Personalausweis Ausstellung neu wegen sonstiger Namensänderung

    Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung

    Wenn sich Ihr Name ändert, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.

    Beschreibung

    Wenn sich Ihr Name geändert hat, ist Ihr Personalausweis ungültig. Deshalb müssen Sie in diesem Fall einen neuen beantragen.

    Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, besteht keine Pflicht, einen neuen Personalausweis zu beantragen.

    Zwar wurde am 2. August 2021 ein EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises eingeführt. Ausweise ohne dieses Logo bleiben jedoch gültig, solange sich der Familienname/die Vornamen nicht ändern.

    Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig:

    • unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Hinweise für Waldbröl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für deutsche Staatsbürger ab 16 Jahren ist im Regelfall ein Personalausweis auszustellen. Auf Antrag beider Elternteile kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden. Entsprechende Formulare finden Sie unter "benötigte Unterlagen". Antragsteller ab 24 Jahren erhalten einen Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre. Für die Beantragung ist persönliche Vorsprache erforderlich. Es dauert ca. 4 Wochen bis der Ausweis fertig gestellt ist. Diese werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Das Bürgerbüro hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Die hierfür benötigten Unterlagen sind der alte Ausweis und ein Foto. Die Gebühr für einen vorläufigen Personalausweis beträgt 10 Euro. Der Personalausweis sollte grundsätzlich persönlich abgeholt werden und kann nur ausgehändigt werden, wenn der Erhalt des PIN-Briefes bestätigt wird. Bei Nichterhalt des PIN-Briefes ist immer eine persönliche Vorsprache erforderlich. Bedenken Sie bitte, dass für die Einreise in einige Länder eine Mindestgültigkeit des Personalausweises vorgeschrieben ist, bzw. dass die Einreise nur mit einem Reisepass möglich ist. Weitere Informationen finden Sie über die Seite des Auswärtigen Amtes. Das Bürgerbüro erteilt Ihnen hierzu keine verbindlichen Auskünfte. (§ 1 Absatz 1 ; 1.1.2 Reisebestimmungen anderer EU-Mitgliedstaaten und ausländischer Staaten) PassVwV Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig. Personalausweis (Erstantrag) Der Personalausweis kann auf Antrag beider Elternteile ab dem 12. Lebensjahr beantragt werden, spätestens ist er jedoch ab dem vollendeten 16. Lebensjahr zu beantragen. In diesem Fall ist eine Antragsstellung bereits 4-6 Wochen vor dem 16. Geburtstag möglich. Um evtl. Unstimmigkeiten in den Melderegistereintragungen sofort ausräumen zu können, empfiehlt es sich, das Familienstammbuch oder eine andere Personenstandsurkunde zur Antragstellung mitzubringen. Personalausweis (Eheschließung) Trifft zu, wenn geheiratet haben und Ihr Familienname sich geändert hat. Personalausweis (Eintrag eines Doktortitels) Sie möchten Ihren Doktortitel in Ihren Personalausweis eintragen lassen? Legen Sie uns bitte die Genehmigungsurkunde vor. Personalausweis (Einbürgerung) Trifft zu, wenn Sie sich einbürgern lassen haben und nun die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Das Bürgerbüro der Marktstadt Waldbröl (früher Einwohnermeldeamt oder Passamt genannt) ist die erste Anlaufstelle für die meisten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Sie finden es direkt im Erdgeschoss des Rathaus-Neubaus "Bürgerdorf am Alsberg". Das Bürgerbüro ist nicht für alle Anliegen zuständig. Einen vollständigen Überblick über die Dienstleistungen aller Ämter finden Sie hier:

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02291 85-200

    E-Mail: buergerbuero@waldbroel.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • alter Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (mit dem alten Namen) und, sofern vorhanden, gültiger Reisepass (mit dem neuen Namen)
    • Bescheinigung des Standesamtes über die Namensführung
    • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • aktuelles, biometrisches Passfoto

    Hinweise für Waldbröl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Alter Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder Original Geburtsurkunde Biometrie taugliche Passbilder (nicht älter als 6 Monate) Einverständniserklärung (falls beantragende Person unter 16 Jahre) Genehmigungsurkunde (Bei Eintrag eines Doktortitels)

    Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Waldbröl: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 1 Absatz 1 ; 1.1.2 Reisebestimmungen anderer EU-Mitgliedstaaten und ausländischer Staaten (PassVwV)

    Verfahrensablauf

    Bei einer Namensänderung beantragen Sie den neuen Personalausweis folgendermaßen:

    Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Bei der Beantragung des Personalausweises überprüft die Behörde die neue Namensführung anhand der standesamtlichen Bescheinigung.

    Fristen

    Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Namensänderung beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) mit dem neuen Namen besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Wochen (Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 bis 3 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.)

    Kosten

    Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

    für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren: Gebühr 37.00 EUR

    für antragstellende Personen unter 24 Jahren: Gebühr 22.80 EUR

    für den vorläufigen Personalausweis: Gebühr 10.00 EUR

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde: Gebühr 13.00 EUR

    Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 30.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de