Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

    Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen

    Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Ihre Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen für Sie einen Personalausweis beantragen.

    Hinweise für Lüdenscheid: Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

    Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Ihre Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen für Sie einen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben, können Sie einen Personalausweis beantragen. Das gilt auch für Kinder ab Geburt. Als unter 16-jährige Person müssen Sie von Ihren Eltern begleitet werden. Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigen übernehmen die Antragstellung für Sie.

    Ihr Personalausweis ist maximal 6 Jahre gültig und muss danach neu beantragt werden. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.

    Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn

    • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
    • Sie auf Ihrem Foto nicht mehr eindeutig erkennbar sind. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

    Durch eine Änderung Ihrer Anschrift wird Ihr Personalausweis nicht ungültig.

    Ab dem 02.08.2021 wurde das EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises für neu ausgestellte Personalausweise eingeführt. Ausweise ohne dieses Logo werden deshalb aber nicht ungültig.

    Ihren Personalausweis können Sie in der Regel als elektronischen Identitätsnachweis nutzen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 16 Jahren ist diese Funktion automatisch abgeschaltet. Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind, können Sie die Funktion nachträglich gebührenfrei im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz oder online über den PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst freischalten lassen.

    Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Sie zahlen dann einen Zuschlag.

    Hinweise für Lüdenscheid: Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

    Sie benötigen einen Personalausweis? Deutsche Staatsangehörige sind ab der Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Bitte achten Sie daher stets auf die Gültigkeit Ihres Personalausweises. Die Ausweispflicht gilt auch als erfüllt, wenn Sie im Besitz eines gültigen Reisepasses sind. Auf Antrag kann auch bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres ein Personalausweis ausgestellt werden. Die Beantragung des Personalausweises für das Kind erfolgt vor der Vollendung des 16. Lebensjahres durch beide Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben. Die Antragstellung kann in diesem Fall auch durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird. Dafür ist das Formular "Elternbescheinigung" ausgefüllt und unterschrieben bei der Antragstellung vorzulegen. Von dem nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteil ist der Ausweis/Reisepass oder eine Kopie des jeweiligen Dokuments vorzulegen. Die Anwesenheit des Kindes ist bei der Antragstellung erforderlich. Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Personalausweis beantragen. Maßgeblich ist hier die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung laut Melderegister. Steht die elterliche Sorge ausschließlich einem Elternteil zu, ist dieser allein zur Antragstellung berechtigt. Bei Personen unter 24 Jahre beträgt die Gültigkeit des Personalausweises sechs Jahre, ansonsten zehn Jahre. Eine Verlängerung des Ausweises ist nicht möglich. Eine Änderung der Personendaten (wie z.B. Namensänderung nach Eheschließung, Lebenspartnerschaft) ist nicht möglich. Hier muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden. Können Sie zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einer von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Person abholen zu lassen. Bitte erfragen Sie vor Reisen ins Ausland ob ein Bundespersonalausweis anerkannt wird, da dieses nicht in allen Ländern der Fall ist. Länder- und Reiseinformationen können Sie auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes oder über die App "Sicher Reisen" nachlesen. Hinweis bei Verlust und Wiederauffindung des Bundespersonalausweises! Die Einreisebestimmungen einiger Länder sehen vor, dass die Einreise mit gestohlenen oder verloren gemeldeten Personalausweisen, selbst wenn die Wiederauffindung gemeldet wurde, nicht möglich ist. Onlineausweisfunktion des Personalausweises (eID) Ihr Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können Sie Ihren Ausweis online verwenden und sich im Internet ausweisen, wenn Sie digitale Dienstleistungen nutzen möchten. So ist die Erledigung von Behördengängen oder geschäftlichen Angelegenheiten online möglich. Für die eID Funktion erhalten Sie einen Pin-Brief nach Hause geschickt. Für die erstmalige Nutzung müsen Sie die dort mitgeteilte Transport-Pin in eine persönliche Pin-Nummer ändern. Hierzu benötigen Sie die AusweisApp, die Sie kostenlos auf den Internetseiten des Bundes unter https://www.ausweisapp.bund.de erhalten. Sie benötigen zur Nutzung einen Internetzugang den neuen Personalausweis mit eingeschalteter eID Funktion die persönliche sechsstellige Geheimnummer (PIN) ein geeignetes Smartphone bzw. einen PC mit Kartenlesegerät AusweisApp2 Haben Sie Ihren Online-Ausweis noch nicht aktiviert oder die eigene PIN gesetzt, aber vergessen? Sie können die Onlineausweisfunktion innerhalb weniger Minuten bei uns im Bürgeramt einsatzbereit machen. Seit Anfang 2022 geht das auch online mit dem Pin-Rücksetz-und Aktivierungsdienst. Der Pin-Rücksetzbrief kann über www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de kostenlos angefordert werden. Er enthält eine neue PIN für den Onlineausweis, einen Aktivierungscode und einen QR-Code für die automatische Aktivierung. Weitere Informationen zum Personalausweis und der Onlinefunktion finden Sie auch unter www.personalausweisportal.de.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Bürgeramt (33)

