Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

    Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

    Beschreibung

    Die Personalausweisbehörde informiert Sie insbesondere über den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) und Möglichkeiten mit seinem sicheren Umgang.

    Hinweise für Legden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Allgemeine Informationen Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, müssen einen gültigen Personalausweis besitzen, es sei denn sie haben einen gültigen Reisepass.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 32

    48739 Legden

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag, außer Mittwoch08:30 Uhr - 12:30 UhrMontag, Dienstag14:30 Uhr - 16:30 UhrMittwoch geschlossenDonnerstag von 14:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02566 910-260

    E-Mail: buergerservice@legden.de

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Hinweise für Legden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ihren alten Personalausweis, auch wenn er ungültig ist, und/oder Ihren Kinderreisepass / Kinderausweis und/oder Ihren Reisepass, ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passformat 45 x 35 mm (Informationen hierüber finden Sie auf der Fotomustertafel der Bundesdruckerei)

    Formulare

    Hinweise für Legden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Hinweise für Legden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Legden: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 11 Absatz 2 und 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Legden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie müssen den Antrag selbst stellen und können sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unbedingt notwendig. Behinderte, Kranke oder Gebrechliche, die nicht persönlich im Bürgerservice der Gemeinde Legden vorsprechen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit uns aufzunehmen. Für Personen unter 16 Jahren müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) den Antrag für den Personalausweis stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten vorzulegen. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen, bei Bestehen einer Betreuung wird die Bestellungsurkunde benötigt.

    Kosten

    keine

    Hinweise für Legden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis unter 24 Jahren: 22,80 € Personalausweis über 24 Jahren: 37,00 € Zahlungen sind auch mit EC-Karte möglich.

    Weitere Informationen

    Informationen zum neuen Personalausweis
    https://www.personalausweisportal.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 09.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    PA, neu, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, nPA, ePA, Perso, Online-Ausweisfunktion

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de