Personalausweis Ausstellung neu wegen sonstiger Namensänderung

    Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung

    Wenn sich Ihr Name ändert, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.

    Beschreibung

    Wenn sich Ihr Name geändert hat, ist Ihr Personalausweis ungültig. Deshalb müssen Sie in diesem Fall einen neuen beantragen.

    Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, besteht keine Pflicht, einen neuen Personalausweis zu beantragen.

    Zwar wurde am 2. August 2021 ein EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises eingeführt. Ausweise ohne dieses Logo bleiben jedoch gültig, solange sich der Familienname/die Vornamen nicht ändern.

    Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig:

    • unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Hinweise für Datteln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Deutsche Staatsbürger*innen sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder sobald sie 16 Jahre alt sind und, ohne der allgemeinen Meldepflicht zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich damit ausweisen können. Personen, die pflegebedürftig sind und dauernd stationär in einem Pflegeheim untergebracht sind, können von der Ausweispflicht befreit werden. Dazu ist ein entsprechender Antrag auf eine Befreiung von der Ausweispflicht erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.personalausweisportal.de Erforderliche Unterlagen persönliches Erscheinen des Ausweisinhabers (unabhängig vom Alter) ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr und nicht vom vorherigen Dokument) bisheriger Personalausweis / Reisepass Geburts- oder Heiratsurkunde im Original (nur erforderlich, wenn bisher noch kein Dokument von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde) Zusätzliche notwendige Unterlagen, für antragstellende Personen unter 16 Jahren schriftliche Einverständniserklärung (wenn nicht beide Erziehungsberechtigten bei Antragstellung anwesend sind) sowie Vorlage gültiger Ausweisdokumente der Erziehungsberechtigten evtl. ein Sorgerechtsbeschluss, bei Vorliegen des alleinigen Sorgerechts eines Sorgeberechtigten ein Elternteil muss bei Antragstellung anwesend sein und sich mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen können Fristen Die Neubeantragung des Dokuments ist rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit vorzunehmen, ansonsten droht ein Verwarnungs- oder Bußgeld. Gebühren für Personen unter 24 Jahren: 22,80 € für Personen ab 24 Jahren: 37,00 € Gültigkeiten für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre Bearbeitungsdauer ca. 2-3 Wochen durch die Bundesdruckerei Verlust / Diebstahl des Dokuments Sperr-Hotline 116 116 (rund um die Uhr erreichbar) Onlinefunktion Personalausweis Seitdem 7. Februar 2022 steht der elektronische PIN-Rücksetz-und-Aktivierungsdienst der Bundesdruckerei GmbH im Auftrag des Bundesministeriums des Inneren in einer ersten Version für Sie bereit. Mithilfe des PIN-Rücksetz-und-Aktivierungsdienstes können Sie als Inhaber*innen oder eine eID-Karte - wenn Sie eine Meldeadresse in Deutschland haben - die PIN Ihres Online-Ausweises selbst zurücksetzen. Inhaber*innen eines Personalausweises mit deutscher Meldeadresse können zudem den Online-Ausweis selbst aktivieren. Auf der Seite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de beantragen Sie einen PIN-Rücksetzbrief. Der Brief wird aus Sicherheitsgründen auf dem Postweg an die im Chip des Personalausweises oder eID-Karte gespeicherte Meldeadresse in Deutschland zugestellt. Alternativ können Sie den Online-Ausweis auch weiterhin im Bürgerbüro aktivieren oder sich dort eine neue PIN setzen lassen. Notwendige Unterlagen Personalausweis 6-stelligen PIN (muss sich selber überlegt werden) Gebühren kostenfrei Gültigkeit unbegrenzt Bearbeitungsdauer Die PIN wird bei Änderung sofort gesetzt und ist danach einsatzbereit Vorläufiger Personalausweis Notwendige Unterlagen siehe Informationen Personalausweis Gebühren 10,00 € Bearbeitungsdauer Wird bei Antragstellung sofort ausgehändigt Gültigkeit / Hinweis: Der vorläufige Personalausweis darf nur ausgegeben werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Nutzungsdauer darf 3 Monate nicht übersteigen und wird entsprechend dem Nutzungszweck angepasst. Es wird darauf hingewiesen, dass der vorläufige Personalausweis nicht von allen Ländern als Einreisedokument anerkannt wird. Nähere Informationen gibt das Auswärtige Amt (www.auswaertiges-amt.de) auf der Webseite unter den Reise- und Sicherheitshinweisen für das jeweilige Land.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger, mittwochs, donnerstags und freitags können Sie das Bürgerbüro ganztägig nur nach vorheriger Terminvereinbarung besuchen. So können Sie lange Wartezeiten vermeiden. Bitte nutzen Sie dafür unsere Online-Terminvereinbarung. Alternativ erreichen Sie uns auch per Mail (buergerbuero@stadt-datteln.de) oder per Telefon (02363/107-1). Montags und dienstags ist ein Besuch im Bürgerbüro auch ohne eine vorherige Terminvereinbarung möglich. Um Verzögerungen im Arbeitsablauf (z. B. durch fehlende Vollmachten, veraltete biometrische Lichtbilder usw.) zu vermeiden, bitten wir Sie, sich vor dem Besuch des Bürgerbüros auf unserer Internetseite unter den einzelnen Dienstleistungen zu informieren, welche Unterlagen benötigt werden. Das Bürgerbüro hält einige Formulare für Sie bereit: Wohngeld, Hundesteuer (An- und Abmeldung) (Stadt Datteln) Einkommenssteuererklärungen (Finanzamt) Kindergeld, Elterngeld, Betreuungsgeld, Antrag zur Feststellung einer Behinderung, Bafög (Kreis Recklinghausen) Antrag auf Rundfunkbefreiung (GEZ) Den Müllabfuhrkalender können Sie sich selbst herunterladen. Alternativ können Sie die Abfall-App nutzen. Finanzen Wenn Sie Fragen zum Einkommensteuerrecht haben, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Recklinghausen. Telefon: 02361/583-0. Finanzamt Recklinghausen | Ihre Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen (nrw.de) Bei Fragen hinsichtlich der Grundsteuer steht Ihnen das Finanzamt Recklinghausen gerne unter folgender Hotline zur Verfügung: 02361/583-1959 Grundsteuerreform | Finanzverwaltung NRW