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausplatz 2

    58507 Lüdenscheid

    Parkmöglichkeiten Kinderbetreuungsangebot

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02351 / 17-16 66

    Fax: 02351 / 17-17 17

    E-Mail:

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist:
      • alter Personalausweis,
      • alter Reisepass oder
      • alter Kinderreisepass
    • wenn kein alter Personalausweis oder Pass vorhanden:
      • Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde, in Abhängigkeit von den lokalen Regelungen der Behörde
    • bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil:
      • Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einer erziehungsberechtigten Person:
      • Sorgerechtsnachweis
    • Passfoto, das
      • aktuell und
      • biometrisch ist (für Säuglinge und Kleinkinder gelten Ausnahmen laut Fotomustertafel)

    Hinweise für Lüdenscheid: Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

    Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bitte bringen Sie Ihren bisherigen Bundespersonalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder Kinderausweis mit. Falls diese Dokumente nicht mehr vorhanden sind, wird der Führerschein oder ein Zeuge über dem 18. Lebensjahr mit gültigem Ausweis in Verbindung mit Geburtsurkunde- oder Heiratsurkunde benötigt. Bitte bringen Sie ein aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm mit. (Beachten Sie bitte dazu die auf der Internetseite des Bundes hinterlegte Fotomustertafel.) Soweit vorhanden, legen Sie bitte auch Ihre Einbürgerungsurkunde, Ihren Vertriebenenausweis oder die Spätaussiedlerbescheinigung vor. Hinweis: Das Bürgeramt bietet einen zusätzlichen Service an. An einem Selbstbedienungsterminal im Bürgeramt können Sie für 6,00 Euro ein biometrisches Foto, Fingerabdrücke sowie Ihre Unterschrift selber erfassen. Dieses Foto wird nicht ausgedruckt, sondern direkt mit den anderen eingegebenen Daten in das Fachverfahren überspielt. Für Säuglinge oder Kleinkinder ist das Selbstbedienungsterminal nicht geeignet.

    Voraussetzungen

    Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis erhalten, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
    • in Deutschland gemeldet sind.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen einen wichtigen Grund haben, warum Sie Ihren Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Hinweise für Lüdenscheid: Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

    Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis erhalten, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
    • in Deutschland gemeldet sind.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie beziehungsweise die oder der Erziehungsberechtigte müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lüdenscheid: Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

    Bundespersonalausweisgesetz in der derzeit gültigen Fassung.

    Verfahrensablauf

    Ihre Eltern beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen beim Bürgeramt beantragen:

    • Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, stellen Ihre Eltern den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.
    • Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen.
    • Sind Sie selbst die Person, für die der Antrag gestellt wird, müssen Sie persönlich erscheinen, da die Behörde Ihre Identität prüft. Außerdem müssen Sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
    • Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen zum Termin mit.
    • Bei Kindern ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

    Hinweise für Lüdenscheid: Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

    Ihre Eltern beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen beim Bürgeramt beantragen:

    • Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen beide Elternteile den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind. Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen.
    • Die Kinder und Jugendlichen, für die die Antragstellung erfolgt, müssen ebenfalls persönlich erscheinen, da die Behörde ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
    • Bei Kindern ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke zur Speicherung  im Dokument abgenommen.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

    Fristen

    Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.

    Hinweise für Lüdenscheid: Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

    Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Hinweise für Lüdenscheid: Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Kosten

    Gebühren für den Personalausweis Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 22.80 EUR

    Gebühren für den vorläufigen Personalausweis Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 10.00 EUR

    Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 13.00 EUR

    Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Abgabe 30.00 EUR

    Hinweise für Lüdenscheid: Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

    Die Gebühr beträgt bei Personen über 24 Jahren 37,00 € und bei Personen unter 24 Jahren 22,80 €. Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten. Weitere Einzelheiten zu den Gebühren des neuen Personalausweises entnehmen Sie bitte dem obigen Link zum Personalausweisportal.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lüdenscheid: Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

    Meldewesen - Statusabfrage Personalausweis und Reisepass (Serviceportal) Meldewesen - Erteilung einer Vollmacht zur Abholung des Personalausweises oder Reisepasses durch eine andere Person (Serviceportal) Passwesen - Einverständniserklärung der Eltern (Elternbescheinigung) Dateigröße: 190,1 Kilobytes

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 13.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English