Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
Beschreibung
Die Personalausweisbehörde informiert Sie insbesondere über den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) und Möglichkeiten mit seinem sicheren Umgang.
Hinweise für Datteln: Inhalte der zuständigen Stelle
Deutsche Staatsbürger*innen sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder sobald sie 16 Jahre alt sind und, ohne der allgemeinen Meldepflicht zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich damit ausweisen können. Personen, die pflegebedürftig sind und dauernd stationär in einem Pflegeheim untergebracht sind, können von der Ausweispflicht befreit werden. Dazu ist ein entsprechender Antrag auf eine Befreiung von der Ausweispflicht erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.personalausweisportal.de Erforderliche Unterlagen persönliches Erscheinen des Ausweisinhabers (unabhängig vom Alter) ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr und nicht vom vorherigen Dokument) bisheriger Personalausweis / Reisepass Geburts- oder Heiratsurkunde im Original (nur erforderlich, wenn bisher noch kein Dokument von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde) Zusätzliche notwendige Unterlagen, für antragstellende Personen unter 16 Jahren schriftliche Einverständniserklärung (wenn nicht beide Erziehungsberechtigten bei Antragstellung anwesend sind) sowie Vorlage gültiger Ausweisdokumente der Erziehungsberechtigten evtl. ein Sorgerechtsbeschluss, bei Vorliegen des alleinigen Sorgerechts eines Sorgeberechtigten ein Elternteil muss bei Antragstellung anwesend sein und sich mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen können Fristen Die Neubeantragung des Dokuments ist rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit vorzunehmen, ansonsten droht ein Verwarnungs- oder Bußgeld. Gebühren für Personen unter 24 Jahren: 22,80 € für Personen ab 24 Jahren: 37,00 € Gültigkeiten für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre Bearbeitungsdauer ca. 2-3 Wochen durch die Bundesdruckerei Verlust / Diebstahl des Dokuments Sperr-Hotline 116 116 (rund um die Uhr erreichbar) Onlinefunktion Personalausweis Seitdem 7. Februar 2022 steht der elektronische PIN-Rücksetz-und-Aktivierungsdienst der Bundesdruckerei GmbH im Auftrag des Bundesministeriums des Inneren in einer ersten Version für Sie bereit. Mithilfe des PIN-Rücksetz-und-Aktivierungsdienstes können Sie als Inhaber*innen oder eine eID-Karte - wenn Sie eine Meldeadresse in Deutschland haben - die PIN Ihres Online-Ausweises selbst zurücksetzen. Inhaber*innen eines Personalausweises mit deutscher Meldeadresse können zudem den Online-Ausweis selbst aktivieren. Auf der Seite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de beantragen Sie einen PIN-Rücksetzbrief. Der Brief wird aus Sicherheitsgründen auf dem Postweg an die im Chip des Personalausweises oder eID-Karte gespeicherte Meldeadresse in Deutschland zugestellt. Alternativ können Sie den Online-Ausweis auch weiterhin im Bürgerbüro aktivieren oder sich dort eine neue PIN setzen lassen. Notwendige Unterlagen Personalausweis 6-stelligen PIN (muss sich selber überlegt werden) Gebühren kostenfrei Gültigkeit unbegrenzt Bearbeitungsdauer Die PIN wird bei Änderung sofort gesetzt und ist danach einsatzbereit Vorläufiger Personalausweis Notwendige Unterlagen siehe Informationen Personalausweis Gebühren 10,00 € Bearbeitungsdauer Wird bei Antragstellung sofort ausgehändigt Gültigkeit / Hinweis: Der vorläufige Personalausweis darf nur ausgegeben werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Nutzungsdauer darf 3 Monate nicht übersteigen und wird entsprechend dem Nutzungszweck angepasst. Es wird darauf hingewiesen, dass der vorläufige Personalausweis nicht von allen Ländern als Einreisedokument anerkannt wird. Nähere Informationen gibt das Auswärtige Amt (www.auswaertiges-amt.de) auf der Webseite unter den Reise- und Sicherheitshinweisen für das jeweilige Land.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Beschreibung
Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger, mittwochs, donnerstags und freitags können Sie das Bürgerbüro ganztägig nur nach vorheriger Terminvereinbarung besuchen. So können Sie lange Wartezeiten vermeiden. Bitte nutzen Sie dafür unsere Online-Terminvereinbarung. Alternativ erreichen Sie uns auch per Mail (buergerbuero@stadt-datteln.de) oder per Telefon (02363/107-1). Montags und dienstags ist ein Besuch im Bürgerbüro auch ohne eine vorherige Terminvereinbarung möglich. Um Verzögerungen im Arbeitsablauf (z. B. durch fehlende Vollmachten, veraltete biometrische Lichtbilder usw.) zu vermeiden, bitten wir Sie, sich vor dem Besuch des Bürgerbüros auf unserer Internetseite unter den einzelnen Dienstleistungen zu informieren, welche Unterlagen benötigt werden. Das Bürgerbüro hält einige Formulare für Sie bereit: Wohngeld, Hundesteuer (An- und Abmeldung) (Stadt Datteln) Einkommenssteuererklärungen (Finanzamt) Kindergeld, Elterngeld, Betreuungsgeld, Antrag zur Feststellung einer Behinderung, Bafög (Kreis Recklinghausen) Antrag auf Rundfunkbefreiung (GEZ) Den Müllabfuhrkalender können Sie sich selbst herunterladen. Alternativ können Sie die Abfall-App nutzen. Finanzen Wenn Sie Fragen zum Einkommensteuerrecht haben, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Recklinghausen. Telefon: 02361/583-0. Finanzamt Recklinghausen | Ihre Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen (nrw.de) Bei Fragen hinsichtlich der Grundsteuer steht Ihnen das Finanzamt Recklinghausen gerne unter folgender Hotline zur Verfügung: 02361/583-1959 Grundsteuerreform | Finanzverwaltung NRW
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erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Weitere Informationen
Informationen zum neuen Personalausweis
https://www.personalausweisportal.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 09.01.2015
Stichwörter
PA, neu, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, nPA, ePA, Perso, Online-Ausweisfunktion