Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
Beschreibung
Die Personalausweisbehörde informiert Sie insbesondere über den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) und Möglichkeiten mit seinem sicheren Umgang.
Hinweise für Radevormwald: Inhalte der zuständigen Stelle
Personalausweise sind persönlich mit dem bisherigen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.Die Beantragung erfolgt formlos und mündlich mit einem biometrischen Lichtbild aus neuester Zeit (heller Hintergrund) in der Größe 45x35 mm.Alle Deutschen, die in Radevormwald ihren Hauptwohnsitz haben, können einen Personalausweis bei uns beantragen.Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz an einem anderen Ort, müssen Sie den Ausweis dort beantragen.Der Personalausweis für Personen unter 24 Jahren ist sechs Jahre, der für Personen ab dem 24. Lebensjahr zehn Jahre gültig.Bitte beachten Sie:Eine Ausweisänderung ist nur bei Wohnort- oder Wohnungswechsel möglich. Ändert sich z.B. der Familienname durch Eheschließung, muß ein neuer Ausweis beantragt werden.In dringenden Fällen können auch vorläufige Ausweise ausgestellt werden. Erforderlich ist hier ebenfalls die Vorlage der unten genannten Unterlagen. Der vorläufige Ausweis ist maximal drei Monate gültig (Bearbeitungszeit: sofort). Verlust:Der Verlust und dessen Umstände, ggf. das Wiederauffinden des Personalausweises, sind unverzüglich beim Servicebüro anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
keine
Hinweise für Radevormwald: Inhalte der zuständigen Stelle
ein neues Passbild, etwa 35 Millimeter breit und 45 Millimeter hoch, mit hellem Hintergrund - Ihr Fotograf kennt die Vorgabe der alte Personalausweis, auch wenn er abgelaufen ist, oder der Reisepass bzw. der Kinderausweis das Familienbuch bzw. vom Standesamt die Geburts- oder Abstammungsurkunde (dies ist nur erforderlich, wenn Sie in Radevormwald erstmalig einen Personalausweis beantragen)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Weitere Informationen
Informationen zum neuen Personalausweis
https://www.personalausweisportal.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 09.01.2015
Stichwörter
PA, neu, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, nPA, ePA, Perso, Online-Ausweisfunktion