Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
Beschreibung
Die Personalausweisbehörde informiert Sie insbesondere über den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) und Möglichkeiten mit seinem sicheren Umgang.
Hinweise für Lindlar: Inhalte der zuständigen Stelle
Der neue Personalausweis im Scheckkartenformat verfügt auch über eine sogenannte Online-Ausweisfunktion (auch eID-Funktion genannt). Mit Hilfe dieser Funktion kann sich jeder Bürger im Internet sicher und eindeutig mit dem Personalausweis identifizieren, sofern der Anbieter dieses Verfahren unterstützt. Voraussetzung für das Online-Ausweisen: Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion Entsprechendes Kartenlesegerät oder Smartphone Software zum Auslesen (z.B. kostenlose AusweisApp2) Weitere Informationen zum Umgang mit der Online-Ausweisfunktion erhalten Sie im Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Weitere Informationen
Informationen zum neuen Personalausweis
https://www.personalausweisportal.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 09.01.2015
Stichwörter
PA, neu, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, nPA, ePA, Perso, Online-Ausweisfunktion