Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

    Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

    Beschreibung

    Die Personalausweisbehörde informiert Sie insbesondere über den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) und Möglichkeiten mit seinem sicheren Umgang.

    Hinweise für Lüdenscheid: Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

    Sie benötigen einen Personalausweis? Deutsche Staatsangehörige sind ab der Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Bitte achten Sie daher stets auf die Gültigkeit Ihres Personalausweises. Die Ausweispflicht gilt auch als erfüllt, wenn Sie im Besitz eines gültigen Reisepasses sind. Auf Antrag kann auch bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres ein Personalausweis ausgestellt werden. Die Beantragung des Personalausweises für das Kind erfolgt vor der Vollendung des 16. Lebensjahres durch beide Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben. Die Antragstellung kann in diesem Fall auch durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird. Dafür ist das Formular "Elternbescheinigung" ausgefüllt und unterschrieben bei der Antragstellung vorzulegen. Von dem nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteil ist der Ausweis/Reisepass oder eine Kopie des jeweiligen Dokuments vorzulegen. Die Anwesenheit des Kindes ist bei der Antragstellung erforderlich. Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Personalausweis beantragen. Maßgeblich ist hier die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung laut Melderegister. Steht die elterliche Sorge ausschließlich einem Elternteil zu, ist dieser allein zur Antragstellung berechtigt. Bei Personen unter 24 Jahre beträgt die Gültigkeit des Personalausweises sechs Jahre, ansonsten zehn Jahre. Eine Verlängerung des Ausweises ist nicht möglich. Eine Änderung der Personendaten (wie z.B. Namensänderung nach Eheschließung, Lebenspartnerschaft) ist nicht möglich. Hier muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden. Können Sie zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einer von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Person abholen zu lassen. Bitte erfragen Sie vor Reisen ins Ausland ob ein Bundespersonalausweis anerkannt wird, da dieses nicht in allen Ländern der Fall ist. Länder- und Reiseinformationen können Sie auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes oder über die App "Sicher Reisen" nachlesen. Hinweis bei Verlust und Wiederauffindung des Bundespersonalausweises! Die Einreisebestimmungen einiger Länder sehen vor, dass die Einreise mit gestohlenen oder verloren gemeldeten Personalausweisen, selbst wenn die Wiederauffindung gemeldet wurde, nicht möglich ist. Onlineausweisfunktion des Personalausweises (eID) Ihr Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können Sie Ihren Ausweis online verwenden und sich im Internet ausweisen, wenn Sie digitale Dienstleistungen nutzen möchten. So ist die Erledigung von Behördengängen oder geschäftlichen Angelegenheiten online möglich. Für die eID Funktion erhalten Sie einen Pin-Brief nach Hause geschickt. Für die erstmalige Nutzung müsen Sie die dort mitgeteilte Transport-Pin in eine persönliche Pin-Nummer ändern. Hierzu benötigen Sie die AusweisApp, die Sie kostenlos auf den Internetseiten des Bundes unter https://www.ausweisapp.bund.de erhalten. Sie benötigen zur Nutzung einen Internetzugang den neuen Personalausweis mit eingeschalteter eID Funktion die persönliche sechsstellige Geheimnummer (PIN) ein geeignetes Smartphone bzw. einen PC mit Kartenlesegerät AusweisApp2 Haben Sie Ihren Online-Ausweis noch nicht aktiviert oder die eigene PIN gesetzt, aber vergessen? Sie können die Onlineausweisfunktion innerhalb weniger Minuten bei uns im Bürgeramt einsatzbereit machen. Seit Anfang 2022 geht das auch online mit dem Pin-Rücksetz-und Aktivierungsdienst. Der Pin-Rücksetzbrief kann über www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de kostenlos angefordert werden. Er enthält eine neue PIN für den Onlineausweis, einen Aktivierungscode und einen QR-Code für die automatische Aktivierung. Weitere Informationen zum Personalausweis und der Onlinefunktion finden Sie auch unter www.personalausweisportal.de.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Bürgeramt (33)

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausplatz 2

    58507 Lüdenscheid

    Parkmöglichkeiten Kinderbetreuungsangebot

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02351 / 17-16 66

    Fax: 02351 / 17-17 17

    E-Mail:

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Hinweise für Lüdenscheid: Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

    Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bitte bringen Sie Ihren bisherigen Bundespersonalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder Kinderausweis mit. Falls diese Dokumente nicht mehr vorhanden sind, wird der Führerschein oder ein Zeuge über dem 18. Lebensjahr mit gültigem Ausweis in Verbindung mit Geburtsurkunde- oder Heiratsurkunde benötigt. Bitte bringen Sie ein aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm mit. (Beachten Sie bitte dazu die auf der Internetseite des Bundes hinterlegte Fotomustertafel.) Soweit vorhanden, legen Sie bitte auch Ihre Einbürgerungsurkunde, Ihren Vertriebenenausweis oder die Spätaussiedlerbescheinigung vor. Hinweis: Das Bürgeramt bietet einen zusätzlichen Service an. An einem Selbstbedienungsterminal im Bürgeramt können Sie für 6,00 Euro ein biometrisches Foto, Fingerabdrücke sowie Ihre Unterschrift selber erfassen. Dieses Foto wird nicht ausgedruckt, sondern direkt mit den anderen eingegebenen Daten in das Fachverfahren überspielt. Für Säuglinge oder Kleinkinder ist das Selbstbedienungsterminal nicht geeignet.

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Hinweise für Lüdenscheid: Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lüdenscheid: Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

    Bundespersonalausweisgesetz in der derzeit gültigen Fassung.

    Kosten

    keine

    Hinweise für Lüdenscheid: Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

    Die Gebühr beträgt bei Personen über 24 Jahren 37,00 € und bei Personen unter 24 Jahren 22,80 €. Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten. Weitere Einzelheiten zu den Gebühren des neuen Personalausweises entnehmen Sie bitte dem obigen Link zum Personalausweisportal.

    Weitere Informationen

    Informationen zum neuen Personalausweis
    https://www.personalausweisportal.de

    Hinweise für Lüdenscheid: Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

    Meldewesen - Statusabfrage Personalausweis und Reisepass (Serviceportal) Meldewesen - Erteilung einer Vollmacht zur Abholung des Personalausweises oder Reisepasses durch eine andere Person (Serviceportal) Passwesen - Einverständniserklärung der Eltern (Elternbescheinigung) Dateigröße: 190,1 Kilobytes

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 09.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    PA, neu, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, nPA, ePA, Perso, Online-Ausweisfunktion

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de