.

    Es gibt 2 Ausnahmen:

    • Wenn sich Ihre Anschrift oder Körpergröße ändert, bleibt Ihr Personalausweis weiterhin gültig.
    • Wenn Sie der Meldepflicht bei einer neuen Anschrift innerhalb Deutschlands nicht nachkommen, handeln Sie ordnungswidrig.

    Hinweise für Radevormwald: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweise sind persönlich mit dem bisherigen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.Die Beantragung erfolgt formlos und mündlich mit einem biometrischen Lichtbild aus neuester Zeit (heller Hintergrund) in der Größe 45x35 mm.Alle Deutschen, die in Radevormwald ihren Hauptwohnsitz haben, können einen Personalausweis bei uns beantragen.Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz an einem anderen Ort, müssen Sie den Ausweis dort beantragen.Der Personalausweis für Personen unter 24 Jahren ist sechs Jahre, der für Personen ab dem 24. Lebensjahr zehn Jahre gültig.Bitte beachten Sie:Eine Ausweisänderung ist nur bei Wohnort- oder Wohnungswechsel möglich. Ändert sich z.B. der Familienname durch Eheschließung, muß ein neuer Ausweis beantragt werden.In dringenden Fällen können auch vorläufige Ausweise ausgestellt werden. Erforderlich ist hier ebenfalls die Vorlage der unten genannten Unterlagen. Der vorläufige Ausweis ist maximal drei Monate gültig (Bearbeitungszeit: sofort). Verlust:Der Verlust und dessen Umstände, ggf. das Wiederauffinden des Personalausweises, sind unverzüglich beim Servicebüro anzuzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Servicebüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenfuhrstr. 13

    42477 Radevormwald

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    bei Änderung von Daten, zum Beispiel Namensänderung:

    • Nachweis des neuen Namens durch neue Personenstandsurkunde (zum Beispiel Heiratsurkunde, Registerauszug des Standesamtes über den neuen Namen)
    • biometrisches Lichtbild

    Hinweise für Radevormwald: Inhalte der zuständigen Stelle

    ein neues Passbild, etwa 35 Millimeter breit und 45 Millimeter hoch, mit hellem Hintergrund - Ihr Fotograf kennt die Vorgabe der alte Personalausweis, auch wenn er abgelaufen ist, oder der Reisepass bzw. der Kinderausweis das Familienbuch bzw. vom Standesamt die Geburts- oder Abstammungsurkunde (dies ist nur erforderlich, wenn Sie in Radevormwald erstmalig einen Personalausweis beantragen)

    Voraussetzungen

    Sie sind im Besitz eines deutschen Personalausweises.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch.
    • Widerspruch.
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Melden Sie die Änderung, den Verlust, den Diebstahl oder das darauffolgende Wiederfinden in einem Bürgeramt. Verlust und Diebstahl können Sie auch bei der Polizei melden.

    Fristen

    Sie müssen die Meldung unverzüglich machen.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

    Kosten

    Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.
    Melden Sie eine Namensänderung, können Gebühren entstehen, da das Dokument neu ausgestellt werden muss, wenn kein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vorliegt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 14.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Perso, elektronischer Personalausweis, wiederaufgetaucht, Verloren, Diebstahl, Identitätsdokument, Verlust, neuer Personalausweis, wiedergefunden, melden, Lichtbildausweis, neu, Identitätsnachweis, Meldung, verloren, gestohlen, Wiederauffinden, PA, Ausweis, Änderung, ePA

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English