    Adresse

    Hausanschrift

    Genthiner Straße 8

    45711 Datteln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02363/107-1

    Fax: 02363/107-409

    E-Mail: buergerbuero@stadt-datteln.de

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bürgerbüro

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    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • alter Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (mit dem alten Namen) und, sofern vorhanden, gültiger Reisepass (mit dem neuen Namen)
    • Bescheinigung des Standesamtes über die Namensführung
    • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • aktuelles, biometrisches Passfoto

    Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bei einer Namensänderung beantragen Sie den neuen Personalausweis folgendermaßen:

    Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Bei der Beantragung des Personalausweises überprüft die Behörde die neue Namensführung anhand der standesamtlichen Bescheinigung.

    Fristen

    Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Namensänderung beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) mit dem neuen Namen besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Wochen (Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 bis 3 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.)

    Kosten

    Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

    für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren: Gebühr 37.00 EUR

    für antragstellende Personen unter 24 Jahren: Gebühr 22.80 EUR

    für den vorläufigen Personalausweis: Gebühr 10.00 EUR

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde: Gebühr 13.00 EUR

    Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 30.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    anderer Name, Nachname, Namensänderung, elektronischer Personalausweis, Perso, Beantragung, Ausweis, neuer Personalausweis, Personaldokument, Personalausweis beantragen, Ausweis ausstellen, Neuer PA, PA, Identitätsnachweis, Ausweis beantragen, Identitätsdokument, Lichtbildausweis, Personalausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de